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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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und so wenig ich auch behaupten will, daß die zweite Kammer selbst für sich die Macht habe, an den Staatsgerichtshof zu ge hen, ehe die erste Kammer sich ihr angeschlossen, oder wenigstens darüber Beschluß gefaßt hat, so sehr bin ich hingegen davon überzeugt, daß die hohe Staatsregierung es thun kann, und hoffentlich thun wird. Die Kammer möge also den Beschluß fassen, daß sie den Gegenstand an den Staatsgerichtshof ge bracht zu sehen wünsche. Gesetzt, die erste Kammer sieht den Gegenstand anders an, so ist das für die zweite Kammer einerlei, weil sie für sich aus dem Zwiespalte mit der Regierung dadurch nicht herauskommt, indem sie bei ihrer Ueberzeugung verharrt: dann aber kann die Negierung jedenfalls selbst den Gegenstand ihres Zwiespalts mit der zweiten Kammer zur Entscheidung bringen. Daher wird durch die Fassung meines Antrags das Bedenken beseitigt, ob es möglich sei, gegenwärtig einseitig auf Entscheidung des Staatsgcrichtshofes einen Antrag zu stellen. Ich habe mir aber dessenungeachtet erlaubt, noch einen zweiten Beschluß in Vorschlag zu bringen, nämlich den, die erste Kammer mittelst Protokollextracts von unserm Beschlüsse in Kenntniß zu setzen. Dadurch ist die Möglichkeit zu einem gemeinschaftlichen Anträge gegeben. Die Rechte beider Kam mern sind gleich, und ich darf die Ueberzeugung hegen, daß die erste Kammer hier, wo es sich um ein Recht der Stände han delt, ihrer Pflicht und Stellung getreu, dasjenige, wozu sie sich in ihrem Gewissen verbunden halten wird, thun werde, und in einem Sinne thun werde, wie ich ihn vorauszusetzen die Hoff nung, vielleicht selbst Veranlassung habe. Ich überreiche daher dem Herrn Präsidenten diesen Antrag mit der Bitte, ihn zur Unterstützung zu bringen. Präsident v. Haase: Soll dieser Antrag an die Stelle des eben vorgetragenen Deputationsgutachtens treten, oder sich demselben beziehendlich anschließen? Abg. v. v. Mayer: Nein, er schließe sich dem Deputa tionsgutachten an. Ich bin Mitglied der Deputation, ich habe die Anträge derselben mitgestellt; es schließen sich aber diese und mein Antrag gegenseitig nicht aus, vielmehr ist mein Antrag ein Zusatz zum Deputationsgutachten, den ich nicht als Deputations mitglied, sondern als Kammermitglied gestellt habe. Präsident v. Haase: Ich würde es für das Zuträglichste halten, den Antrag sofort zur Unterstützung zu bringen. Abg. Schumann: Dagegen müßte ich mich erklären, weil noch mehre Redner aufstehen könnten, die über diese Ange legenheit im Allgemeinen zu sprechen hätten. Präsident l). Haase: Es würde dies wohl keinen Eintrag thun; überdies hat sich auch blos ein Redner noch vor der Sitzung angemeldet, nämlich der Abg. v. Zezschwitz; indessen will ich die Kammer fragen: ob sie damit einverstanden ist, daß das Amendement vom Abg. v. v. Mayer jetzt zur Unterstützung ge bracht werde? — Wird einstimmig bejaht. Staatsmim'ster v. Könneritz: Der letzte Redner hat die Unsicht und die Gesinnung des Ministern richtig getroffen, wenn er sagte, daß eine Meinungsverschiedenheit zwischen Regierung und Ständen oder auch nur einer Kammer noch nicht ein Zer- würfniß bedeute oder herbeiführen müsse. Es können Zweifel vorwalten, sie können zur rechtlichen Entscheidung gelangen, ohne daß deshalb Spaltung zu entstehen braucht. Was aber den Antrag selbst anlangt, so möchte ich dagegen nur so viel be merken, daß die Voraussetzungen noch gar nicht vorhanden sind, unter Venen die Vorschrift ß. 153 der Verfassungsurkunde ein treten kann. Der geehrte Abgeordnete geht von der Voraus setzung aus, es habe die zweite Kammer schon entschieden, daß sie eine einseitige Adresse zu erlassen befugt sei. Nach mei ner Ansicht ist dies nicht der Fall. Die Deputation sagt selbst in ihrer Zusammenstellung im Eingang, daß die Kammer sich noch nicht ausdrücklich erklärt, die Adresse einseitig abzugeben, und im Bericht, daß sie beauftragt, über die Zulässigkeit einer einseitigen Adresse Bericht zu erstatten. Die Principfrage wird daher allerdings nochmals in der Deputation zur Erwägung zu bringen sein. Das Ministerium wird sich daher auch gegen wärtig bei den veränderten Vorschlägen der Deputation über die Rechtsfrage nicht verbreiten. Abg. v. v. Mayer: Ein einziges Wort zur Entgegnung auf das, was der Herr Staatsminister sagte. Ich kann nicht glauben, daß eine Kammer die Entwerfung und Ueberreichung einer einseitigen Adresse beschließen kann, wenn sie nicht das Princip angenommen hat, welches sie dazu ermächtigt. Die Kammer hat entschieden; denn wenn sie nicht das Recht zu haben überzeugt war, so konnte sic unmöglich beschließen, das selbe auszuüben. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium hat allerdings die damalige Fragstellung anders verstanden; denn die Frage ging blos dahin: „Will die Kammer, daß eine Adresse auf die Thronrede abgegeben werde?" Ich gebe zu, daß in den Motiven die Selbstständigkeit hervörgehoben war. Präsident 0. Haase: Ich glaube, das Bedenken erledigt sich, indem der erste Antrag im Nachberi'cht nichtsdestoweniger stehen bleibt, welcher sich bestimmt dahin ausspricht, daß die Kammer von dem angesprochenen Rechte, eine einseitige Adresse zu votiren, nicht abgehen möge; mithin der Antrag des Abg. v. Mayer diesem Deputationsantrage nicht entgegentritt. Abg. 0. v. Mayer: Der bisherigen Kammerpraxis scheint es zu entsprechen, wenn ein gestellter Antrag alsbald nach der Motivirung zur Unterstützung gebracht wird. Ich glaube, mich auf die provisorische Landtag svrbnung stützen zu dürfen, und es ist kein Grund vorhanden, die Unterstützungs frage auszusetzen. Etwas Anderes ist die Abstimmung; aber mit der Unterstützungsfrage dürste zu verfahren sein. Präsident 0. Haase: Ich muß bemerken, daß jedenfalls ein Mißverständest vorwaltet; denn ich habe eben erklärt, zur Untsrstützungsfrage sofort verschrecken zu wollen, und nur durch eine Erklärung vom Ministertische aus wurde die angekün- digte Frage und Unterstützung unterbrochen.
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