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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Ja: Lhümer, von Aezschwitz, von Watzdorf, v. Platzmann, Sachße, Wehle, von Gablenz, Rahlenbeck, Mkiscl, Römer, Puschel, Hensel, Blüher, Klinger, Döhler, Kokul, Lod t, Lani, Zische, Schäffer, von Lhielau, Zimmermann, Scholze, Breitfeld, Schumann, Stockmann, Gcyler, Skegert, Miehle, Georgi, Wieland und Präsident O. Haase. Nachdem die königlichen Commiffare wieder in den Saal eingetreten, erklärt Präsident 0. Haase: Es haben sich 47 Stimmen für und 26 gegen Annahme des Gesetzentwurfs ausgesprochen. Es ist somit derselbe angenommen worden. — Wir gehen nunmehr über auf den zweiten Gegenstand der heutigen Tagesordnung, auf den Vortrag des Berichts der ersten Deputation über das allerhöchste Decret vom 20. November 1842, die proviso rische Landtagsordnung betreffend. Der Abgeordnete Todt ist Referent, und ich ersuche denselben, den Vortrag zu über nehmen. Referent Abg. Todt: Das allerhöchste Decret, auf welches sich die dermalige Verhandlung bezieht, lautet folgendermaßen: Indem Se. König!. Majestät den getreuen Ständen hierdurch eröffnen, wie, nach dem hierüber bei den frühem Ver sammlungen derselben erlangten Einverständnisse, der unterm 27. Januar 1833 vorgelegte Entwurf zur Landtagsordnung, unter den bereits genehmigten, oder nach Befinden noch festzu setzenden Modifikationen, auch bei dem jetzigen Landtage zur Richtschnur wiederum werde zu dienen haben, geben Aller- höchstdieselben zugleich Allerhöchstdero Absicht zu erken nen, auch für diesen Landtag den Präsidenten beider Kammem, als Entschädigung für den mit ihren Stellen verbundenen außer ordentlichen Aufwand, eine unter dem Landtagsaufwande zu ver rechnende Summe von monatlich Dreihundert Thaler für jeden auf die Dauer des Landtags aus der Staatscasse auszu setzen. Der desfallsigen Erklärung der getreuen Stände entgegen sehend verbleiben ihnen Se. König!. Maje stät mit Huld und Gnade jederzeit wohl beigethan. Dresden, am 20. November 1842. Friedrich August. Eduard Gottlob Nostitz und Jänckendorf. Der darüber erstattete Berich 1 ist folgenden Inhalts: Durch das in der Überschrift bezeichnete allerhöchste Decret wird der Ständeversammlung eröffnet: 1) Daß der unterm 27. Januar 1833 vorgelegte Entwurf zur Landtagsordnung unter den bereits genehmigten, oder nach Befinden noch festzusetzenden Modifikatio nen, auch bei dem jetzigen Landtage wiederum werde zur Richtschnur zu dienen haben, zugleich aber 2) die Absicht zu erkennen gegeben, auch für diesen Land tag den Präsidenten beider Kammern, als Entschädi gung für den mit ihren Stellen verbundenen außeror dentlichen Aufwand, eine unter dem Landtagsaufwande zu verrechnende Summe von monatlich 300 Thlr. — — für jeden auf die Dauer des Landtags auszusetzen, und der desfallsigen Erklärung der Stande entgegengesehen. Was oll I. den zuerst erwähnten Gegenstand anlangt, so hat die erste Kam mer, an welche das oben bezeichnete allerhöchste Decret zunächst gelangt ist, in ihrer ersten öffentlichen Sitzung am 21. November d. I., ohne vorher ein Gutachten einer der bestehenden Deputa tionen darüber einzuholen, sofort den einstimmigen Beschluß ge faßt, den Entwurf der Landtagsordnung auch bei gegenwärtigem Landtage wieder provisorisch zur Richtschnur zü nehmen, die zweite Kammer dagegen in der Sitzung vom 2. dieses Monats das mehr bezeichnete allerhöchste Decret an die unterzeichnete Deputation zur Begutachtung abzugeben, resolvirt. Liegt nun dieser Letztem solchemnach die Verpflichtung ob, ihre gutachtliche Ansicht über die vorgelegte Frage auszusprechen, so kann sie sich nach Lage der Sache nur dahin erklären, daß der zeither als Richtschnur bei der Behandlung der Geschäfte in den beiden Kammern der Ständeversammlung angenommene Ent wurf der Landtagsordnung im Allgemeinen, und insoweit nicht nachstehend eine Ausnahme davon zu beantragen sein wird, zwar einstweilen und so lange eine definitive Verabschiedung darüber nicht erfolgt ist, auch während des dermaligen Landtags in An wendung kommen, diese Verabschiedung aber nunmehr auch nicht länger ausgesetzt, vielmehr der vorliegende Entwurf dieser Land tagsordnung, mit den später von der unterzeichneten Deputation vorzuschlagenden Modifikationen, noch im Laufe des gegenwär tigen Landtags zum wirklichen Gesetze erhoben werden möge. Lag nämlich dem zeither fortgeführten Provisorio der Wunsch zum Grunde, über die einzelnen Bestimmungen der Land tagsordnung Erfahrungen zu sammeln, so möchte dieser Grund 'jetzt und nachdem bereits drei Landtage hierzu Gelegenheit gebo ten haben, seine völlige Erledigung gefunden haben, und die Ständeversammlung genugsam in den Stand gesetzt sein, über die 'Ausführbarkeit und Zweckmäßigkeit der einzelnen Bestim- Mungen der provisorischen Geschäftsordnung, vom Standpunkte der Praxis aus, ein begründetes Urtheil abzugebcn. Ist aber die Möglichkeit gegeben, dem provisorischen Zu stande ein Ende zu machen, so liegen zugleich auch Gründe vor, die solches nothwcndig und Wünschenswerth machen. Die Depu tation kann davon, daß der Wunsch nach einer endlichen Feststel- Nern: Hüb ner, Schwabe, Gruhle, Raundorf, von der Planitz, von der Beek, Erchen brecher, von Oppel, Sahrer von Sahr, Haden, Hauswald und Hän tzschel.
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