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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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trag S.639 an die Staatsregierung bringen will? — Ein stimmig Za. Präsident v. Haase: Wir gehen nun auf den zweiten Antrag über. Er bezieht sich auf die mit Nr. 1 im Bericht be zeichnete Petition der Buchhändler, und auf den in derselben enthaltenen Schlußantrag, welcher dahin geht: „Die Ständever sammlung möge bei der Staatsregierung sich dahin genügtest verwenden, daß Letztere den baldigen Erlaß einer auf die Grund lagen der neueren Particulargesetze basirten gleichmäßigen Bun desgesetzgebung für die literarischen Eigenthumsrechte bei dem hohen Bundestage beschließe." Staatsminister Nostitz undZänckendorf: Die hohe Bundesversammlung wird sich in der nächsten Zeit mit der Frage beschäftigen, inwiefern eine Verlängerung der dermaligen Schutzfrist stattfinden könne, und auch hierbei wird die Staats regierung ihre Mitwirkung in geeigneter Weise eintreten lassen. Abg. Brockhaus: Was der Herr Staatsminister ge äußert hat, ist eben das, was ich zu erfahren wünschte. Es ist bei Erlassung des Gesetzes von 1837 ausdrücklich erwähnt worden, daß mit „Eintritt des Jahres 1842" die deutsche Bun desversammlung sich mit der Revision desselben beschäftigen werde. Das Jahr 1842 ist vorübergegangen, und es ist Nichts erfolgt, und obgleich man in Beziehung auf den hohen deutschen Bund etwas ans Warten gewöhnt ist, so scheint es in dem vor liegenden Fall doch ein besonderes Bedenken zu haben, wenn nicht schleunig Etwas geschieht. In dem Gesetz von 1837 ist der Schutz nur auf 10 Jahr ausgedehnt worden, und es würde daher im Jahre 1847 eine große Veränderung des Besitzes eintreten können, wenn die Bundesgesetzgebung nicht geändert wird. Unter diesen Umständen scheint es mir von der höchsten Dring lichkeit zu sein, daß recht bald Etwas in dieser Beziehung von Seiten des Bundes geschehe, und die Staatsregierung würde sich nicht nur um Sachsen, sondern um ganz Deutschland ein Verdienst erwerben, wenn sie nach Kräften zur Beschleunigung des Beschlusses beitrüge. Präsident v. Haase: Die Deputation hat den Antrag zu dem ihrigen gemacht, und der Kammer angerathen, ihn eben falls zu dem ihrigen zu erheben. Will die Kammer dies thun und den Antrag als den ihrigen an die Staatsregierung bringen? — Einstimmig Ja. Präsidentv. Haase: Es würde nun die Frage auf den Unterantrag ä zu stellen sein, welcher sich auf die 30jährige Frist in §. 3 bezieht, wo es in letzter heißt: „der Staatsregierung bleibt Vorbehalten, diese 30jährige Schutzfrist in geeigneten Fällen zu verlängern." Die Deputation hat darauf angetragen, es möchte in Bezug aus diese Stelle die zuversichtliche Erwartung ausge sprochen werden, „es werde die Staatsregierung Privilegien der in der gedachten tz. bezeichneten Art nicht ohne die dringendste Veranlassung ertheilen." Will die Kammer diese zuversichtliche Erwartung in der ständischen Schrift aussprechen ? Einstim mig Ja. Präsident 0. Haase: Wir kommen nun auf den dritten Antrag, welcher dahin geht, die hohe Staatsregierung zu ersuchen, „daß zu Einführung eines desto wirksamem Rechtsschutzes für Er zeugnisse derLitcratur und Kunst bei Abschluß von Zollvertragen mit dem Auslande für eine reciprocirlich e Besteurung von eingeführ ten Büchern und Kunstwerken Einleitung getroffen werde. "Wenn Niemand Etwas dagegen erinnert, frage ich die Kammer: ob sie dem Rathe der Deputation gemäß auch diesen Antrag an die Staatsregierung bringen will? — Einstimmig Ja. Präsident v. Haase: Der vierte Antrag geht dahin,die Staats regierung zu ersuchen, auch über diese Gattung des Schutzes für literarische und artistische Erzeugnisse ein Gesetz bearbeiten zu lassen, und dabei die in den angeführten Petitionen aufgestellten Grundsätze in Erwägung zu ziehen, darüber aber sodann und zwar, wenn möglich, der künftigen Ständeversammlung eine Vorlage zugehen zu lassen. Abg. Brockhaus: Jch> werde ntzr hierüber einige Worte erlauben. Was im Allgemeinen für den Schutz der Rechte der dramatischen Autoren und Componisten spricht, ist in der Petition genügend dargelegt, und über die Sache selbst überhaupt kein Zweifel. Nicht nur in England und Frankreich sind diese Ver hältnisse besser als bei uns geordnet, sondern auch Rußland, was wohl sonst nicht als ein Vorbild für die Gesetzgebung dienen möchte, ist uns hierin vorangegangen. Es ist wünschenswerth und nothwendig, daß auch in dieser Beziehung ein ausgedehnterer Schutz bei uns stattfinde. Durch den Bundcsbeschluß vom 29-Juni 1841 ist zwar Etwas geschehen, weil seitdem wenigstens die Benutzung von nicht durch Druck bekannt gemachten Schrif ten oder Compositionen nur mit Genehmigung der Eigenthümer stattfinden darf. Das scheint aber nicht auszureichen, und wenn wir die Staatsregierung einmal ersuchen, ein Gesetz vorzulegen, welches einen weitern Schutz gewährt, so halte ich unter allen Umständen für zweckmäßig, den Antrag dahin auszudehnen, daß wir die Staatsregierung ersuchen, sich bei der hohen deutschen Bundesversammlung dafür zu verwenden, daß bald ein allgemei nes, in das nöthige Detail gehendes Gesetz erlassen werde. Nur wenn es von dem deutschen Bunde ausgeht, ist in dieser Materie gründlich zu helfen. Wenn wir blos ein Gesetz für Sachsen er halten, so wird das für die dramatischen Autoren undComponisten von sehr geringer Bedeutung sein; denn wir haben in Sachsen nur zwei Theater, in Dresden und Leipzig, welche hierbei beson ders in Frage kommen. Ich hoffe, daß die Kammer damit ein verstanden sein wird, im Interesse sämmtlicher deutscher drama tischen Autoren und Componisten bei der Staatsregierung uns dahin zu verwenden, daß durch den deutschen Bund ein neues Gesetz gegeben werde. Ich würde mir erlauben, mein Amende ment so zu stellen: „Die Staatsregierung zu ersuchen, bei der hohen deutschen Bundesversammlung ein weiteres Gesetz, den Schutz dramatischer Schrift steller und Componisten betreffend, zu beantragen; jeden falls aber, unter th un lichstcrBerückskchtigung der in den angeführten Petitionen aufgestellten Grundsätze, einGesetz darüber bearbeiten und wo möglich der nächsten Ständeversammlung vorlegen zu lassen."
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