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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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zu Erfüllung dieser Kosten 10 Thlr. 20 gGr- zu leihen, welche Birte ihm auch unter der Bedingung, über das erbetene Dar lehn einen Wechsel auszustellcn, von demselben gewährt wor den sei. Als er nach dem Verlauf einer Stunde wieder zu dem Ad vokat Lehmann gekommen, habe ihm derselbe erstens einen weißen Bogen Papier zur Unterschrift des über das ihm ver- willigte Darlehn der 10 Thlr. 20 gGr. auszustellenden Wech sels unter dem Bemerken vorgelegt, daß er, Lehmann, zur Aus stellung desselben noch nicht Zett gehabt hätte und dann die Un terzeichnung einer zweiten Schrift, welche den erwähnten Vergleich habe enthalten sollen, verlangt. Da er zur Eile er mahnt worden und er, da es schon zu dunkeln angefangen, die Schrift ohnehin nicht habe lesen können, so habe er beide ihm vorgelegte Bogen unbesorgt unterzeichnet. Erst dann, als ihm später der Advocat Lehmann bekannt gemacht, daß er auch über die Rothmannsche Schuldforderung einen Wechsel angefertigt, habe er gemerkt, welche List derselbe ohne Wissen und Willen seines Gläubigers angewendet, um seinen gänzlichen Ruin zu begründen, und wie wohl ihm dieselbe gelungen sei. Damals erst sei es ihm klar geworden, daß er am 10. No vember 1829 nicht einen Vergleich, sondern denjenigen Wechsel unterzeichnet habe, der ihm bereits ein 13 Jahre langes Elend bereitet habe und von dessen Inhalte ihm keine Silbe bekannt gewesen. Damals erst sei es ihm klar geworden, daß und warum er. am 10. November 1829 bei den beiden zu bewirken den Unterschriften zur Eile anermahnt worden und selbige erst Nachmittags, als es schon ziemlich dunkel geworden, habe bewirken müssen. Damals erst sei es ihm klar geworden, war um ihn der Advocat Lehmann nicht, wie es seinePflicht gewesen, mildem In h a lte des ihm zur Unterschrift vorgelegten Papiers bekannt gemacht habe. Er habe sich deshalb am 7. Januar 1830 zu seinem Gläu biger Rothmann begeben, und ihn von dem Verfahren des Ad vocat Lehmann in Kenntniß gesetzt, wobei Ersterer die ihm früher gegebene Zusicherung: „ihm bis zu Walpurgis 1830 Nachsicht geben zu wollen," nicht nur erneuert, sondern auch versichert, daß er weder dem Advocat Opitz noch dem Advocat Lehmann Auftrag zur Anfertigung eines Wechsels gegeben habe und daß es durchaus sein Wille nicht sei, daß er wegen seiner Schuldforderung zur Wechselschaft kommen solle, sowie, daß er auch keine Sitz- und Atzungsgebühren bezahlen werde. Und damit er vom Advocat Lehmann nicht ferner so hart .ge drängt werden sollte, habe ihm Rothmann sogleich eine schrift liche Zusicherung gegeben, daß er vor der Hand noch vier Wochen Nachsicht haben solle- Demohngeachter habe der Advocat Lehmann schon am 24. Januar 1830 auf Vollstreckung des Wechselrechts angetragen; da er aber abwesend gewesen, so habe er an diesem Tage nicht zur Haft genommen werden können, was auch bei einem unterm 24. März desselben Jahres gestellten Anträge aus gleichem Grunde nicht habe geschehen können. Am 16. April 1830 sei er jedoch, da er die Unterschrift des m Frage befangenen Wechsels als die seinige habe anerkennen müssen, zur Wechselhaft gebracht worden. Dabei sei ihm aber von dem Inhalte dieses Wechsels, sowie davon, daß er auf Kosten des Advocat Lehmann in Wechselhaft genommen werden solle, nicht eine Silbe bekannt gemacht worden. Er habe den Advocat Lehmann öfters um seine Freilassung bitten lassen und selbst ge beten , aber umsonst. Die Domstiftsgerichte zu Budissin, welche seit längerer Zeit feindliche Gesinnungen gegen ihn gehegt, trügen, wie ihm der Actuarius Hänsel unverholcn erklärt habe, die Wech selkosten mit dem Advocat Lehmann gemeinschaftlich und dürfe er daher nicht