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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Abg. Sachße: WaS der Secretair v. Schröder geäußert hat, wollte ich in anderer Form auch vorbringen. Ich wollte zurückgehen auf das ursprüngliche Verhältmß, und zeigen, daß Parochiallasten nicht mit Staatsabgaben, welche für allgemeine, jeden Staatsangehörigen mehr oder weniger berührende Zwecke erhoben werden, verglichen werden können. Denken wir uns dm Fall, daß in der Oberlausitz die Hälfte einer katholschen Ge meinde zum protestantischen Cultus, oder in den Erblanden die Hälfte einer protestantischen Gemeinde zum katholischen Ritus übertritt. Sie würden Geistlicher bedürfen und wegen des Ge halts mit ihnen in Unterhandlung treten. Wie ungereimt würde es erscheinen, wenn man ihnen z. B. 500 Thaler aussetzte und sagte: Du mußt aber von diesen 500 Lhalern wieder 5 Thaler zu den Beiträgen für diesen Gehalt abgeben. Eben so ungereimt würde es sein, wenn man die Ofsicianten zu gewissen technischen Leistungen in einer Gemeinde engagiren und sie zu Beitragen bei den Gemeindeanlagen für ihren Gehalt verbindlich machen wollte. Derselbe Fall würde eintreten bei Annahme der Pa ragraph«.'. Abg. 0. Platzmann: Ich könnte füglich auf das Wort verzichten, fühle mich aber gedrungen, zu erklären, daß ich die beabsichtigte Befreiung nicht, wie ein geehrter Abgeordneter zu sagen beliebte, für einen Rückschritt halte, sondern für ein Wie dervorschreiten auf dem Rückschritte, den man vor Jahren gethan. Ich würde es für eine große Härte, für etwas sehr Drückendes halten, wenn die Geistlichen und Schullehrer die fragliche Be freiung nicht genießen sollten. Beispiele aus and.eren Standen ließen sich anziehen. Was würde man wohl sagen, wenn einem Forstbsamten, Hähern oder modern, welcher einen oder mehre Söhne zu feinem Stande hcranzubilden beabsichtigt, untersagt werden sollte, dieselben in den seiner Aufsicht untergebenen For sten und Waldungen unentgeltlich zu unterweisen? Zudem ist die Stellung der Geistlichen und der Schullehrer so gegenseitig, sie stehen einander so nahe und überhaupt Kirche und Schule in solcher Wechselwirkung zu einander, daß auch zu einer gegen seitigen Befreiung Grund genug vorhanden ist. Ich stimme daher für die ß. des Gesetzentwurfs und fü x das Deputations gutachten. Abg. Schwabe: Ich kann einen Fortschritt nicht darin erkennen, wenn das Ministerium und die Standeversammlung vor 3 Jahren rin Gesetz gibt, welches am folgenden Landtage eine wesentliche -Veränderung erleidet. Der Abg. Sachße hat sich durch sein angeführtes Beispiel selbst geschlagen, daß die Communalbeamten auch Beiträge geben müßten. Sie sind eben alle beitragspflichtig zu den Anlagen.. Zunächst habe ich aber auch an die Staatsbeamten gedacht, und was von den Geistli chen gilt, würde auch auf Staatsdiener anwendbar sein. Die Befürchtung, daß in Folge der jetzigen Ausnahme auch bei dem nächsten Landtage neue Ausnahmen begründet werden möchten, hat mich besonders veranlaßt, dagegen aufzutreten. Abg. Sachße: Communalbeamten habe ich nicht g meint sondern nur Ofsicianten, die etwas Technisch s ousz übren haben, die in der Gemeinde angenommen werden, um dies zu bewerkstelligen. Abg. v. Lhielau: Ich hätte gewünscht, das Ministerium hätte einen andern Grund gebraucht, als den von ihm ange führten, daß in der Oberlausitz eine solche Ercepn'on stattsinde. Das Ministerium konnte erwarten, daß ein solcher Grund .n der Kammer keinen Anklang finden würde, da alles dasjenige, was -in der Oberlausitz anders ist, als in den Erblanden, hier von einer Seite betrachtet wird, die einen Charakter trägt, den ich einer weitern Kritik nicht unterwerfen will. Es gibt einen bes sern Grund, und auf diesen allein hat sich die Regierung zu stü- ' tzen, wenn sie dieAenderung eines Gesetzes vornehmen will. Eine in einer Provinz gemachte Aenderung eines Gesetzes ist entweder schlecht oder gut; ist sie schlecht, so liegt darin kein Grund für die Regierung, eine allgemeine Abänderung vorzuschlagen. Dar über mag Jeder mit sich einig werden, ob die von den Provinzial ständen gemachte Abänderung ein Rückschritt sei oder ob sie ein Vorschritt ist. Es ist nicht nöthig, daß in der Oberlausitz und den Erblanden das Nämliche stattsindet. Es ist auf die Verschie denheit der gewerblichen Verhältnisse Bezug genommen worden. ! Wenn man es für einen Nachtheil hält, daß Freiheit des Gewer bes im Lande stattsinde, so überlasse ich das einem Jeden; ich : meinestheils glaube aber, daß es ein Vortheil ist, größere Frei heit zu haben, undHalte es keineswegs für inconsequent, wenn ' man Befreiungen statuirt. Wir haben übrigens noch größere i Ausnahmen für die Geistlichen gemacht, wir haben die Ablösung hinsichtlich der Zehnten sistirt und das betreffende Ablösungs gesetz abgeändert. Ich sehe nicht ein, warum wir nicht auch hier von den frühem Grundsätzen abgehen wollen. Abg. Schwabe: Das von mir gebrauchte Wort , Rück schritt" ist vielfach angefochten worden. Ich erkläre aber, daß auf das Alte zurückzugehen, doch jedenfalls ein Rückschritt ist, und muß es Jedem überlassen, ob er das Wort „Rückschritt" in der schlechtem oder bessern Bedeutung nehmen will. Abg. Poppe: Ich erlaube mir, auf den Schluß der De batte anzutragen. Wird vielfach unterstützt. Referent Abg. D: v. Mayer: Die Gründe sind so vielfach erörtert worden, daß ich nur einen einzigen Wunsch noch hinzu zufügen habe. Daß es wünschenswerth sei, Gleichheit der Ge setzgebung, wo es möglich, überall zu erlangen, darüber sind alle Stimmen einverstanden. Freuen Sie sich daher, meine Her ren, daß Sie Gelegenheit haben, indem Sie eine solche Gleich heit herbeiführen, zugleich den Geistlichen und Schuldienern ei nen Beweis Ihrer Achtung und Neigung geben zu können. Ich bin über die Abstimmung nicht zweifelhaft, und glaube, die Kam mer wird §. 3. annchmen, wenigstens wünsche ich es.
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