Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 50. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-03-30
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
er Hai daher direkten oder mdirecten Anthcil dabei. Ich ehre die richterliche Glaubwürdigkeit, aber auf solche einseitige Angaben hin, wo ein Richter in seiner eignen Sache richten soll, kann ich Nichts geben, mag der Richter auch ein noch so verehrter Mann sein. Das Justizministerium wird die Sache gewiß gründlich erörtern, und ich glaube, es ist dann für den Beschwerdeführer Alles geschehen, was er von der Kammer in Anspruch nehmen kann. Präsident v. Haase: Der Herr Referent ist damit ein verstanden, daß das Gutachten, welches von allen Deputations mitgliedern unterzeichnet worden ist, aufgegeben und dafür der von dem Herrn Bicepräsidenten gestellte Antrag adoptirt werde, wonach diese Beschwerde an die Hohe Staatsregierung abzu geben ist, und ich frage daher vor allen Dingen die übrigen Mit glieder der Deputation, ob sie sich dem Herrn Referenten an schließen? — Diese Frage wird von allen Deputationsmitglie dern mit I a beantwortet. Präsident v. Haase: Es würde also nur noch von dem Anträge des Herrn Vicepräsidenten die Rede sein. Abg. Meisel: Ich habe vorhin erklärt, aus welchem Grunde ich mich dem Anträge des Herrn Bicepräsidenten an schließe, und es scheint sich auch in der Kammer die Majorität da hin zu erklären, daß es wohl gut sein dürfte, jenem Anträge bei zutreten. Selbst die hohe Staatsregierung hat sich damit ein verstanden erklärt, und es ist also um so nothwendiger, daß man die Beschwerde nicht abweise, sondern sie wirklich derRegierung übergebe. Esnahm das, was der Herr Justizminister vor einiger Zeit der Kammer in dieser Sache mittheilte, nur Bezug auf den Punkt wegen des Anschließens; es sind aber in der Beschwerde manche andere Gründe noch angegeben, weshalb der Beschwerde führer klagt, und ist das von ihm namentlich Herausgehobene, die Verweigerung des Abendmahls betreffend, gegründet, so würde allerdings Veranlassung dazu Vorhandensein, das Ge richt oder denjenigen, dem die Bewilligung oder Verweigerung zustand, zu einer besseren Ansicht hierüber zu bringen. Ich habe nicht behauptet, daß der Vorstand des Gerichtes dem Gefangenen das Abendmahl verweigert habe, ich habe nicht gesagt, daß., der Gefangene unbedingt Wahrheit gesprochen habe, sondern ich habe behauptet, daß es gut sei, die Sache zu ermitteln und zu untersuchen. Denn hat der Gefangene Unwahrheit gesprochen, so kann er deshalb nöthigenfalls noch bestraft werden; hat er aber Wahrheit gesprochen, so ist es der Kammer nicht zu verargen, wenn sie darauf hinweist, daß so Etwas in iSachsen nicht vor kommen darf. Referent Abg. Grimm: Ich bemerke nur noch, daß die vierte Deputation, obgleich sie von ihrem Anträge in Bezug auf den zweiten Punkt der Beschwerde abgegangen ist und den des Herrn Vicepräsidenten zu dem ihrigen gemacht hat, sich nichts destoweniger in andern Fällen auf tz. 118 der Landtagsordnung stützen und Beschwerden aus formellen Gründen abweisen wird, wenn sie nicht vorher an das betreffende Ministerium gekommen waren. 11. so. Präsident v. Haase: Es sind eigentlich zwei Beschwerden, welche vorliegen. Die'erste ist die, der Petent glaubt, es sei ihm Unrecht geschehen, daß er so lange im Gefängniß zurückgehalten worden; deshalb geht seine Bitte dahin, aus der Haft entlassen zu werden. Er hat dies zur Bevorwortung der Kammer gestellt und es hat hierin die Deputation erklärt, daß eine solche Bevor wortung nicht eintreten könne, und daß in dieser Beziehung die Petition als ungenügend zur Bevorwortung zu achten sei. Auf diesen Theil des Berichts bezieht sich der Antrag des Herrn Vice präsidenten nicht, daher auch insoweit das Deputationsgutachten besteht. Ich werde also zunächst auf diesen sLheil des Deputa tionsgutachtens die Frage stellen. Der zweite Theil der Petition enthält eine Beschwerde des Petenten über erlittene Mißhand lung, und hier wird der Antrag des Herrn Bicepräsidenten ein geschlagen.' Ich frage demnach: ob die Kammer der Deputation beitrete, daß hinsichtlich des ersten Beschwerdepunktes, die Dauer der Wechselhaft anlangend, die Beschwerde für ungeeignet zur ständischen Bevorwortung zu achten sei? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Hinsichtlich des zweiten Lheiles der. Beschwerde, welcher die Klagen über die erlittene Behandlung betrifft, frage ich: ob die Kammer den vom Herrn Viccprasi- denten gestellten Antrag, welchen die Deputation auch ange nommen hat, und der dahin geht, diese Beschwerde an die hohe Staatsregierung abzugeben, zu dem ihrigen mache?— Ein stimmig Ja. Präsident v. Haase: Wir kommen nun zu dem letzten Gegenstände der heutigen Tagesordnung, der Wahl zweier Mitglieder für den ständischen Ausschuß zur Verwaltung der Staatsschuldencasse. Bei dieser Wahl bemerke ich, daß bei jedem Landtage resx. zwei oder drei Mitglieder und ebenso viele Stellvertreter für diesen Ausschuß aus beiden Kammern zu wählen sind, beide Kammern wechseln in der Zahl ihrer Mitglieder, so daß, wenn die erste Kammer an dem einen Landtag drei Mitglieder und drei Stell vertreter gewählt hat, dieselbe am folgenden Landtag deren nur zwei ernennet, ebenso ist dies der Fall mit unserer Kammer. Bei dem letzten Landtage hat unsere Kammer drei Mitglieder und drei Stellvertreter gewählt, wobei die Rücksicht zu nehmen war, daß ein Mitglied des ständischen Ausschusses und sein Stellvertreter aus den oberlausitzcr Deputaten gewählt wurden. Diese drei damals gewählten Mitglieder waren die Abgg. Meisel, Schäffer und aus der Oberlausitz der Abg. v. Hartmann. Stellvertreter waren die Herren Abgg. Reiche - Eisenstuck, Vicepräsident Eisenstuck und v. v. Mayer. Gegenwärtig hat aber die erste Kammer drei Mitglieder zu erwählen, und also auch ein Mitglied aus der Oberlausitz, und wir nur zwei Mit glieder und zwei Stellvertreter. Was nun aber das Wahlver- fahrcn in unserer Kammer betrifft, so werde ich fragen: ob sol ches bei dieser Wahl dasselbe sein soll, wie zeither? Wir haben zunächst die Namen der zwei zu ernennenden Ausschuß mitglieder ausgeschrieben, und wie bei den Deputationswahlen absolute Stimmenmehrheit verlangt. Ist die Kammer mit diesem Wablmodus einverstanden? — Einstimmig Ja. 3
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder