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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 8. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-16
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Dergleichen Angelegenheiten können in keinem Falle zur Erledigung an ständische Ausschüsse, an die Kreis stande oder an einzelne ständische Corporationen gebracht werden. Die Standeversammlung darfaber auchwieder ihrer Seits sich nur mit diesen ihr zugewie- senen Angelegenheiten oder den vom Könige besonders an sie gebrachten Gegenständen be schäftigen. Nur innerhalb des durch die Verfassungsurkunde genau vor gezeichneten Wirkungskreises hat sich daher die Ständeversamm lung, haben sich die einzelnen Kammern, oder Curien derselben zu bewegen, wie denn überhaupt die Rechte jeder politischen Kör perschaft nur auf dem Grundgesetze beruhen, auf welchem ihre rechtliche Existenz begründet ist. Angeborne Rechte, wie sie jedem Staatsbürger für seine Person, oder vermöge der Fiction einer juristischen Persönlich keit, in gewisser Beziehung auch den vom Staate, als solchen an erkannten Corporationen zustehen, kann eine Kammer hiernach nicht für sich in Anspruch nehmen. Die Bezugnahme auf eine, am Landtage 18ZS von der zweiten Kammer allein und ohne Beitritt der ersten abgegebene Erklärung ist auf die vorliegende Frage schon um deswillen ohne Einfluß, weil solche, obgleich der betreffende Gegenstand bereits zu Anfang des Landtages verhandelt wurde, doch erst mehre Tage nach dessen Schluffe bei der Negierung einging, mithin damals nicht zurückgewiescn werden konnte und spater sowohl deshalb, als auch als formell unzulässig, unbeantwortet geblieben ist. Dresden, den 6. December 1842. Referent Abg. v. LH re lau: Ich habe hierbei zu bemerken, daß die Deputation auf die Veränderung der Anträge durch die Erklärung des königl. Herrn Commiffars gekommen ist, daß Se. Königl. Majestät von Sachsen in diesem concreten Falle eine einseitige Adresse der zweiten Kammer nicht annehmen werden. Solchergestalt würde durch den gestellten Antrag, das Direkto rium zu beauftragen, die votirteAdresse an Se. Königl. Majestät zu überweisen, ein Conflict entstanden sein, den zu vermeiden die Majorität der Deputation für zweckmäßig gehalten hat. Es kommt hinzu, was mich wenigstens als Referenten speciell be stimmt hat, daß §.37 und 151 der Landtagsordnung bereits in soweit abgeändert worden, als die Bestimmungen hinsichtlich der Rede des Präsidenten der ersten Kammer einstimmig von der zweiten Kammer in Wegfall gebracht worden sind, also factisch nicht mehr existiren. Zweitens hat mich zu dem Anträge der Ma jorität der Deputation bewogen, daß durch die Berathung der Landtagsordnung in der Deputation noch die Möglichkeit gege ben ist, diese Sache auf dem Wege der Verhandlung auszuglei- chen, daß aber auch dann immer noch das Recht der Kammer auf eine Adresse unbestritten bleibt, und bei der Berathung die Frage darüber wieder ausgenommen werden kann. Ich leugne nicht, daß ich wünsche, daß eine Entscheidung dieser Angelegen heit auf diesem Landtage möge herbeigeführt werden, bin aber der Meinung, daß gestalteten Sachen nach dies am zweckmäßig sten bei Berathung derLandtagsordnung geschehen könne. Wenn ich den Wunsch hege, daß die Entscheidung noch auf diesem n. io. Landtage erfolgen möge, so liegt die Ursache davon darin, dass ich glaube, es sei nicht zweckmäßig, von einem Landtage zum andern einen Zweifel über ein Recht der Stände ohne Entschei dung über dessen Begründung hinzuziehen. Es sind schon mehre dergleichen Punkte Lei den Ständeversammlungen zur Erörte rung gekommen, z. B. der Zweifel über die Abstimmungsmo dalität bei einzelnen §Z. oder über Gesetzentwürfe überhaupt. Sollten diese Unbestimmtheiten sich immer von einem Landtage zum andern hinschleppen, so würde nicht nur viel Zeit verloren (doch das wäde der gerrngereNachtheil), sondern es könnten Mo mente kommen, wo die Nichtentscheidung dieser Fragen das her beiführen würde, was man zu beseitigen wünscht: nämlich die größten Zerwürfnisse zwischen Regierung und Ständen. Das sind die Gründe, welche mich und einen großen Thcil der Deputation veranlaßt haben, für das Deputativnsgutachtm der Majorität zu stimmen. Ich erlaube mir, dieses nochmals vorzulesen: Die der unterzeichneten außerordentlichen Deputation von dem königl. Herrn Commissar geschehene offt'cielle Eröffnung, daß Se. Königliche Majestät eine einseitige Adresse der zweiten Kammer in diesem concreten Falle nicht anneh men würden, hat Veranlassung zu nochmaliger Erwägung der in dem Berichte vom 12. December l. I. gestellten Anträge gegeben, und diese zu. dem Resultate geführt, daß die Majorität der Deputation von dem Anträge unter 2. zurückgetreten ist und nachstehende Modi fikation der Anträge unter I. und 3. vorschlägt, während die Minorität bei den früheren Anträgen der Deputation allenthalben stehen geblieben ist. Antrag der Majorität. 1) „ Die hohe zweite Kammer wolle die Adresse ihrem An halte nach genehmigen und dieselbe dem Protokolle ein verleiben lassen, zum Zeichen, daß die hohe Kammer das von ihr angesprochene Recht einer einseitigen Adresse auf die Thronrede nicht aufgegcbcn habe." 2) ,,Die hohe Kammer wolle die Beilagen ihrer ersten De putation zufertigen lassen, um die in denselben ausge sprochenen Ansichten bei Berathung der abgelehnten A 37 und 151 der Landtagsordnung zu benutzen. Dresden, den 17. December 1842. Die außerordentliche Deputation der zweiten Kammer/ Eisenstuck. Schäffer, v. Mayer. Braun, v. Thielau. Ich erlaube mir auch noch hinzuzufügen, meine Herren- daß es wünschenswerth ist, wenn gegenwärtig über die Adresse selbst wo möglich eine besondere Debatte rücksichtlich ihres Inhal tes nicht stattfindet. Es kann dieses meiner innern Ueberzeugung nach von keinem Gewicht sein, was vielleicht der Einzelne in die 2*
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