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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 51. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-01
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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LM) Abgeordnete wird sich geirrt haben; ich durste es aber nicht ungerügt lassen. Abg. Brockhaus: Die humoristische Ergießung des Herrn Vicepräsidenten hat wohl eigentlich nichts mit der Sache zu thun, die uns jetzt beschäftigt. Es konnte nicht meine Ab sicht sein, solchen Unsinn zu beantragen. Ich habe nur gemeint, daß dieser Punkt dieBuch Händler veranlassen würde, in einer Petition bei der ersten Kammer zu bitten, daß das noch ge ändert werde. Daß Ausnahmen bei Buchhändlern wie bei Autoren stattfinden, ist nicht zu bezweifeln; daß aber alle Ver hältnisse zwischen Buchhändlern und Schriftstellern sich am be sten durch gegenseitige Billigkeit undHonnetetät regeln lassen, ist ebenso gewiß. In Beziehung auf §. 5, die hiermit in Verbin dung steht, muß ich noch bemerken, daß diese §. verhältnißmäßig sehr günstig für die Buchhändler ist, indem, wenn die Autoren nicht nachweisen können, daß andere Bestimmungen getroffen woxden sind, die Vermuthung des Rechts für den Verleger zu einer unbeschränkten Zahl von Exemplaren gilt. Das ist viel leicht wieder zu günstig für die Buchhändler, und deshalb wäre es unbedingt besser, wenn beide §§. aus dem Gesetze wegblieben. Abg. v. Zezschwitz: Ich bin der Meinung, daß es besser sei, wenn §. 4 und 5 im Gesetze bleiben. Was aber die Feststellung der gesetzlich zu präsumirenden Anzahl von Exemplaren einer Auflage betrifft, so wünschte ich, daß die Zahl 1000 angenommen werde. Ich glaube, bei der Feststellung einer solchen gesetzlichen Zahl, welche in Ermangelung des- fallsiger contra etlicher Bestimmung eintreten soll, muß die Mittelstraße betreten, d. h. weder ein Werk vorausgesetzt werden, was sehr großen, noch ein Werk, was einen sehr geringen Absatz fände. Man muß dabei auf die Verhältnisse des deutschen Buchhandels, auf die nothwendigen Versen dungen u. s. w. Rücksicht nehmen, und wenn der geehrte An tragsteller gesagt hat, daß eine Anzahl von 500 Exemplaren ganz unzureichend ist, so erkläre ich mich auch für 1000 Exemplare, welches als eine den Verhältnissen des deutschen Buchhandels angemessene Mittelzahl erscheint. Abg. Sachße: Wenn diese Zahl angenommen wird, so würden auch oft Contracte erspart werden. Wenn man in Er wägung zieht, daß ein großer Lheil der gedruckten Exemplare keinen Absatz findet, den verkauften nur zur Krücke, zum Vehikel des Absatzes dient, so wäre es wünschenswerth, daß gleich eine gesetzliche Zahl von 1000 festgestellt, und dadurch in den meisten Fällen, wo diese Zahl ausreicht, der Contract unnöthig ge macht wird. Abg. V. v- Mayer: Ich habe noch die Bemerkung zu ma chen, daß ich nicht begreife, wie sich dafür eine Verwendung finden kann, die Präsumtion auf 1000 Exemplare zu erhöhen. 1000 Exemplare, geben die Schriftsteller selbst an, sei das Höchste, für die Aussage der gewöhnlichen Bücher, und den Buchhändlern kann daher die Bestimmung eines Minimums von 300 Exemplaren, wofür die Vermuthung im Zweifelsfalle bestehen soll, gar nichts schaden, sie brauchen blos ein Wort zu schreiben oder zu sprechen, so tritt die Präsumtion nicht ei». Warum wollen die Buchhändler bei dem Verlagscontracte eine Unbestimmtheit haben? Das einzige schriftliche Wort ändert ja die, Zahl der 500 auf so hoch, als sie wollen; sie können sich gegry das Honorar eine Stärke der Auflage von 20,000 Exem plaren bedingen; wenn das der Schriftsteller zufrieden ist, so kann es ihnen Niemand wehren. Erwägen Sie, meine Herren, wie viele von unfern besten Schriftstellern so manchen Buchhändler reich gemacht haben; ist Einer unter ihnen reich gestorben? — Zn Deutschland, England und anderwärts sind die berühmtesten Autoren keineswegs reich gestorben, im Gegentheil! — Präsident v. Haase: Wenn die Kammer einverstanden ist, daß die Debatte geschlossen sei, so würde ich bei ß. 4 zunächst fragen: ob die Kammer den ersten Satz in §. 4, so wie er im Ge setz enthalten, annehmen wolle? — Einstimmig Ja. — Präsident v. Haase: Ferner hat die Deputation vorge schlagen, statt des zweiten Satzes einen andern Satz anzuneh men; es soll nämlich heißen: „Ist daher die Anzahl der Exem plare, über die man sich vereinigte, erschöpft, so bedarf es, inso fern nicht ein Anderes im Voraus bedungen war, einer neuen Zustimmung zu ferneren Vervielfältigungen. Kann über die Zahl der Exemplare, in welcher die Vervielfältigung hat erfol gen sollen, eine ausdrückliche vertragsmäßige Bestimmung nicht nachgewiesen werden, so gilt dafür als rechtliche Vermuthung die Zahl von 500." Ich stelle zunächst die Frage dahin: ob die Kammer mit dem Vorbehalte wegen der Zahl von 500 den eben vorgetragenen Satz annimmt? — Es wird mit großer Stim menmehrheit beigetreten. — Präsident 0. Haase: Und nun frage ich: ob die Kammer die von der Deputation vorgeschlagene Zahl von 500 Exempla ren in diesem- Satze stehen lassen will? — Es wird mit großer Stimmenmehrheit beige treten.— Präsident 0. Haase: Nimmt die Kammer die §. 4 mit diesen Veränderungen an?Einstimmig Za.— Präsident v. Haase: Die Zeit ist zu weit vorgerückt, um in der heute begonnenen Berathung jetzt noch weiter fortzuschrei ten, und ich ersuche daher die verehrte Kammer, sich morgen um 10 Uhr wieder einzufinden, um die Berathung überden vorlie genden Gesetzentwurf fortzusetzen. Ich ersuche Sie, meine Herren, noch etwas zu verweilen, das Publicum aber, die Gale- rieen zu räumen. Schluß der Sitzung F 3 Uhr. Berichtigung. In Nr, 5V, S. IWL9, Sp. 2, Z. 25 o. ist beizusügen: Refere nt Abg. Wieland.- , Druck und Papier »sn B. G, Teubner in Dresden- Mit »er Redactisn beauftragt: l». «recseyel-
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