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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 53. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-04-06
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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welche der letzteren voraussetzlich verloren ginge, würde, nach dem vorliegenden Anträge des Rittergutsbesitzers Martin auf Kessels hain, die unmittelbare Erholung des Viehsalzes von der Saline Langenberg gestattet. Weiter kam es aber, um, der wünschenswerthen Preisermä ßigung für Futtersalz ohnerachtet, eine Schmälerung jener Staatsrevenüe abzuwenden, darauf an, ob es möglich wäre, ein jenem Zwecke vollständig entsprechendes Salz zu einem billige ren Preise für Rechnung der fiskalischen Salzregie zu beziehen; so hat die Regierung nicht unterlassen, sich hierüber sofort mit der preußischen Staatsverwaltung in Vernehmung zu setzen, welche selbst bekanntlich bereits hinreichende Erfahrungen in Betreff dieses Gegenstandes gemacht hat.. Die königlich preußische Re gierung hat sich in dessen Folge bereit erklärt, der diesseitigen das nach der dortigen Vorschrift bereitete Viehsalz zu dem Preise von 25 Lhlr. pro Last zu 4000 Pfund preuß. krsnoo Saline Dürrenberg, zu überlassen, und da sich hiernach das Stück Salz zu 128 Pfund preußisch, oder «r<n 120 Pfund Zollgewicht auf — 24 Ngr. — berechnet, so kann dieses Anerbieten, im Vergleich namentlich mit der Angabe des Petenten Martin, wonach das Futtersalz bei dec Saline Langenberg zu — 27 Ngr. — pro Stück zu erlangen sein soll, nicht unbillig gefunden werden. — Da aber der allgemeine Preis, welchen die diesseitige Regierung für das Kochsalz zu erlegen hat, 1 Thlr. 7 Ngr- 5 Pf. betragt, so ergibt sich gegen obige — - 24 - — - - — - 13 Ngr. 5 Pf. Differenz, und somit der Betrag, um welchen sich der Preis des Futter salzes gegen den allgemeinen Niederlagsprers ohne Nachtheil für die Staatskasse ermäßigen könnte. Allein, wie bereits erwähnt wurde, läßt sich nicht ohne Grund erwarten, daß sich mit Eintritt einerPreisermäßigung die Consumtion des Viehsalzes vermehren werde, und es erscheint billig, den hieraus der Staatskasse erwachsenden Vortheil den Erholem des Futtersalzes wiederum zufließen zu lassen. Dar über,, auf welchen Betrag sich etwa die Consumtion Verletztem steigern dürfte, läßt sich nun allerdings mit nur irgend einiger Bestimmtheit ein Urtheil nicht fällen; wäre jedoch anzunehmen, daß sich jene Consumtion bis auf das Doppelte des präsumtiven Bezugs «höhte, so würde eine Ermäßigung der Niederlags preise für das Futtersalz auch um das sltorum Matum der vor erwähnten Preisdifferenz und daher um — 27 Ngr. — als ge rechtfertigt sich darstellen. Endlich mag im Allgemeinen nicht unberührt bleiben, daß, obschon die preußischen Salzbereitungsanstalten' durch Ver mischung des Futtersalzes mit solchen Ingredienzen, welche dasselbe in Farbe und Geschmack von dem Kochsalze merklich unterscheiden,.«, ohne dasselbe für die Gesundheit des Viehes nachteilig zu machen, zwar gegen den denkbaren Mißbrauch des Viehsalzes möglichste Vorsorge getroffen haben, nichtsdesto weniger aber der Bezug desselben noch besonderen Aufsichts Vorschriften, ähnlich denen zu unterwerfen sein werde, wie solche auch in Preußen für den gleichen Zweck als unentbehrlich erach tet worden sind. Stützen frch nun zwar die Mittbeilungen der hohen Staatsregierung, aus beigegebenen Gründen auf keine mit Sicherheit normirtm Zahlenangaben, sondern sind die gewon nenen Resultate nur auf mehr, oder mindere Wahrscheinlichkeits berechnungen gestellt, so geht, doch wenigstens aus dem ersten Theile der Berechnung mit Sicherhe.it das Resultat hervor, daß bei gänzlicher freier Erholung-des Futtersalzes die Salzrevenüe einen gar beträchtlichen Verlust erleiden würde, und so sehr die Deputation dem Landwirt!) e Unterstützung gewähren möchte, so schien ihr doch das vorliegende Opfer in seinem ganzen Um fange ein zu großes zu sein. Die Deputation konnte in Folge der fernerweiten Mitthei lung der hohen Staatsregierung nur sehr dankbar sein, gleich zeitig einen Weg angedeutet und eingeschlagen zu haben, auf welchem die Herbeifchaffung wenigstens eines etwas billigem Futtersalzes ermöglicht werden konnte, und wenn gleich die Deputation nicht glaubt, daß bei der unbedeutenden Preis ermäßigung von — 27 Ngr. - sich der Verbrauch um das Doppelte erhöhen werde, so dürfte doch der noch möglich ein tretende Ausfall bei der Salzrevenüe kein so bedeutender sein. War nun in dem Petitum das Wesentlichste die Herbei schaffung eines wohlfeilen Futtcrsalzes, und stellte sich diesem die Aufgabe hinzu, es ohne Verlust an der Staatssalzrevenüe zu bewerkstelligen, so konnte allerdings seinem ganzen Umfange nach die Deputation das vorliegende Petitum nicht bevorwor- ten. — Sie erkennt es im Namen der Landwirthschaft sehr an, daß dieser Gegenstand von dem Petenten zur Sprache ge kommen ist, glaubte aber, nicht allein das Interesse der Land wirthschaft beachten zu dürfen, und richtet demnach ihren An trag, den sie der Kammer zur Annahme empfiehlt, dahin: Es möge dieselbe im Verein mit der hohen ersten Kam mer die hohe Staatsregierung ersuchen, sobald als mög lich Sorge zu tragen, daß Futtersalz auf den verschie denen Salzniederlagcn vorhanden sei, und zwar pro Scheffel 120 Pfund Zollgewicht um — 27 Ngr. —, billiger als das Koch- und Speisesalz, verkauft werde. Dresden, den 20. Marz 1843. Die dritte Deputation der zweiten Kammer. v. Haase. Küen. Hensel. 0. Platzmann. Frhr. v. Gablenz, Referent. Lzschucke. Scholze. Das über die rückst'chtlich dieses Berichts stattgesundenen Versammlungen aufgenommene Protokoll lautet, wie folgt: Die Debatte wurde vom Herrn Abgeordneten Stockmann dadurch eröffnet, daß derselbe'den von der Deputation vorgeschla genen und von der hohen Staatsregierung genehmigten Erlaß von — 27 Ngr. — pro Scheffel Futtersalz für zu niedrig, und den Verhältnissen noch nicht angemessen hielt, vielmehr verlangte, daß derselbe bis auf 1 Thlr. 8 Ngr. 5 Pf. pro Scheffel ausgedehnt werde, und stellte eine Berechnung auf, durch die derselbe nachzuweisen sich bemühte, daß die Staats kasse, wk dies auch seine Absicht sei, immer noch keinen Schaden erleiden werde, wenn man auch seinem Antrag beitrete. Obwohl dieser Antrag hinlängliche Unterstützung er langte, so wurde doch die demselben zu Grunde liegende Berech nung vom Herrn Referenten sowohl, als dem Herrn Prasi -
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