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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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darin nur gesagt, daß der Präsident der ersten Kammer die Er öffnungsrede zu beantworten habe. Das schließt aber nicht aus, daß auch die zweite Kammer es in ihrem eignen Namen thue. Was endlich den Punkt anlangt, daß überhaupt nur Anträge durch den Beschluß beider Kammern an den König gelangen könnten, und daß auf alle diese Anträge eine Resolution erfolgen müsse, so habe ich zu bemerken, daß es sich in der Adresse nicht um Anträge handelt, sondern daß wir uns darauf beschränken werden, in dieser oder jener Beziehung Wünsche auszusprechen. Also auch in dieser Hinsicht scheint mir der Antrag des Abg. Todt unbedenklich. Ich erkläre daher, daß ich mich aus vollem Herzen demselben anschließe, und spreche den Wunsch aus, daß er die An nahm e von Seiten der Kammer finden möge; an den Herrn Präsidenten aber richte ich die Bitte, mir noch das Wort zu ver gönnen, wenn Einwände vorgebracht werden sollten, die eine Erwiederung nothwendkg machten. Abg. v. Thielau: Es ist jetzt der vierte Landtag, wo ich an der Ständeversammlung Theil zu nehmen die Ehre habe. Ich habe stets beim Anfänge der drei verwichnen Landtage gegen die Adresse gestimmt und gesprochen. Heute habe ich den Antrag unterstützt und will für die Adresse sprech en. Ob Frankreich und England eine Adresse votiren oder nicht, bestimmt mich kei neswegs: Meine Gründe suche ich außerhalb dieses Sitzungssaa les, außerhalb der Regierung und der Ständeversammlung. — (Staatsminister von Könneritz tritt ein). —> Ich glaube, daß wir noch im Laufe dieses Landtages Gelegenheit haben werden, Punkte zu berühren, die es wünschenswerth machen, sie in einer Adresse aufzustellen, wobei das Ministerium nicht nöthig hat, sich auf eine Discufsion einzulaffen. Gerade bei der Adresse aber ist es ein Vorzug, daß lediglich die Kammer eine Meinung aussprichr und dabei eine Discufsion zwischen dem Ministerio und der Kammer nicht stattzusinden braucht. Abgesehen davon, muß ich bemerken, daß es bei jedem Landtage als ein Uebel- stand bemerkt worden ist, daß der Präsident der ersten Kam mer im Namen der ersten nnd zweiten Kammer spricht. Es istkeine Abhülfe geschehen, und ein Antrag auf Abänderung in dieser Beziehung würde erst nächsten Landtag Erfolg haben, und es bliebe immer die Frage: ob man eine solche Abänderung nicht als eine Abänderung der Werfassungsurkunde ansehen möchte? Ich halte es für die Pflicht der zweiten Kammer, ihre Ansichtselbstständig auszusprechen und sich nicht abhän gig zu machen von der ersten Kammer. Denn nicht eine Mit theilung zwischen beiden Präsidenten oder eine Vereinigung über den Inhalt der Rede findet statt; es ist nur eine Aeußerung des Präsidenten der ersten Kammer, und ich stimme daher unbe dingt für die Entwerfung einer Adresse. Abg. Tzschucke: Ich werde für die Adresse stimmen. Es ist schon von Sprechern bemerkt worden, daß nicht alle ständische Corporationen Bitten und Danksagungen vor ihren König bringen dürfen, sondern nur auf die Vorlagen der Regierung be schrankt sind. Die Verfassung unsers Vaterlandes gibt auch den niedrigsten Unterthanen das freie Petitionsrecht. Wir, als Or- ii. i. gane freiet Staatsbürger und Unterthanen,' haben die Pflicht, beim Beginne des Landtages namentlich dieses schönen Rechtes uns zu bedienen. In Petitionen können wir nicht immer auftre ten, da die Berathung derselben großen Zeit- und Kostenaufwand verursacht. Eine andere Gelegenheit ist die Adresse, sie kann in ku rz e r Zeitvon einerDeputation entworfen und von derKam- mer in wenig Stunden berathen werden. In einer Adresse legen wir auch unser Glaubensbekenntniß ab, ohne daß Conflict zwi schen Staatsregierung und Ständen hervorgerufen wird. Die vielgepriesene Eigenthümlichkeit der Kammer wird sich deswegen immer bewähren und Jeder nach wie vor heute für, morgen gegen- die Regierung stimmen, je nachdem es nun die Ueberzeugung ver langt. Ist nun eine Adresse in dieser Beziehung, wenn wir frei nach unserer innersten Ueberzeugung abstimmen, nichtnachtheilig, so kann sie noch weniger überflüssig sein. Wenn schon bemerkt wurde, daß wir die Gesinnungen des Präsidenten der ersten Kam mer theilen, so sind sie doch immer nur Worte eines Einzelnen, die spurlos vorübergehen; etwas Anderes ist es mit einer Adresse, die durch den Gesammtwillen des Volkes erlassen wird, sie wird von der hohen Staatsregierung in Erwägung gezogen werden, da sie geäußert hat, daß sie Anträge, welche von den Ständen an sie gelangen, prüfen wird. Wenn auch die Adresse diesmal einen be sonder» Antrag nicht enthält, so wird sie doch bei andern Gelegen heiten Wünsche und Willen des Volkes ausdrücken, und die an haltende Stimme des Volkes wird endlich auch Gehör und Ein gang finden. Ich stimme daher für die Adresse. Abg. v. derPlanitz: Der Antrag des Abg. Todt ist von so vielen und gewichtigen Stimmen unterstützt worden, daß es fast scheint, als würde diesmal derselbe angenommen werden, und das Jahr 1842, was uns außerdem noch nicht viel Gutes gebracht hat, würde uns die Adresse bringen. Obschon ich die selbe gerade für kein Unglück halte, so kann ich doch auch kein Glück in deren Überreichung erblicken. — Ich bin der Ver fassung und den konstitutionellen Formen hold, und aufrichtig ergeben, allein meine Ergebenheit für dieselben geht nicht so weit, daß ich wünschen könnte, blos um eine in andern Staaten be stehende, gegenwärtig für uns aber unwesentliche konstitutionelle Form zu erhalten, die Stände möchten sich wochenlang mit dem Entwerfen und Debattiren einer Adresse beschäftigen. Ich bin gewohnt, alle Fragen aus dem practischen Gesichtspunkte zu beurtheilen, und von diesem Standpunkte aus erscheint mir die Überreichung einer Adresse vollkommen überflüssig. Bei den drei Landtagen, wo ich die Ehre hatte, in der Kammer zu sitzen, tauchte beim Beginn jedesmal die Adreßfrage auf, die Kammer ging nicht daraufein, und ich habe noch nicht die Erfahrung ge macht, daß man am Schlüsse des Landtags bereut habe, keine Adresse übergeben zu haben, oder daß deshalb, weil man dies unterlassen, das gewünschte Ziel nicht erreicht worden wäre. Die Wünsche des Volks und der Abgeordneten für Verbesserungen sind auch ohne Adresse zum Throne gelangt, und haben sehr häufig Erledigung gefunden. Warum also gegenwärtig von einem Verfahren abgehen, was zeither zur Zufriedenheit der Kammern und des Landes beobachtet wurde? Haben sich seit- 2*
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