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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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stellung der Oberlausitz- mir den alten Ecblandcn rücksichtlich der Staatsschuldcnbeiträge betreffend. Präsident v. Haase: Ich frage: ob die Kammer dieses allerhöchste Dccret der zweiten Deputation überweisen will? — AllgcmeinJa. 18. (Nr. 490.) Den 27. März. Der Abg. Geyler bit tet um Urlaub vom 3. April bis Ende Mai d. I. Präsident v. Haase: Bewilligt die Kammer diesen Ur laub?— Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Es würde unter diesen Umstanden der Stellvertreter des Abg. Leuner cinberufen werden. Ist die Kammer damit einverstanden? — Ein stimmig Ja. Präsident0. Haase: Ich habe nur noch den Abg. Wie land und Secretair v. Schröder wegen Krankheit zu entschul digen. Abg. v, Gablenz: Eine Bemerkung will ich mir erlau ben. Ich ersehe eben aus den Mittheilungen, daß von den Anträgen, die ich mir vor einigen Tagen zu stellen erlaubte, der zweite hinweggelassen worden ist. Da nun das, was ich bei jener Gelegenheit sagte, dadurch eine große Undeutlichkeit erhält, so würde ich bitten, daß bei der heutigen Mittheilung der An trag, den ich an jenem Tage verlesen, nachträglich mit ausge nommen werden möchte. *) Präsident v. Haase: Die Berichtigung kann auf den Grund des Protokolls erfolgen, da der Antrag in demselben enthalten ist. Uebrigens steht es jedem Abgeordneten frei, der gleichen Bemerkungen selbst bei der Redaktion einzugeben. Wir gehen nun über auf die Tagesordnung. Referent Abg. Tzschuckc: Der Abg. Braun hatte bei der Ständeversammlung und zunächst an die zweite Kammer eine Petition eingereicht, daß ein Gesetz wegen Errichtung eines Schiedsmannsinstituts erlassen werden möchte, und auf Anra thenderdritten Deputation wurde einstimmig beschlossen, „im Verein mit der ersten Kammer die hohe Staatsregierung um Vorlage eines Gesetzentwurfs,-die Errichtung eines Schieds- mannsinstituts, nach Art des in Preußen gültigen, betreffend, an ch Die Anträge des geehrten Abgeordneten, welche in Nr. 48 der Mittheilungen, S. 4000, Spalte 2 und S. 4004, Spalte 4 befind lich, mögen demnach durch den nachstehenden, der erst später in die Hände der Redaction gekommen, ergänzt werden. Dieser Antrag lau tet, wie folgt: „Es möge die Kammer im Verein mit der ersten hohen Kammer die hohe Staatsregierung ersuchen, dieselbe möge erörtern, in wieweit besondere Industriezweige durch unverhältnißmäßige Production mit Arbeitskräften überhäuft seien und ob diese überflüssigen Arbeitskräfte zweckmäßiger und dauernder verwendet werden könnten, entweder 4) im Jnlandc in erweiterten Armen- und Versorgungshäusern, oder 2) ob jene Arbeitslosen und Nothleidenden durch eine geregelte, von der Re gierung überwachte Auswanderung nach Länderthcilen hingeführt wer den möchten, wo ihnen Arbeit, Erwerb und Verdienstquellen in anderer erweiterter Maße offen stünden. — Sodann möge die hohe Staatsregie rung mit in Erwägung ziehen, inwieweit cs zweckmäßiger sei, eine par- tiell'sächsische Auswanderung für sich allein bestehen zu lassen, oder in Verbindung zu bringen mit einer gemeinsamen deutschen, und diese un ter den Schutz und die Vermittelung des erlauchten deutschen Bundes zu Hellen." die nächste Standcvcrsammlung zu bitten." Diese Petition ist auch in der ersten Kammer zur Berathung gekommen. Es hat aber dieselbe einen von der zweiten Kammer verschiedenen Be schluß gefaßt; nämlich: „daß die hohe Staatsregierung ersucht werden möge, die Vorlage eines Gesetzentwurfs, die Errichtung des Schiedsmannsinstituts nach Art des preußischen in Erwä gung zu ziehen und darüber de» Ständen zu seiner Zeit geeignete Mittheilung zugehen zu lassen." Der Unterschied dieser beiden Beschlüsse besteht darin, daß die zweite Kammer sofort eine diesfallsl'ge Gesetzesvorlage verlangt, dagegen die erste Kammer nur wünscht, daß von der hohen Staatsregierung diese Angele genheit in Erwägung gezogen und das Resultat davon wenig stens der nächsten Ständeversammlung mitgetheilt werden möge. Die Gründe dafür sind, daß nach,den in Preußen gemachten Erfahrungen dieses Institut für die Justizbehörden von unerheb lichem Belang sei. Es seien aber auch in Sachsen durch ver schiedene, in neuerer Zeit eingeführte Gesetze eine Menge von Unbequemlichkeiten erwachsen, so daß mit der Gesetzesvorlage hinsichtlich der Friedensgerichte Anstand genommen werden möge. Es könne dieselbe wohl noch auf eine längere Zeit verschoben wer den, um erst die vielen, z.B. durch die Städteordnung, Ge meindeordnung re. entstandenen Unbequemlichkeiten zu beseitigen. Die dritte Deputation der zweiten Kammer kann nun dem Be schlüsse der ersten Kammer nicht beitreten, weil, wenn auch allerdings anzunehmen sein dürfte, daß durch die neue Gesetz gebung vielfältige Anstrengungen und Unbequemlichkeiten für die Behörden und Unterthanen entstanden sind, doch auch wieder bestimmt zu erwarten ist, daß alle diejenigen Gesetze, welche diese Unbequemlichkeit herbeigeführt haben, eine außerordentliche Wohlthat für ganz Sachsen geworden sind. Ich berufe mich da nur auf die Städteordnung. Es wird die Zahl derjenigen, die eine solche Unbequemlichkeit und darin eine Last finden, sich immer mehr vermindern, ja sie werden ganz verschwinden, da der konstitutionelle Sinn in Sachsen sich immer mehr zu regen und zu entwickeln beginnt. Daß das Institut der Schiedsrichter für die Justizbehörden nicht von großer Wichtigkeit sei, darauf scheint es, nach der Ansicht der Deputation, nicht anzukommen; denn es liegt in der Absicht des Herrn Petenten und dem Be schlüsse der Kammer, den Staatsbürgern eine Erleichterung zu verschaffen, damit diejenigen, welche mit Andern in Streitigkeit verwickelt werden, diese Streitigkeiten auf die möglichst kürzeste Art zu beseitigen im Stande sind. Daß dies möglich ist, scheint keinem Zweifel unterworfen zu sein. Noch neuerdings habe ich in einem politischen Blatte, das für Preußen officiell ist, aus Preußen die Nachricht gefunden, daß dieses Institut immer mehr Anerkennung gefunden und an Umfang gewonnen hat, so daß in dem letzten Jahre über 10,000 dergleichen Streitigkeiten von den Friedensrichtern entschieden worden sind. Wollte man aber auch annehmen, daß solche Streitigkeiten nach den sächsi schen Gesetzen in dem Termine zu Güte und Recht ausgeglichen worden wären, so würden doch die Kosten für Abfassung der Klage, Abwartung des Termins der Gütepflegung, die Bethei- ligten unbedingt zu tragen haben. Im Durchschnitt kann man
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