Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
Recht, und als solches hochzuachten, es ist nothwendig, daß die provisorische Landtagsordnung in dieser Beziehung eine Abände rung erleide, es ist wichtig, daß die Kammer nicht von vorn her ein jedes Mittels beraubt sei, sich in ihrer Gesammtheit auszu sprechen, wäre es auch vielleicht nur, um ihren Dank auszu drücken. Das Petitionsrecht der Stande selbst leidet dadurch; denn dieAdresse ist gewissermaßen auch eine Petition, und es sollte sich keine Kammer dieses Rechtes begeben, sich nicht freiwillig auf gleiche Linie mit der ständischen Versammlung eines Nachbar landes zu stellen, wo es nicht gestattet ist, den Dank der Stände an -den König zu bringen. Ich fürchte nicht, daß die Kammer ibren eignen Vortheil so ganz verkennen werde; habe, aber auch das Zutrauen zu ihr,' daß, wenn eine Adresse beschlossen wird, diese mit der Umsicht und Würde abgefaßt werden wird, welche der Kammer der Negierung gegenüber gebührt, und bin über zeugt, daß dies keine leere Form sein, sondern dadurch wirklich ein Zweck jetzt und in Zukunft erreicht werden wird. Abg. 0. Platz mann: Ich habe den Antrag des Abg. Todt unterstützt, nicht sowohl weil es meine Absicht gewesen, den Werth oder die Vorzüge der Adresse herauszuheben, welches bereits heute und früher zur Genüge geschehen ist, sondern um mich vielmehr darüber—wie es auch bereits ein Abgeordneter ge- thanhat—auszusprechen, daß die Artund Weise, wiedie Thron rede beantwortet wird, mir nicht genügend erscheint. Es dürfte wohl bisher Gebrauch gewesen sein, daß der Präsident der ersten Kammer mit dem Präsidenten der zweiten Kammer dar über in Vernehmen getreten sein möchte, auf welche Weise die Thronrede zu beantworten sei. Darin liegt etwas Ungenü gendes. Gesetzt, der Präsident der zweiten Kammer wäre mit dem Präsidenten der ersten verschiedener Meinung, so kann dar aus nur ein gewisses Accommodiren, ein sich Bequemen zu gegenseitigem Nachgeben entstehen, was weder den Ausdruck der ersten Kammer, noch die Gesinnung der zweiten würdig darstellt. Es würde viel zweckmäßiger erscheinen, wenn beide Präsidenten einzeln zu antworten hätten, oder wenn eine De putation die Meinung und Gesinnung der Kammer aus spräche. Die Art, wie es gestern noch gehört wurde, entspricht weder der Würde der Kammer, noch der Gesinnung der Ein zelnen. Vicepräsident Eisen stuck: Ich habe bei den frühem Ständeversammlungen gegen dieAdresse gesprochen und muß es auch heute wieder tbun, so wenig ich auch Anstand nehmen würde, einer andern Ansicht mich hinzugeben, wenn meine Ue- bcrzeugung sich geändert hatte. Daß ich gegen die Adresse bin, dazu werde ich bestimmt durch mehre Gründe. Es wird Werth darauf gelegt, als auf eine Form. Wenn wir die Form achten müssen, so müssen wir die provisorische Landtagsordnung auch achten, so lange sie nicht abgeän- dert ist. Ob die Bestimmung der Art und Weise, wie die Thronrede beantwortet wird, angemessen sei, das kann auf sich beruhen, denn sic kann abgeändert werden. Wenn die Kammer dahin sich entschließt, zu beantragen, daß die Bestimmung wegen der Gegenrede abgeändert werde, so werde ich einein solchen An il. 1. trage beitreten. Nun frage ich Sie: die Gegenrede ist gehalten; soll denn zweimal gesprochen werden? denn es ist doch eine doppelte Gegenrede, wenn noch eine Adresse erlassen wird. Nun habe ich noch ein Bedenken: einmal glaube ich, es sek die Adresse nach der Verfassungsurkunde bedenklich, bedenklich insofern, als Petitionen, auf konstitutionellem Wege vorgebracht, Erledigung finden müssen. ' In der Adresse aber können wir vorbringen, was wir wollen, ohne daß die Regierung die Ver bindlichkeit hat, dem nachzukommen. Es heißt in der Verfaf- sungsurkunde§.U3: „Auf jeden von den Ständen an den König gebrachten Antrag wird ihnen eine Entschließung, und zwar im Ablehnungsfälle unter Angabe der Gründe, wo möglich noch wahrend der Ständeversammlung ertheilt werden.^ Deshalb scheint es mir nachtheilig, wenn wir Anträge auf anderm als konstitutionellem Wege an den König bringen wollen. Nun muß ich noch erwähnen: die Beispiele, die angeführt worden sind' zu Gunsten der Adresse, die haben mich gerade gegen die Adresse bestimmt. Der eine Punkt war die Pr esse. Da haben wir aber die Ankündigung eines Preßgesetzes, und über den Punkt kann sich die Kammer bei dieser Gelegenheit besser aussprcchen, als in einer Adresse, wenn sie auch mit mög lichster Langsamkeit zu Stande gebracht wird; und zwar bei dieser nie so, wie bei der Berathung eines Preßgesetzes. Der zweite Punkt .ist das Strafverfahren mit Öffentlichkeit und Mündlichkeit. Und nun da werden Sie Gelegenheit haben, sich des Breitern zu besprechen, wenn die Vorlage kommt. Der dritte Punkt war die Landwehr. Nun, wer es mit dem Vaterlande gut meint, wird nicht wünschen, daß ein solcher Antrag an die Regierung komme. Es haben deshalb Erörterungen stattgefunden, und man hat sich überzeugt, daß die Landwehr in einem Territorium wie Sachsen nicht rathsam ist.— Wenn ich die Erfahrung meines Lebens frage in Bezug auf die Adressen in England, Frankreich und Deutschland, so muß ich sagen, daß sich der Vortheil auf Nu ll stellt. Was geschieht? Antwort: es wird der Regierung entweder etwas Angenehmes gesagt oder etwas Unangenehmes; das ist das Resultat. Man muß etwas darauf halten, wie sich eine Sache erprobt hat, ob es sich auch als nützlich herausgestellt hat. Nun frage ich, ob Einer aus unsrer Mitte sagen kann, daß es Nachthcil gehabt habe, daß wir keine Adresse entworfen haben? Einen Nachtheil konnte es nicht bringen, weil wir ja das Pctitionsrecht haben und es nicht haben anfechten lassen, weil es die Verfassungsur kunde aufstellt. Und dieses sichert Alles. — Es ist auch gesagt worden, es sei schon ein Nutzen, wenn die Kammer jedes ihrer Mit glieder kennen lerne. Ich halte es aber für eine so flüchtige Be kanntschaft, die durch dieDebatte der Adresse hervorgerufen wird, daß ich keinen Werth darauf lege, und die Dauer unsrer Land tage ist nicht so kurz, daß in drei Tagen diese Bekanntschaft zu machen nothwendig wäre. Wenn ich nicht gehört hätte und gelesen, daß man auch außerhalb Sachsens in Ländern libera ler Gesinnung die sächsischen Ständeversammlungen gelobt habe, weil sie dieAdresse nicht angenommen haben, so könnte ich vielleicht zweifelhaft werden. Wenn ich aber das erwäge,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder