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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Jen Kost und Wohnung des Forstschutzpersonals zugemuthet werde", einer ganz besondern Beachtung werth zu sein, und ich nehme daher auch keinen Anstand, diese Petition zu der meinigen zu machen, und darauf anzutragen, sie der dritten Deputation zur Begutachtung zu überweisen , wobei ich noch den Wunsch -ausspreche, daß ihr, sowohl von der verehrten Deputation, als auch von der hohen Kammer selbst die möglichste Berücksichti gung geschenkt werden möge. Präsident v. Haase: Soll diese Petition der d r i t t e n Deputation überwiesen werden? —EinstimmigJa. 4. (Nr. 505.) Den 29. Marz. Prötokollextract der er sten Kammer, die Abgabe einer Petition der Gemeinde zu Beucha, die Tragung der Unterhaltungskosten eines durch die Fluren ihres Orts nach einem Steinbruche führenden Weges a^s Staatskassen betreffend. . Präsident V. Haase: Will die Kammer diese Petition der zweiten Deputation überweisen? — EinstimmigJa. 5. .(Nr. 506.) Den 29. März. Protokollextract der er sten Kammer, die Abgabe einer Erläuterung zu der unter Nr. 166 von Wünsche zu Kottmarsdorf bei der ersten Kammer eingereichten und unter Nr. 386 an die zweite gelangten Be schwerde betreffend. Präsident v. Haase: Diese Beschwerde ist an die vierte Deputation gekommen und darüber bereits früher von ihr Vor trag erstattet worden; diese gegenwärtige Eingabe ist ein Nach trag des Beschwerdeführers, und sie wird daher an die vierte Deputation abzugeben sein. Ist die Kammer damit einverstan den? — Einstimmig Ja. 6. (Nr. 507.) Den 29. März. Der Abg. Herr Gruhle bittet um Urlaub vom 3. bis mit 7- April d. I. Präsident v. Haase: Will die Kammer diesen Urlaub ge statten? — Einstimmig Ja. 7. (Nr. 503.) Den 29. März. Bericht der ersten De putation der zweiten Kammer über den Gesetzentwurf, die Be freiung der über 20 Bogen im Druck starken Schriften von der Censur betreffend. Präsident 0. Haase: Ist zunächst zum Druck zu bringen und wird später auf die Tagesordnung kommen. 8. (Nr. 509.) Den 30. März. Der Abg. 0. Geißler bit tet um Urlaub für den 30. und 31. Marz und 1. April d. I. Präsident v. Haase: Bewilligt die Kammer diesen Ur- taub? — EinstimmigJa. Präsident v. Haase: Ich habe noch die Abgg. Wieland, Klinger und Erchenbrecher wegen Unwohlsein für heute zu ent schuldigen. Abg. Jani: Es hat der Vorstand der vierten Deputation in der letzten Sitzung einige Berichte dieser Deputation anßemel- det, welche mündlich vorzutragen sind. Ich wollte daher fra gen, ob es dem Präsidium gefällig wäre, die Einwilligung der ' Kammer nachzusuchen, daß ich dieselben heute vortragen könnte. Präsident!). Haase: Sobald wir die auf der heutigen Tagesordnung stehende Berathung über den Gesetzentwurf, Has literarische Eigenthum betreffend, beendet haben, werde ich, j wenn noch-Zeit dazu heute übrig, die Kammer deshalb befra gen. — Ich ersuche den Herrn Referenten Todt, seinen Vor trag zu beginnen.' .. ' Referent Abg. Todt: In der letzten Sitzung sind gegen die H. 12 von verschiedenen Seiten erhebliche Bedenken aufge stellt worden, und zwar dahin gerichtet, daß durch diese Pa- ragraphe-solche inländische Unternehmungen, welche Ausgaven von englischen, französischen und andern ausländischen Schrift- > stellern veranstalten, nach dem Erscheinen des gegenwärtigen Gesetzes'auf den Grund dieser Paragraphe benachtheiligt werden würden. Es wurden bei dieser Gelegenheit, um auf der einen Sekte die Paragraphe aufrecht zu erhalten, auf der andern aber auch die Bedenken zu beseitigen, verschiedene Amendements an gekündigt, und hierauf von der Kammer der Beschluß gefaßt, erst diese Amendements von der Deputation prüfen zu lassen, daher eben den definitiven Beschluß über §. 12 selbst auszu setzen. Obwohl nun die angekündigten Amendements nicht in großer Anzahl emgegangm sind — nur der Abg. Clauß hat ein solches zu §. 18 übergeben — so hat doch die Deputation auch ohne selbige die tz. 12 nochmals in Erwägung gezogen, die Bedenken dagegen geprüft, und es hat dies die Folge gehabt, daß die Deputation zu ihrer früher« Ansicht, die tz. 12in Weg fall zu bringen, wenigstens was tz. 12 b betrifft, zurückgekehrt ist. Demnach wird nun, wenn anders die Vorschläge der De putation Seiten der Kammer Annahme finden, das, was aus Z. 12 noch stehen bleibt^ mit Z. 11 zu verbinden, dann wirb die ganze Z. 12 in Wegfall zu bringen sein, und ß. II, nämlich der erste Satz derselben, folgendermaßen lauten: ,,der durch dieses Ge setz geordnete Rechtsschutz wird Ausländern nur insoweit ge währt, als sie nachzüweisen vermögen, daß in dem Staate, dessen Angehörige sie! selbst sind, hiesigen Staatsangehörigen ein dergleichen Rechtsschutz gewährt werden würde; oder, wenn sie das zu schützende Recht unmittelbar oder mittelbar von ei nemhiesigenStaatsangchörigen erworben haben, unhzwarin beiden Fällen von der Zeit an, wo dieser Beweis geführt ist." In Consequenz mit einer solchen Fassung müßte dann bei §. 18 noch eine Einschaltung gemacht werden, aus welcher ersichtlich würde, daß bei §. 18 nur eine 30jährige Schutzfrist gemeint sei. (Staatsminister Nostitz und Jänckendorf tritt in den Saal.) Es würde daher §. 18 fö lauten: „Dieses Gesetz ist, was die Bestimmung in §. 3 anlangt, u. s. w." Es wird durch diese Einschaltung angeöeüter, daß die rückwirkende Kraft der tz. 18 nur insoweit zu verstehen sei, daß die 30jährige Schutz frist statt des zeitherigen ewigen Verlagsrechts eingeführt werden soll. Im Uebrigen wird das Gest tz auf die Vergangenheit keine Anwendung zu finden haben. Die Deputation ist der Meinung gewesen, daß durch diese Vorschläge sämmtliche Bedenken, welche gegen §. 12 ausgestellt sind, beseitigt werden, und schlägt daher Z. 12 in dieser neuen Fassung zur Annahme vor. Präsident I). Haase: Ich erwarte nun, ob Jemand in Be zug auf die von der Deputation für§. II vorgefchlageneFaffung, in Folge deren die 12 ausfallen soll, Etwas zu bemerken hat.
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