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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 9. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-17
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Abg. v. d. Planitz beabsichtigt, wohl auch Vorbehalten bleiben, und würde dies mir der provisorischen Annahme der Landtags ordnung vereinbar sein. Präsident0. Haase: Es scheint, daß eine Vereinbarung dadurch erzielt werde, wenn man bei dem ersten Antrag der Depu tation nach den Worten: „bereits früher beschlossenen" noch ein schalte: „ und mit den auf di esemLandtag noch zu be schließ en den Modifikationen." Referent Abg. Todt: Dagegen dürfte wohl kein Bedenken stattsinden. Präsident v. Haasc: Der Planitz'sche Antrag ist dadurch nicht aufgehoben. Ich erwarte nun, ob der Herr Referent zum Schluß sprechen will. Staatsminister v. Lindenau: Wenn über den ersten An trag abgestimmt sein wird, so würde ich über die zweite und dritte Frage eine kurze Bemerkung beizubringen haben. Referent Abg. Todt: Es ist, wiemirscheint, nachdem, was mehre Mitgliederder Kammer über das Deputationsgutachten ge äußerthaben, nicht zu befürchten, daß dasselbe keine Genehmigung erlangt, und eben deshalb kann ich in Bezug auf das, was ich noch als Schlußwort zu sagen habe, mich kurz fassen. Ich habedasselbe hauptsächlich benutzen wollen, um vor Allem einem Jrrthume zu begegnen, in den der erste Sprecher verfallen zu sein scheint, in dem er meinte, daß das Gutachten der Deputation lediglich aus dem Wunsche hervorgegangen sei, um der Adreßfrage nicht zu präjudiciren. Es ist aber dies durchaus falsch. Die Deputation ist der Meinung gewesen, daß die provisorische Landtagsordnung überhaupt an Zweckmäßigkeit einen großen Mangel leide, und sehr viele Bestimmungen sich darin finden, welche einer Abände rung bedürfen. Und deshalb ist man darauf gekommen, daß eine definitive Vereinbarung darüber stattsinden möge, keines wegs hat aber der von der Kammer gefaßteBeschluß, eine Adresse auf die Thronrede zu erlassen, zu unserm Gutachten Anlaß gege ben. Dann hat man auch gemeint, es sei kein großes Unglück, wenn eine definitive Vereinbarung jetzt nicht zu Stande komme; es sei ja immer möglich, sie später noch anzunehmcn, indem man bis dahin auch noch mehr Erfahrung gesammelt haben werde. Das Letztere ist nun zwar wahr; aber ich weiß nur nicht, wann der Zeitpunkt kommen soll, wo wir genug Erfahrung gesam melt haben. Es wird der nächste Landtag kommen, und man wird wieder sagen, daß wir noch immer nicht genug Erfahrung gesammelt haben. Es wurde endlich sogar behauptet, es sei vielleicht besser, wenn die definitive Annahme jetzt gar nicht er folge, weil die Kammerdabei eine größere Freiheit genieße, in dem dann keine so strenge Regel feststünde. Ich muß dem aber widersprechen. Es wird Sache der Deputation, welche die Land tagsordnung zu berathen hat, es wird Sache der Kammer sein, solche Bestimmungen aufzunehmen, welche die Freiheit der Be- rathung sichern; aber in der Willkür, in unsicher» Bestimmungen suche ich die Freiheit der Kammer, suche ich die Freiheit der Be wegung nicht. Schließlich muß ich noch in Bezug auf einen ein zigen Antrag der Deputation eine Bemerkung beifügen, nämlich auf den Antrag, der am Schluffe der Seite 237 des Berichts gestellt worden ist. Es hat die Deputation erklärt, daß sie, um eine definitive Vereinbarung der Landtagsordnung zu Stande zu bringen, einen anderweiten Bericht darüber an die Kammer er? statten wolle. Es könnte scheinen, als liege hierin eine Anma ßung, oder als sollte dem Beschlüsse der Kammer vorgcgriffen werden. Das ist aber nicht der Fall, sondern es hat die Depu tation nur ihren guten Willen bezeigen wollen, sich mit der allge meinen Prüfung der Landtagsordnung abzugeben. Wünscht die Kammer, daß diese Prüfung durch eine außerordentliche Depu tation besorgt werde, so wird die erste Deputation dem keines wegs entgegentrctcn, ja gar nicht entgegentreten können. Uebri- gens schlägt hier das ein, was der Abg. Brockhaus bemerklich machte, als er seinen jetzt wieder zurückgenommenen Antrag stellte. Es würde derselbe, wenn er aufrecht erhalten worden wäre, nicht viel anders gewesen sein, als eine Unfahigkeitserklärung.für die erste Deputation, den vorgelegten Entwurf zu berathen. Dht Antragsteller äußerte nämlich, der Mängel der provisorischen Landtagsordnung seien so viele, daß eine gründliche Erledigung derselben nur von der Staatsregierung zu erwarten wäre. Es ist das ein Urtheil, was, ich aufsich beruhen lassen muß; doch wün sche ich nicht, daß das jetzt Gesagte einen Einfluß auf die Kam mer hinsichtlich des hier fraglichen Antrags der Deputation haben möge, d. h., ich will damit nicht behaupten, daß die Kammer nicht ebenso gut eine ü'ußerordentliche Deputation erwählen und mit der Arbeit, zu welcher sich die erste Deputation erboten hat, beauftragen könne. - Präsident V. Haase: Ich werde nun zur ersten Frage schreiten, und frage die Kammer, ob sie dem Anträge der Depu tation beitrete,' welcher dahin lautet: „die Kammer wolle den unterm 27. Januar 1833 vorgelegten Entwurf der Landtags ordnung mit den bereits früher beschlossenen und mit den auf die sem Landtag noch zu beschließenden Modifikationen auch bei dem gegenwärtigen Landtage, so lange die definitive Verabschiedung derselben nicht erfolgt ist, wiederum zur Richtschnur nehmen, je doch mit der Erklärung, daß dadurch der Principfrage in Bezug ' auf die von der Kammer beschlossene Adresse in keiner Weise prä.udieirt werde. — Wird einstimmig bejaht. Staatsminister v. Lindenau: Ohne den spätem Bera- thungen und Beschlüssen der Kammer über die von der Depu tation dahin gemachten Anträge, daß zwei in den §§. 37 und 151 der Landtagsordnung enthaltene Sätze ausfallen sollen, irgend vorgreifen zu wollen, erlaube ich mir, die Kammer darauf aufmerksam zu machen, daß ein sofort darüber zu fassender Be schluß darum nicht recht zeitgemäß sein würde, weil er jetzt nicht nothwendig ist und allemal Weitläufigkeiten mit sich führen wird. Beide HZ. betreffen die Anordnung, wie die königliche Thronrede am Anfänge und Schluffe des Landtags beantwortet werden soll. Die Anträge können dermalen nicht als dringend erscheinen: weil die Eröffnung des Landtags vorüber, dessen Schluß aber noch so weit entfernt ist, daß bis dahin das Erfor derliche im Zusammenhang berathen und festgestellt werden kann. Würde aber schon jetzt ein Beschluß darüber gefaßt, so könnte dies nur etwas Unvollständiges und Zerstückeltes sein, da eine wei-
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