erwarten, jemals seiner Hast wieder entlassen zu wer den, zumal er, da zu seinem Vermögen Concurs ausgebrochen, zum gänzlich armen Manne geworden sei. Auch sei er mit einer Beschwerde, die er an die vormalige Oberamtsregierung zu Bu- dissin gebracht, mittelst Rescripts vom 20. August 1830 abge wiesen und eine dagegen eingewendete Appellation verworfen wor den. Eine Klage, die er späterhin gegen Rothmann erhoben, sei gleichfalls zurückgewiesen worden, da der Advocat Lehmann zu den Acten angezeigt habe, daß er, Petent, nicht wegen der Roth- mannschen Schuldforderung, sondern wegen seiner, Lehmanns, Gebühren und bestrittenen Verläge, welche sich am 15. December 1835 schon bis zu 194 Thlr. 11 gGr. vermehrt, gehabt, in. Wechselhaft detinirt werde. Auch mit einem bei dem königl. hohen Justizministerio eingereichten Gesuche um Freilassung sei er abgewiesen worden. Nirgends Hülfe findend, habe er seine'Zuflucht zurMild- thätigkeit des Vaterlandes nehmen und mit öffentlicher Bekannt machung seines Schicksals um milde Beiträge bitten wollen, . allein das königl. hohe Ministerium des Innern habe, die dazu nachgesuchte Genehmigung zu ertheilen, Bedenken getragen. So habe er nun bereits 13 Jahre gefangen im Elende zu gebracht und dabei noch mancherlei Bedrückungen erdulden müs sen. Denn cs seien ihm die den Wechselinhaftaten zustehenden Rechte gänzlich entzogen worden. Seit dem 18. November 1830 sei er eingeschlossen und der freien Luft gänzlich beraubt worden. Nur wöchentlich dreimal sei ihm gestattet, eine Stunde im Hofe zu verweilen, wo stets ein Düngerhaufen liege, der einen uner träglichen Gestank verbreite. Auch diese Wohlthat werde ihm entzogen und oftmals dürfe er viele Wochen hindurch sein Be- hältniß gar nicht verlassen. Um hierzu ein scheinbares Recht zu haben, habe man recht gut eine Veranlassung aufzusinden gewußt. Einst habe er im Hofe mit einem andern Arrestaten über ganz gleichgültige Dinge gesprochen, als man ihn sofort einge schloffen habe. Ein anderes Mal habe er sich Salz holen lassen und solches von einem Knaben des Stockmeisters mit einer Menge Schmutz untermischt überbracht erhalten. Darüber habe er sich bei dem Stockmeister beschwert, worauf derselbe den Knaben zu ihm gebracht und unbarmherzig geprügelt habe. Als er nun den Stockmeister davon habe abhalten wollen, habe ihn derselbe mit den Worten: „Was willst denn du, verfl L...." ein paar Ohrfeigen gegeben, worauf er sich allerdings nicht habe enthalten können, ihm ein paar andere einzuhändigen und ihn zur Thüre hinauszuschieben, worauf derselbe gefallen sei und sich an dem Arme beschädigt habe. Deshalb sei er in Ketten gelegt und in einem an die vormalige Oberamtsregierung erstatteten Be richte als ein gröber und ungestümer Mensch in den grellsten Far ben geschildert worden. Außerdem sei er von dem Stockmeister noch auf jede mög liche Art und Weise bevortheilt worden. Wenn er sichhabeBrod holen lassen, habe man die Zugabe von 3 Pfennigbroden behal ten. Habe er nach Fleisch geschickt, so habe man sich ein Stück Wurst von ungefähr 12 Loth geben lassen und um soviel weniger Fleisch gebracht, ihm auch von Bier, das er sich habe holen las sen, nicht das richtige Maß gebrachr. Ebenso habe der Stock- meister ihm einstmals § Kuchen zurückbehalten. Als er nun denselben wegen dieser und anderer Betrügereien mit demjenigen Titel belegt habe, der einem solchen Menschen gebühre, sei er mit Gefängnißstrafe belegt worden. In den ersten sechs Jahren seiner Haft habe er sich sogar die zu Reinigung seines Behältnisses nöthigen Besen selbst kau fen müssen, auch an Kleidern Nichts erhalten, und wenn ihn seine Anverwandten nicht mit dem Nöthigsten versehen hätten, so würde er sich schon längst im puris vstmslibus befinden; auch
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