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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Idas Amendement gekommen ist, womit sich die Staatsregierung Einverstanden hat. Aus vorstehenden Gründen dürste es daher weder rathsam sein,- auf Wegfall der Bestimmung der §. 12 b rroch auf ein Amendement einzugehen, und zwar auf ein solches Amendement, durch welches derartigen Unternehmungen gegen die bisherig en gesetzlichen Bestimmungen ein Schutz gegenden rechtmäßigen Verleger zugesichert würde. ReferentAbg. Todt: Es ist nicht meine Absicht, die Rede des Herrn Regierungscvmmissars zu widerlegen, und damit das von der Deputation neuerdings vorgeschlagene Amendement in Schutz zu nehmen, da ich meinerseits mir vorgenommen und die ses auch bereits den übrigen Mitgliedern der Deputation zu er kennen gegeben habe, weder pro noch contra zu sprechen, d. h. weder den alten noch den neuen Vorschlag zu vertheidigen. So viel nur finde ich mich noch zu bemerken veranlaßt, daß mir die dermalige Vertheidigung der alten Fassung der §. 12 Seiten des Herrn Regierungscvmmissars neu und überraschend vorkommt, da in der letzten Sitzung, wo gegen die Z. so viel edle Kämpfer in das Feld rückten, von dem Herrn Kommissar kein Wort zum Schutze der H. bemerkt worden ist. Gerade aus diesem Schwei gen glaubte die Deputation einen Grund für ihre Meinungsver änderung abnehmen zu müssen, und es war das auch der Grund, die neue Fassung vorzuschlagen, weil die Deputation geglaubt hat, das Schweigen der Herren Regierungscommissarien dahin deuten zu Müssen, daß man ander Bestimmung nicht weiter festhal ten wolle. Dieses nur zur theilweisen Rechtfertigung des neuen Vorschlags der Deputation. Was diesen letzteren seinem ma teriellen Inhalte nach anlangt, so muß ich es, wie ich schon be merkt habe, den übrigen Mitgliedern der Deputation überlassen, hierüber und dafür sich auszusprechen. Staatsminister NostitzundZanckendorf: Das Schwei gen der Staatsregierung in der vorigen Sitzung über diese An gelegenheit kann derselben in keiner Weise zum Vorwurf gemacht werden, da sie selbst durch die gemachten Einwände überrascht und in dem Falle war, den Gegenstand weiter zu erwägen, und hierzu die Zwischenzeit benutzt hat, nunmehr aber auch die Ver pflichtung hat, ihre Bedenken unbeschränkt der geehrten Kammer vorzulegen. Königl. Commiffar v. Schaarschmidt: Dazu habe ich noch nachträglich zu bemerken, daß, wie auch die Landtagsmit- theilungen zeigen werden, schon in der vorigen Sitzung von mir darauf aufmerksam gemacht worden ist, daß nach dem Mandat von 1773 schon jetzt ein ausländischer Verleger den Schutz gegen Nachdruck in Anspruch nehmen kann. Weiter einzugehen, hielt ich deswegen nicht für rathsam, weil durch die Erörterungen dar über vielleicht Interessen geschadet werden könnte; aber heute ist es durchaus nöthig geworden, ganz rückhaltlos über den Gegen stand zu sprechen. Referent Abg. Todt: Es werden hie Lanbtsgsmittheilun- gen aber auch soviel rwchweism, daß diese Bemerkungen nicht bei tz. 12, sondern erst bei Z. 13, also nachträglich gemacht wor ben sind, nachdem bereits Seite.» der K-.mmer die Resolution gefaßt war, über §. 12 nicht Beschluß zu fassen. Es können also diese Bemerkungen, die zu §. 13 gemacht worden sind, mei nem Dafürhalten nach nicht als Vertheidigung der §. 12 gelten. Königl. Commissar v. Schaarschmidt: Sie ist gemacht worden, als ein Amendement zu §. 12 in Frage kam, und möchte wohl auch zu jeder Zeit geeignet gewesen sein, den Zweck zu er reichen. Abg. v. Thielau: Ich kann mich durch die von dem Herrn Regierungscommissar ausgesprochene Ansicht keineswegs bestim men lassen, der Z. 12 8»b b. beizutreten. Ich bescheivc mich zwar, nicht hinlängliche Kenntniß von dem Buchhandel zu haben, und gebe die Schwierigkeit zu, hierüber ein bestimmtes Urtheil abzugeben; ich glaube aber, daß seit 1773 sich die Verhältnisse des Buchhandels wesentlich anders gestaltet haben, da die Ver hältnisse seiner damaligen Existenz nicht mehr in Vergleichung mit dem jetzigen gestellt werden können. Ziehe ich nämlich §. 12b in Betracht, so soll hierdurch dem commissionswcisen Ver lage eines Ausländers ein Rechtsschutz verschafft werden. Was ist es denn, was wir schützen wollen? Wir wollen denjenigen schützen, der besondere Kosten zur Herausgabe irgend eines Werks aufgewendet hat, oder dm, welcher als Schriftsteller ein Recht auf den Schutz seines geistigen Eigenthums und seines daraus zu gewinnenden materiellen Gewinnes hat. Nun frage ich, meine Herren, hat der französische oder englische Buchhändler bei der Herausgabe der englischen oder französischen Werke, bei Bezah lung des Honorars an den englischen oder französischen Schrift steller, auf den Absatz im Auslande Rücksicht genommen, oder hat er des Auslands wegen seine Auflage mit größeren Kosten her ausgegeben, oder mit größerem Lüstre ausgcstattet? Ich glaube keineswegs, er gibt deshalb dem Verfasser nicht mehr Honorar,' und wird deshalb keine hohem Kosten auf die Ausgabe verwen den, und kann mithin von einem Verluste, den allein wir hier schützen wollen, gar nicht die Rede sein. Wenn nun hinzu kommt, daß der ausländische Buchhändler oder Schriftsteller daran vollständigen Schutz erlangt, wenn in seinem Lande dem Deutschen ein gleicher Schutz gewährt wird, wenn der auslän dische Buchhändler, wenn er das Verlagsrecht eines deutschen er wirbt, ebenfalls geschützt wird, so sollte ich meinen, wäre das der vollkommenste Schutz, der den Ausländern gewährt werden kann. Ich muß aber allerdings fürchten, daß, wenn wir weiter gehen, wir nichts weiter bewirken werden, als der Spekulation Thor und Thür öffnen, und, ohne dem Buchhandel wesentlich zu nützen, große Vertheuerung der Bücher veranlassen. Abg. Tzschucke: Ich bin der geehrten Deputation sehr dankbar, daß sie die Bedenken, welche in voriger Sitzung über H. 12 aufgestellt worden sind, .berücksichtigt und nunmehr den Wegfall des Satzes b in Z. 12 beantragt hat. Allerdings mußte auch ich in der letzten Sitzung annehmm, daß die Regie rung die Bedenken für den Wegfall dieser h. für genügend hielt, da sie schwieg, und ich nicht voraussetzen konnte , daß sie erst nöthig hätte, sich nochmals damit vertraut zu machen. Ich mußte Mnehmen, daß die Regierung schon mit den Gegenständen der Gesetzesvorlatze vertraut sei. Wenn der Herr Commissar j sagte, daß das Mandat von 1773 für den ausländischen Buch-
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