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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Konfessionen" gebraucht. Zur Beseitigung von Zweifeln würde es gut sein, zu bestimmen, ob die Juden darunter mit zu ver stehen sind, oder ob sie eine Ausnahme bilden sollen, in welchem Falle ich einen Antrag stellen würde. Referentv. v.Mayer: Zunächst hat man allerdings bei dem Ausdrucke nicht an die Juden gedacht. Man hat 1836 und 1837, als man den alten Gesetzentwurf beriech, nur das Ver- hältm'ß der drei christlichen Conftssionen vor Augen gehabt und für unangemessen gefunden, daß z. B. die reformirte, die katho lische Kirche zu Dresden und dergleichen Anstalten, welche diesen Conftssionen angehören, zum Bedarf der evangelischen Kirchen daselbst beitragen sollen; indessen, da jedes Gesetz nach seiner Absicht auszulegen ist und durch die später hinzutretende Gesetz gebung allerdings der Sinn der Worte sich verändern kann, so glaube ich, daß z. B. die spater erbaute Synagoge und andere dergleichen Gebäude der Juden in dasselbe Verhältnis zu stellen sind. Staatsministerv.Wietersheim: Ich erlaube mir, zu bemerken: es kann nicht zweifelhaft sein, daß die Fassung vag war; die Deputation hat hier nur einen Gegensatz ausdrücken wollen zwischen denjenigen, welche der Gemeinde angehören, und welche ihr nicht angehören. Das war es, was man unter dem Worte „fremde Conftssionen" verstanden wissen wollte; es ver steht sich von selbst, daß die Synagoge nicht der Mehrheit der Conftssionen angehöre. Präsident 0. Haase: Wenn ich den Abg. Blüher recht verstanden habe, so scheint sein Bedenken darin zu liegen, daß derselbe einen Zusatz zu §. 4 wünscht des Inhalts, daß später , von milden Stiftungen acquirirte Grundstücke als beitragspflich tige Privatstücke zu behandeln seien. Abg.Blüher: Ich wünsche, daß diese Befreiungen blos in der Maße stattfinden, wie sie in dem Entwurf der Regierung aufgestellt sind. Präsident0. Haase: Sonach scheint eine weitere Erin nerung gegen Z. 4 nicht vorzuliegen. Daher werde ich nun die §. 4, wie sie als Zusatz zu §. 26 des Gesetzes von der Deputation gegeben und auch bereits in dieser Fassung von dem Herrn Re- gierungscommiffar genehmigt worden ist, der Kammer im Gan zen zur Abstimmung vorlegen. Referent V.v. Mayer: Ich erlaube mir nur ein einziges Wort. Es ist vielleicht nur ein Fehler in der Abschrift, oder ein Druckfehler, daß im dritten Satze der H. 4 nach den Worten: „zum unmittelbaren Gebrauch der Schulen oder Stiftungen dienenden Gärten," der Artikel „die" zu fehlen scheint. Diesen wird man hinzusetzen müssen, damit nicht für die nachfolgenden Worte ein anderer Sinn herauskomme. Ich weiß nicht, ob der Herr Regierungscommissair etwas dagegen hat, wenn das Wort „die" hier eingeschalten wird. PräsidentD-Haase: Die Deputation hat §.4m nach stehender Fassung der Kammer zur Annahme empfohlen: „Die Befreiung der im Eigenrhume der ganzen Kirchen-oder Schul gemeinde, oder deren Kirchen und Schulen befindlichen Grund stücke wird dahin erweitert, daß ») Schulhäuser und Schullehne, Armenhäuser und andere dergleichen milden Zwecken gewidmete Gebäude mit allen dazu geschlagenen Grundstücken von Kirchen- und Schulanlagen frei sein sollen, wenn sie auch nicht der ganzen, sondern nur einem Lheile der Kirchen- und Schulgemeinde ge hören oder gewidmet sind; b) Kirchen und Kirchhöfe, Kirchm und Pfarrlehne, Begräbnißplätze, Kodtengräberwohnungen und Leichenhäuser von Schulanlagen frek bleiben, wenn auch die Be zirke der Kirchengemeinde, für welche sie bestimmt sind, mit dem der Schulgemeinde nicht übereinstimmt. Die Befreiung der Kirchen, Schulen, milden Stiftungen und Begräbnißplätze anderer, der Kirchengemeinde fremder Conftssionen ist jedoch auf die Kirchen-, Schul- und Stiftungsgebäude und die zum unmit telbaren Gebrauche der Schulen oder Stiftungen dienenden Gärten, Kirchhöfe, Begräbnißplätze, Leichenhäuftr und Todten- gräberwohnungen beschränkt, so daß aller andere Grundbesitz dieser Anstalten der Beitragspflicht unterliegt. Dieselbe Be freiung soll auch Schulen und milden Anstalten zukommen, welche zwar der Confession der Kirchen- und Schulgemeinde angehören, aber weder in dem Eigenthume einer dieser Gemeinden, noch für dieselbe ausschließend oder vorzugsweise bestimmt sind." Staatsminister v. Wietersheim: Es war wohl die Ab sicht, daß es in tz. 4 unter b. statt „die Bezirke" heißen solle: „der Bezirk." Präsident v. Haase: Diese Bemerkung dürfte sich durch die Veränderung des Wortes „übereinstimmt in „übereinstim- men" erledigen. Ich frage nun die Kammer: ob sie §. 4 in dieser Fassung annimmt? — Sie wird einstimmig ange nommen. Präsident V. Haase: Es ist gegenwärtig über Annahme des berathenen Gesetzentwurfs durch Namensaufruf abzustimmen. (Die anwesenden Herren Staatsminister und köm'gl. Com- miffar verlassen den Saal.) Präsident l). Haase: Ich frage nun die Kammer: ob sie den berathenen Gesetzentwurf mit den beschlossenen Modifica- tionen annimmt? Es sprechen sich aus mit Ja: Nein: Bicepräsidcnt Eisen stuck. Speck, Secretair 1). Schröder. Klien, Secrctair Rothe. Pfeiffer, Poppe, Grimm, Lzschucke, Frenzel, Braun, Ncydel, Eckhardt, von Schönfels, Görnitz, von Beschwitz, aus dem Winkel, Oeh?ne, v. von Mayer. Müller, Leuner, Märkrl, Brockhaus, Simon, Clauß, Orhmigen, Oberländer, Ludwig,
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