Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
sie möge sich vor allem Andern mit der Erörterung dieser Fragen beschäftigen. Ich hoffe, daß diese Ansicht in der Kammer An klang findet. Präsident v. Haase: Meine Ansicht war, daß es jetzt nicht an der Zeit sei, auf dergleichen einzelne, dem Bericht fremd artige Bemerkungen einzugehcn. Es werden außerdem noch viele Bemerkungen und Fragen in Bezug auf andere tztz. der provisorischen Landtagsordnung zu machen sein, die vielleicht gleich wichtig sind, als die eben angeregten. Für jetzt scheint es mir hinsichtlich der letztem zureichend, daß sie erwähnt und auf selbige aufmerksam gemacht worden. Die Deputation, welche sich mit der Berichtserstattung über die provisorische Landtagsordnung zu beschäftigen haben wird, wird von selbigen Kenntniß nehmen, und dies ist wohl das Einzige, was heute hinsichtlich dergleichen Bemerkungen geschehen kann. Ich halte es allerdings für besser, wenn die Abgeordneten dergleichen Bemerkungen, welche sie gegenwärtig als dringend bezeichnen, in Schriften bei der künf tigen Deputation einreichen und ihre Ansichten dabei hinzufügen. Es liegt dies auch in dem Gutachten der Deputation, welches wir heute berschen, nämlich in dem Punkte desselben, worin die Depu tation die Voraussetzung ausspricht, es werde die Kammer die De putation beauftragen, nunmehr dieprovisorischeLandtagsordnung zu einer definitiven vorzubereiten. Ich habe übrigens nichts da wider, wenn gegenwärtig der Antrag des Herrn von der Planitz zur Unterstützung kommt und schon jetzt der erwähnten künftigen Deputation ganz besonders ancmpfohlen würde. Ich fürchte, daß sonst mehre dergleichen Anträge hervortreten und dann dir Debatte über den vorliegenden Gegenstand allzu sehr und ohne wesentlichen Erfolg verlängert werde. Ich halte es, wie gesagt, für den kürzesten Weg, wenn einmal eine Deputation beauftragt wird, sich mit der provisorischen Landtagsordnung zu beschäfti gen, alle Bemerkungen, welche die im Bericht vorliegenden Fragen und tztz. der provisorischen Landtagsordnung nicht berüh ren, hier zurückzuhalten und sie lieber an die betreffende Depu tation abzugeben. Es wird sonst schwer, heute zu einem End resultate zu gelangen. Ich weiß nicht, ob Herr von der Planitz sich damit einverstanden erklärt, daß zur Abkürzung der Debatte sein Antrag an die betreffende Deputation abgegeben werde. Abg. von der Planitz: Meine Absicht war es nicht, über diesen Punkt eine Debatte herbeizuführen; aber insofern der geehrte Herr Präsident diesen Antrag nicht zur Unterstützung bringt, habe ich nichts dagegen, wünschte aber nur, daß diese beiden Fragen, die mir als die wichtigsten in der ganzen Land tagsordnung erscheinen, besonders hervorgehoben, und, ehe über die Landtagsordnung im Allgemeinen Besicht erstattet wird, über diese besonders, damit sie zuerst erledigt werden und Gesetzes kraft erhalten, berichtet würde. Wir können nicht wissen, welche Wichtigkeit die Entscheidung dieser Fragen auch für diesen Land- tag haben kann. Präsident v. Haase: Ueber diesen Antrag dürfte erst nach gefaßtem Beschluß über die von der Deputation (si oben S. 119) im Berichte ausgesprochene Voraussetzung mit zu sprechen sein. Abg. v. Thielau: Ich bin dem Herrn von der Planitz sehr dankbar, daß er dieses sehr wichtige Bedenken schon jetzt Zur Sprache gebracht hat, und nicht erst, wenn wir die proviso rische Landtagsordnung angenommen haben. Mir scheint cs sehr irrig, daß man ein provisorisches Gesetz annehmen solle, wenn man von dessen Mängeln sofort überzeugt ist. Wird ein Gesetz in Vorschlag gebracht, von dessen Mangelhaftigkeit man überzeugt ist, so ist man durch die Annahme auch an dieses mangelhafte Gesetz gebunden. Dazu kommt, daß ich nicht die Ansicht habe, daß wir die definitive Berathung der Geschäfts ordnung zu Stande bringen, wenigstens nicht vor Ende des Landtags. Wenn wir diese provisorische Landtagsordnung nicht annehmen, gegen welche jetzt Bedenken aufsteigen, so werden wir doch ganz gewiß ein Endresultat mindestens für die wich tigsten Punkte erlangen. Es gehört zu einer definitiven Zu stimmung der Staatsregierung und der ersten Kammer. Haben wir die provisorische Landtagsordnung einmal angenommen, so werden wir sie auch behalten, und daher glaube ich, daß das außerordentlich große Bedenken, welches Herr von der Planitz ausgestellt hat, zuvor berücksichtigt werden müsse, ehe an An nahme der provisorischen Landtagsordnung zu denken ist. Ich weiß nicht, wie sich ein Deputirter erklären soll, wenn ihm die Frage vorgelegt wird, ob er das Gesetz, wenn auch nur proviso risch, annehmen solle, durch dessen Bestimmungen die ständischen Rechte auf die eclatantefte Weise" beeinträchtigt werden. Die Kammer dürfte wohl veranlaßt sich finden, den Herrn von der Planitz zu ersuchen, seinen Antrag nicht zurückzunehmen, sondern zur Abstimmung bringen zu lassen. Uebrigens ersieht man hieraus, wie nochwendig es sei, ein Definitivum zu erlangen. Dazu kommt noch, daß im ganzen Lande fast Niemand die Land tagsordnung kennt; sie ist, wie mir versichert worden, im Buch handel nicht zu haben. In unfern Verhandlungen wird immer darauf Bezug genommen; mit welchem Rechte jedoch, ist außer den Standen Jedermann unbekannt. Hat die Nation das Recht auf Kenntnißnahmc der Verhandlungen, so hat sie auch ein Recht auf Kenntnißnahmc der Geschäftsordnung, um zu wissen, wie die Geschäfte betrieben werden, und ob die Art und Weise, wie mit ihren einzelnen Anträgen und Petitionen ver fahren wird , der Ordnung gemäß sei. Ich würde mir den An trag vorbehalten, daß auf den Fall, daß die jetzige Landtagsord nungprovisorischbleiben sollte und eine definitive Verabschiedung derse.ben nicht zu Stande kommt, dennoch der Abdruck zu wei terer Verbreitung derselben durch den Buchhandel erfolge. Staarsminister Nostitzund Jänckcndorf: Der An trag wegen des Abdrucks der Landtagsordnung scheint an sich unbedenklich. Indeß benierke ich, daß in den Landtagsacten der Entwurf der Landtagsordnung sich befindet, und insoweit die La.'dtagsacten dem Publicum zugänglich sind, würde dies der Aeußerung entgegenstehen. Soviel mir übrigens bekannt, ist die Landtagsordnung im Buchhandel zu haben; in der Buch druckerei, aus welcher sie im Druck hervorgegangm, werden wohl auch Abdrücke derselben zu erlangen sein. Abg° v. Thiel au: Ich muß mir dieWenmkung erlauben,
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder