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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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LIN ümg der für den Gang und den Betrieb der Geschäfte in den bei den Kammern erforderlichen Regeln wenigstens in der diesseitigen Kammer schon früher mehrfach laut geworden ist, füglich absehen. Sie braucht, um die Nothwendigkeit und Zweckmäßigkeit einer definitiven Verabschiedung der Geschäftsordnung für die beiden Kammern darzuthun, nur auf die Unzuträglichkelten hinzuwei sen, die sich aus dem zeitherkgen provisorischen Zustande der Dinge in mehrfacher Beziehung ergeben haben, und die bereits an dem gegenwärtigen Landtage, bei Gelegenheit der Verhand lung über eine zu entwerfende Adresse auf die Thronrede, teil weise wieder zur Sprache gekommen sind. Auch darf dabei nicht unerinnert bleiben, daß die über die practische Anwendbarkeit und Zweckmäßigkeit der provisorischen Landtagsordnung gesammelten Erfahrungen hinsichtlich einzelner Bestimmungen derselben eine völlige Umarbeitung als wünschenswerth erscheinen lassen, wie beispielsweise bei denjenigen Regeln der Fall sein möchte, die sich über die Art und -Weise der Vorberathung der einzelnen Ber- handlungsgegcnstände in der Landtagsordnung vorfinden. Muß für den Betrieb der den beiden Kammern der Stän deversammlung angewiesenen Geschäfte eine bestimmte Form vorhanden fein, so bleibt allerdings Nichts weiter übrig, als den Entwurf der Landtagsordnung auch für den gegenwärtigen Land tag einstweilen wiederum zur Richtschnur zu nehmen, was ohne hin faktisch schon der Fall ist. Dies kann aber nur auf so lange geschehen, als eine definitive Vereinigung über den vorliegeuden Gegenstand noch nicht stattgefunden hat. Um die letztere vorzu bereiten, wird die unterzeichnete Deputation, dafern ihre oben ausgesprochene Ansicht die Billigung der Kammer erlangt, so bald als möglich eine Prüfung des Entwurfs der Landtagsord nung selbst in ihren einzelnen Bestimmungen vornehmen und über das Ergebniß derselben, unter Mittheilung der von ihr für wün schenswerth erkannten Abänderungen, an die Kammer sodann anderweiten Bericht erstatten. In Ansehung der vorläufigen An wendung der Landtagsordnung aber hat die Deputation noch zu erinnern, daß bei der Annahme derselben alle diejenigen Bestim mungen, welche einer Adresse auf die Thronrede, deren Abfassung die Kammer in ihrer ersten öffentlichen Sitzung beschlossen hat, entgegentreten, oder entgegenzutreten scheinen, auszuscheiden sein werden, damit die Kammer nicht mit ihrem eigenen Beschlüsse hierunter in Widerspruch gerathe. Einem formellen Bedenken kann diese Verfahrungsweise nicht unterliegen, da der Entwurf der Landtagsordnung selbst zeither nur von Landtag zu Landtag und für die jedesmalige Dauer desselben angenommen, daher eben auch jetzt wieder einer besondern ständischen Erklärung unterstellt worden ist, das dar auf bezügliche allerhöchste Decret vom 20. November dieses Jah res aber etwaiger Modifikationen, die noch festzusetzen sein möch ten, ausdrücklich gedenkt. In materieller Beziehung dagegen wird der Vorschlag der Deputation gewiß durch dasjenige ge rechtfertigt, was oben darüber angeführt worden ist. Demnach geht der Antrag der Deputation in Bezug auf den ersten Punkt des Dekrets dahin: die Kammer wolle den unterm 27. Januar 1833 vorge legten Entwurf der Landtagsordnung mit den bereits früher beschlossenen Modifikationen auch bei dem gegen- wärtigenLandtage, so langedie definitive Verabschiedung derselben nicht erfolgt ist, wiederum zur Richtschnur neh men, hierbei jedoch den U. 37, 116, 120, 122,123, 124, 132, 133, 144 und 151, insoweit diese gegen die von der Kammer beschlossene Adresse auf die Thronrede mit Recht oder Unrecht angezogen werden könnten, die Genehmigung versagen, rr. s. jedenfalls aber aus tz. 37 die Worts: „Zum Schlüsse erwiedert drr Präsident der ersten Kam mer die königlichen Eröffnungen durch eine Gegenrede"; und aus Z. 151 die Schlußworte: „welcher hierauf selbige im Namen derStände durch eine Gegenrede erwiedert", gänzlich in Wegfall bringen. Auch setzt man voraus, die Kammer werde damit einverstan den sein: daß die unterzeichnete Deputation den Entwurf der Land tagsordnung nunmehr seinem wesentlichen Inhalte nach in Berathung ziehe und nach deren Beendigung behufs der definitiven Annahme dieses Entwurfs über die vorzu schlagenden Abänderungen noch im Laufe des gegenwär tigen Landtags besondern Bericht erstatte. Der Herr Regierungscommissar, welchen die Deputation von dem obigen Anträge in Kenntniß gesetzt, hat zwar im Allge meinen Etwas dagegen nicht erinnert, jedoch für zweckmäßig er achtet, den zweiten, in den Worten: „hierbei jedoch Geneh ¬ migung versagen" enthaltenen Theil dieses Antrags so zu fassen: „jedoch mit der Erklärung, daß dadurch der Principfrage . in Bezug auf die von der Kammer beschlossene Adresse in keiner Weise präjudicirt werde", damit ein Eingehen in die einzelnen Z§. der -Landtagsordnung nicht nöthig werde. Da Letzteres in der Absicht der Deputation selbst gar nicht gelegen hat, wie schon aus ihrer Ankündigung einer anderweiten Berichtserstattung über diesen Gegenstand her vorgehen dürfte, so hat sie die von dem Herrn Regierungscom missar vorgeschlagene Fassung um so unbedenklicher hier mit auf nehmen zu können geglaubt, als, es möge diese oder jene Fassung des Antrags, gewählt werden, durch letztem im Wesentlichen dasselbe erreicht zu werden scheint. Während dieses Vortrags tritt der Staatsminister v. No- stiz-Wallwitz in den Saal- Referent Abg. Todt: Ich habe noch zu bemerken, daß un ter den ZZ., welche in dem Anträge der Deputation ausdrücklich angezogen werden sollen, noch §. 136 zu erwähnen und also nach zutragen ist. Präsident v. Haase: Meine Herren! Es würde nun über den ersten Punkt des Berichts die Berathung zu eröffnen sein, und ich ersuche diejenigen in der Kammer, welche in Bezug auf den Bericht sä 1. Etwas zu bemerken haben, das Wort zu nehmen. — Es melden sich die Abgg. Clauß, Oberländer und Brockhaus. Abg. Clauß: Es wird Ihnen, meine Herren, kaum zwei felhaft sein, daß der Rath der Deputation, die provisorisch seit dem Landtage 1833 der sächsischen Ständeversammlung vorlie gende Landtagsordnung auch gegenwärtig zur Richtschnur zu nehmen, der Sachlage entsprechend ist. Die Deputation hat den Vorbehalt bezeichnet, der nach einem früheren Vorgänge an diesem Landtage ebenso sachgemäß ist, als die Fortdauer deS Provisor» für diesen Landtag. Wenn die Deputation ihre edle Zeit uns darbietet, im Fall die Kammer eine definitive Ver abschiedung der Landtagsordnung schon wahrend des gegenwär tigen Landtags herbeigeführt zu sehen wünscht — wenn sie, sage ich, ihre edle Zelt und Kraft uns auch hierzu unter jener Vor-
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