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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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sie gemeint sind, dm commissarischm Antrag zu billigen, da dadurch, wie schon im Berichte bemerkt worden ist, im Wesent lichen dasselbe erreicht zu werden scheint. Wenn die übrigen Deputationämitglicder kein Bedenken haben, die zweite Fassung anzunehmen, so würde auch ich beitreten. Darauf aber muß die Deputation und ich besonders bestehen, daß die beiden bezeichne ten Stellen ausdrücklich ausgenommen werden. Präsident O. Haase: Nach dem Anträge des Herrn Refe renten habe ich die Deputationsmitglieder zu befragen, ob sie mit ihm einverstanden seien, daß statt der im Berichte gebrauchten Worte im ersten Satze: „hierbei jedoch den §Z. 37, 116,120, 122,123,124, 132,133, l44 und 151, insoweit diese ge gen die von der Kammer beschlossene Adresse auf die .Thronrede mit Recht oder Unrecht ang'zogen werden könnten, Genehmigung versagen," (s. oben S. 110.) die Worte setzen wolle, die vom königlichen Herrn Commissar vorgeschlagen worden sind, nämlich die Worte: „jedoch mit der Erklärung, daß dadurch der Princip- frage in Bezug auf die von der Kammer beschlossene Adresse in keiner Weise präjudicirt werde." — Sind die Mitglieder der Deputation damit einverstanden? Vice Präsident Eisenstuck: Es ist schon im Deputations berichte ausgesprochen worden, daß die Deputation auch damit sich einverstanden hat. Ich bin insofern mit dem Herrn Refe renten einverstanden, daß die vom königlichen Herrn Commissar gegebene Fassung angenommen werde. Abg. 0. v. Mayer: Auch ich bin damit einverstanden, mache aber darauf aufmerksam, daß im Berichte aus drücklich gesagt ist, daß die vom königlichen Commissar bean tragte Fassung an die Stelle der Worte zu treten habe: „hierbei jedoch den §Z. 37, 116, 120, 122, 123, 124, 132, 133, 144 und 151, insoweit diese gegen die von der Kammer be schlossene Adresse an die Thronrede mit Recht oder Unrecht ange- zogcn werden könnten, die Genehmigung versagen." Es ist schon damit gemeint, daß die Worte: „jedenfalls aber aus S. 37 die Worte: Zum Schlüsse erwidert der Präsident der ersten Kam mer die königlichen Eröffnungen durch eine Gegenrede, und aus Z. 151 die, Schlußworte: „welcher hierauf selbige im Namen der Stände durch eine Gegenrede erwidert, gänzlich in Wegfall bringen" einen besondere Antrag enthalten, über dm besonders abgestimmt werden muß- Abg. Schäffer: Ich trete der Meinung des Herrn Refe renten ebenfalls bei, da, wie es auch im Berichte schon gesagt worden ist, die Kammer die Wahl hat, für welche Fassung sie sich entschließen will. Abg. v.d. Planitz: Es ist meine Absicht nicht, über die im Deputationsberichte bezeichneten §§. der Landtagsordnung zu sprechen, oder eine Erinnerung dagegen zu machen. Ich habe ein anderes wesentliches Bedenken g-gen einige andere der Landtagsordnung und gegen das zmherige in der Kammer beob achtete Verfahren, das mir so wichtig erschien, daß ich um Er- laubniß gebeten habe, dasselbe vortragen zu dürfen. Präsident v. Haase; ZH glaube, daß gegenwärtig die De batte nicht auf einzelne^ außerhalb des Berichts gelegene ZS. der provisorischm Landtagsordmmg zu erstrecken, sondern lediglich aus die im D'eputationsgutachtm besonders bezeichneten §Z. zube schränken sei, es wäre denn, daß der geehrte Abgeordnete §§. im Sinne hätte, welche mit der Adreßfrage Zusammenhängen, welche allerdings in die Debatte zu ziehen. Aba. v. d. Planitz: Die §§., die ich verziehen will, haben keinen Bezug auf die Adreßfrage. Indeß erscheint die Sache doch so wichtig, und die Fragen, die dadurch berührt werden, dürften eine sehr baldige Entscheidung erfordern. Präsident 0. Haase; Sollte es nicht angemessener sein, wenn die Kammer beschlösse, dergleichen Anträge an die zur Revision der Landtagsordmmg zu erwählende Deputation zu verweisen ? Diese würde sich mit s.lbigen zu beschäftigen und dahin abzielende Eingaben einzelner Mitglieder anzunehmm haben, um sie bei ihrem künftigen Bericht mit Zu berücksichtigen. Abg. von der Planitz: Ich werde mich ganz kurz fassen und einen Antrag darauf richten, daß zwei Fragen erörtert wer den, ehe es zur definitiven Entscheidung über die Annahme der Landtügsordnung kommt. Uebrigens debattirm wir über die provisorische LcmdtagssrdnMg im Allgemeinen, nicht allein über den Dchutationsbericht; also glaube ich, daß mir fteistcht, meine Bedenken dagegen vorzutragm. Ich bin durch das bei früheren Landtagen Borgekommene aufmerksam gemacht wor den, daß es wünschmswerth sei, ftstzustcllen, wenn eigentlich eine definitive Abstimmung über die Gesetzesvorlagen stattsinden soll, und zweitens, hat eine solche definitive Entscheidung statt gefunden und hat sich eine Majorität von H der anwesenden Kammermikglieder gegen die Gesetzesvorlage erklärt, kann dann noch das Vereimgungsverfahren mit der andern Kammer statt finden. Diese Frage scheint mir so wichtig, daß ich wünschte, daß von Seiten der Deputation sie in Erwägung gezogen, und, ehe der Bericht über die gesammte Landtagsordnung der Kam mer vorgetragm würde, Vortrag darüber an die Kammer erstattet werde. Welchen entschiedenen Einfluß diese Fragen auf unsere ständische Wirksamkeit ausüben, das hat der vorige Landtag gezeigt, wie mehre Abgeordnete sich erinnern wer den, wo wir bei der Beratbrmg des Gesetzes über Todtmschau mit einer Majorität von T gegen dies Gesetz uns erklärten. Trotz der Verwerfung des Gesetzes wurde ein Bereinigungs verfahren mit der ersten Kammer beliebt, und der Erfolg war, daß in viel späterer Sitzung, wo durch Beurlaubungen die Kam mer eine ganz andere geworden war, das Gesetz Annahme fand. Es scheint dieses Beispiel die Wichtigkeit meiner Anträge voll kommen zu begründen, und erlaube ich mir, die Kammer darauf aufmerksam zu machen, daß, wenn nicht über diese Punkts feste Normen ausgestellt werden, das sehr wichtige und in der Ver fassung begründete Recht, den Vorlagen von Gesetzen die stän dische Zustimmung zu versagen, sehr leicht am Ende vernichtet oder ganz unanwendbar gemacht werden kann. Denn wenn dieselbe Kammer wiederholt Zur Abstimmung genöthigt werben kann, müssen Resultate Vorkommen, die weder erwartet werden können, noch wimschenswerch sind. Ich halte diese Frage für so wichtig, daß ich mir den Antrag an die Deputation erlaube
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