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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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sen werde. Ferner geht der Petent auf den Gegenstand selbst über; er bemerkt, daß in Langenberg bei Gera in der daselbst ge legenen Saline der Scheffel Futtersalz zu 120 Pfund Zollgewicht um den höchst billigen Preis von 27 Ngr. — zu erhalten sei, und indem er es höchst dankenswerth anerkennt, daß die hohe Staats regierung in öffentlichen Kreisblattern mehrfach dem Landmann angerathen habe, gerade im heurigen, für den Landmann cala- mitatsreichen, Jahre durch Beimischung von Salz zu dem Fut ter das Vieh vor Krankheit und Seuchen zu schützen, sucht er, der Petent, nachzuweisen, wie dem besten Rache nicht nachgekom men werden könnte, wo die Mittel fehlen, und glaubt in der Her beischaffung eines wohlfeilen Futtersalzes ein zweckmäßiges und einziges Mittel zu finden, um dem nachkommen zu können, was von der hohen Staatsregierung als gut anerkannt und als rath- sam empfohlen wird. Es faßt demgemäß derPetent seinGesuch in folgende Worte zusammen: „ Es wolle die hohe Kammer bei der hohen Staatsregie- „rung dahin interveniren, daß den sächsüchen Landwir- ^then die Holung von Futtersalz aus der Saline zu Lan- „genbcrg bei Gera ermöglicht werde-" Schließlich gibt der Petent noch einige Mittel in der Art an, um das Futtersalz zum Koch - und Spcisegebrauch unan wendbar zu machen, und glaubt auf diese Weise möglichen Unter schleifen zu begegnen. Die Deputation theilte einstimmig die Ansichten des Peten ten in Betreff der Nützlichkeit des Futtersalzes für die Gesund heitserhaltung des Viehes überhaupt; sie war auch der Ansicht, daß das einzigste und beste Mittel, um diese Fütterung in Anwen dung zu bringen, darin bestehe, ein gutes und wohlfeiles Futter salz herbeizuschaffcn: dennoch erschienen ihr aber einige Bedenken, die einer unbegrenzten Bevorwortung sich entgegenstellten. Ab gesehen selbst von der Gelegenheit, welche zum Ünterschlekf gebo ten würde, im Fall eine freie Erholung aus der Saline Langen berg ertheilt werden sollte, so war doch auch gewiß, daß bis zur Zeit das Vieh bereits Salz an das Futter erhalten habe, und hatte dieses Salz aus den Salzniederlagen bezogen werden müssen. Wenn nun mit einem Male die Erholung des Futtersalzes freigegeben werde, so dürfte es wohl gewiß sein, daß aus den Salzniederlagen kein Salz mehr für das Vieh erholt werden würde, und als natürliche Folge wäre ein nicht unbedeutender Ausfall in der Staatscaffe, bei den Salzeinkünften, vorauszusehen. Da es der Deputation gänzlich an Unterlagen fehlte, um über diesen möglichen Ausfall eine Berechnung anzustellen, so glaubte die Deputation, vor Allem die Ansichten der hohen Staats regierung hierüber hören zu müssen und aus den ihr zu Theil wer denden Mittheilungen und Unterlagen einen gemeinschaftlichen Beschluß zu begründen und ihn der hohen Kammer zur Annahme empfehlen zu können. Zunächst war die Ermittelung der Frage anzustellen: wie viel Salz bisher aus den Niederlagen zur Viehfütterung entnom men worden, und welcher Gewinn der Staatskasse aus dem für das Vieh verwendeten Salze zugefloffen sei. Liegt eine ge- naueQuantificirung des erstem um deswillen außer dem Bereiche der Möglichkeit, weil, bei der bisherigen Gleichheit der Preise, ohne Unterschied der Bestimmung des Salzes, eine Trennung des als Viehfutter bezogenen Salzes von dem übrigen bei dem Rech nungswerke der Salzverwaltereien nicht stattfand und nicht statt finden konnte, so kann aber nach den hierüber gemachten Erfah rungen, sowie namentlich nach dm bei der preußischen Staats Verwaltung hierunter beobachteten Grundsätzen, der ausreichende Bedarf an Futtersalz auf durchschnittlich 8 Pfund jährlich für 1 Stück Rindvieh und 1 Pfund jährlich für 1 Schaf angenommen werden, und wäre demgemäß der gesammte Vieh salzbedarf für Sachsen, mit Zugrundelegung der letzten Vieh zählung, für circa 550,000 Stück Rindvieh L 8 Pfund, auf 4,400,000 Pfund, für circa 700,000 Stück Schafe LI Pfund, auf . . . 700,000 Pfund, Summa 5,100,000 Pfund. oder auf 42,500 Stück Salz L 120 Pfund Zollgewicht, zu veranschlagen. Nun ist allerdings mit Rücksicht auf den ver- haltnißmaßig hohen Preis des Salzes davon bisher in Sachsen gewiß nicht soviel zum Viehfutter verwendet worden, als nach Obigem hinreichend genannt werden kann, vielmehr mag für den gegenwärtigen Zweck nur dieHälfte des vorerwähnten Gesammt- bedarfs und daher ein Quantum von 21,250 Stück Salz als dasjenige angenommen werden, was bisher schon zur Con- sumtion des Viehes gelangte. Es dürfte aber auch diese Annah me nicht weit von der Wahrheit abweichen und namentlich jenes Quantum nicht wohl als zu hoch anzuschcn sein, wenn man er wägt, daß schon bei der vormaligen Salzconscription und zwar in der Consignation auf die Jahre 1837 bis 1839 das Erfordxr- niß für Rind - und Schafvieh auf 20,127.^ Scheffel oder Stück Salz angegeben wurde, dabei aber die, der Berechnung zum Grunde gelegte Stückzahl des Viehes hinter dem Ergebnisse der hernachmaligen Zählung desselben in einem sehr auffallenden Ver hältnisse zurückstand. Es bestätigt dies aber auch endlich eine nähere Betrachtung der Salzconsumtion, wie sie im Allgemeinen wirklich stattsindet. Wenn nämlich die Gesammtconsumtion des Salzes sich in Sachsen auf durchschnittlich 210,000 Stück L 120 Pfund Zollgcwicht anschlagen läßt, die präsumtive Salzconsumtion einer Bevölke rung aber, nach allgemeinen Erfahrungssätzen, auf Stück Salz fürjede Personüber lOJahre angenommen zu werden pflegt (wo bei Kinder von 10 Jahren und darunter, als in der Bausch summe mit inbegriffen, betrachtet werden), so ergäbe sich bei der Gesammtbevölkerung von Sachsen an * circa 1//00,000 und nach Abzug von 340,000 nach 20 A für Kinder von 10 Jahren und darunter für 1,360,000 Einwohner zu Z Stück, ein Salzbedarf von 170,000 Stück, welcher, von obigen 210,000 abgezogen, " 40,000 Stück Rest für Vichfütterung und gewerbliche Zwecke nachweist. Daß aber mehr als dieses Rests die erstere Bestimmung erhalten habe, dürste sich kaum bezweifeln lassen. Wird nun nach alle dem der zeitherige Verbrauch an Futter salz auf obige Summe von 21,250 Stück angenommen, so berechnet sich der Reinertrag für die Staatscaffe hiervon, nach I Lhlr. 20 Ngr. — pro Stück, auf 35,4I6.Thlr. 20 Ngr. — jährlich,
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