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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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besteht, so ist es doch immer ein Berührungspunkt, und dieser ist der Grundsatz, welcher festzuhalten ist, daß das Inland gegen das Umland zu berücksichtigen und zu sichern sei. Abg. v. Gab lenz: Der Herr Regierungscommiffar appellirte gewissermaßen an die Liberalität der sächsischen Gesetz gebung , überhaupt sodann an die Kammer selbst und an die Li beralität, die in derselben herrscht. Nun, ich habe auch Begriffe von Liberalität; ich hoffe auch, die Kammer werde ihre Liberali tät behalten, die sie (die Kammer) bis jetzt verfolgt. Ich bin aber auch überzeugt, daß sie dieselbe nicht so weit ausdehnen wird, um die Wohlfahrt, den Worthell, das Eigenthum und Vermögen ei nes Einzelnen oder der Gesammtheit auch nur im Entferntesten außer Acht zu lassen. Alles dies sieht man eben hier benachthei- ligt oder gefährdet, wenn diese Z. angenommen werben soll, Ich freue mich, daß die Deputation insoweit die Wünsche berücksich tigt hat, die in voriger Sitzung ausgesprochen worden sind, und hierin Sicherheit wieder andererseits gewährt. Ich freue mich um so mehr, da nach der erhaltenen Mittheilung eine gesetzliche Bestimmung hierüber existirt, die ich im höchsten Grade für nach- theilig halte, wenn sie wirklich mit der Strenge ausgeübt worden wäre, mit der sie hätte ausgeübt werden können. Halt die Re gierung die Ansichten, die sie ausgesprochen und die im Princip, wie ich glaube, in der Kammer getheilt werden, fest, so möchte sie vor Allem eben diese Ansichten da geltend machen, wo sie geltend zu machen sind, um überhaupt imAllzemeinm jeneWohlthat für Sachsen und Deutschland zu erhalten, d. h. bei dem deutschen Bunde, damit für die gesammtm deutschen Staaten eine gleich mäßige Gesetzgebung hervorgehe. Mir kommt das Ding vor, wie ein Zaubrrtrank; wenn ihn Alle gleichmäßig trinken, so ist er gut und wirkt Wohlthätig; wenn aber nur Einer denselben genießt, so wird derselbe sich vergiften. Staatsmimster NostitzundJänckendorf: Ich habe darauf zu erinnern, daß die sächsische Regierung bereits zu den in dieser Angelegenheit von hoher Bundesversammlung gefaßten Beschlüssen wesentlich mitgewirkt hat und daß der geehrte Abge ordnete wohl erst zu erwarten haben wird, wie sie sich auf den am Schluffe des Berichts in dieser Beziehung gestellten Antrag erklären werde. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter spricht, würde die Debatte über die §§. '11 und 12 geschlossen sein., Jedenfalls wird noch dem Herrn Referenten freistehen, das Wort zum Schluß zu nehmen. Referent Abg. Todt: Ich habe bereits erklärt, daß ich über diese §. nicht zu sprechen beabsichtige; allein ich will nur noch bemerken, daß weder in dm Motiven noch sonst irgendwo zur Kechtftrtigungdrr§.12 Etwas vom Manbatvon 1773 erwähnt, noch bei der Berathung der Deputation, die eben auf das in der Petition der Buchhändler gegen diese §° ausgestellte Bedenken eingegangm war und nur in Folge der dagegen gemachten Re- monstratwmn vsn Seiten der Herren Csmmiffarim wieder da von abgtganM ist, Etwas davon Zur Sprache gekommen, noch sonst Bezug auf das Mandat von I77Z irgendwo genommen worden ist, um die §. 12 in Schutz zu nehmen ; dies nur als berichtigenden Zusatz. Präsident v. Haases Meine Herren! Die Deputation schlägt uns vor, die §. 11 in folgender Fassung anzunehmen: „Der durch dieses Gesetz geordnete Rechtsschutz wird Ausländem nur insoweit gewährt, als sie nachzuweisen vermögen, daß in dem Staate, dessen Angehörige sie selbst sind, hiesigen Staatsange hörigen ein dergleichen Rechtsschutz gewährt werden würde; oder wenn sie das zu schützende Recht unmittelbar oder mittelbar von einem hiesigen Staatsange hörigen erworben haben, und zwar in beiden Fällen von der Zeit an, wo dieser Beweis geführt ist." Nehmen Sie in dieser Maße die §. an?- Abg. v. Thielau: Ich wollte fragen, ob nicht die Abstim mung über jeden der zwei Sätze einzeln erfolgen könne? Präsident 0. Haase: Da Niemand darauf angetragcn hatte, die von der Deputation gegebene Fassung der Paragraphe theilweise zur Abstimmung zu bringen, so glaubte ich, darauf nm eine Frage stellen zu können; da aber jetzt auf eine Thei- lung angctragen worden, so werde ich selbige rinlreten lassen. Abg. v. Thielau: Ich meinerseits habe kein Bedenken, wenn sonst Niemand Etwas erwähnt. Präsident O. Haase: Ich frage also: ob die Kammer den ersten Satz der tz.11 annimmt, wie ihn die Deputation vorgeschlagen hat? — Wird gegen eine Stimme (Abg. Brock haus) angenommen. Präsident v. Haas e: Der zweite Satz bleibt unverändert. Nimmt die, Kammer ihn an? — EinstimmrgIa. Präsident v. Haase: Die folgende Frage ist: ob die Kammer die K. 11'in dieser Maße annehme? — Wird gegen 2Stimmcn angenommen. Präsident v. Haase: Will die Kammer,, daß §. 12 nun Wegfälle? — Wird gegen 2 Stimmen bejaht, Referent Abg. Todt: Ueber §. 13 ist bereits in voriger Sitzung Beschluß, gefaßt worden. Da nun §. 12 in Wegfall gekommen ist, so mußte der zweite Satz gleichfalls geändert werden, und die Deputation hat in dieser Beziehung folgende Fassung vorgeschlagen, die sie bereits früher angenommen hatte, ehe sie den Dcputakionsbericht an die Kammer brachte. Sie hat nur ihren frühem Beschluß wieder hergestellt und schlägt vsr^ den zweiten Satz §. 13 so zu fassen: „Ausländern werden Berlagsscheine nur unter den K. 11 aus gedrückten Voraussetzungen und Beschränkun gen ausgestellt." Präsident .0. H aase: Ich habe zu fragen, ob Jemand in Bezug auf diese Fassung Etwas zu bemerken hat. — Wenn es nicht der Fall, gehe ich Zur Fragstellung über. Nämlich die De putation schlägt uns folgende Veränderung in §° 13 und zwar bei deren zweitem Satze vor: „Ausländern werden Verlagsscheine nur unter den ß. 11 ausgedrückten Voraussetzungen und Be schränkungen ausgestellt-" Nimmt die Kammer diesen Satz an? — Einstimmig Zs.
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