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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Handlungen haben wir allerdings wohl nicht, die Idee gehabt, daß wir blos wollen eine Dankadresse erlassen, denn ich glaube, Se.Königl. Majestät bedürfen unsers Dankes nicht, und werden ihn auch nicht erwarten; wenn wir ihm mit Ehrfurcht, Liebe und Zutrauen, wie zeither, entgegenkommen, so wird es woblhinläng lich sein. Am angenehmsten wird es ohne Zweifel sein, wenn wir nicht durch ganz besondere Anträge Zerwürfnisse zwischen Volk und Staatsregierung herbeiführen. Es ist noch sehr pro blematisch, ob im Wolke die Sehnsucht nach der Adresse so groß sei; inmeinem Kreise habe ich sie nicht gefunden. Der zweite Antrag geht dahin: „das Direktorium der Kammer zu beauftragen, die beschlossene Adresse Sr. Majestät dem König zu überreichen und zu diesem Endzwecke die geeigneten Schritte zu thun." Das Prognostiken ist uns gestellt, wie es kommen wird. Se. Königl. Majestät lehnen die Sache ab, und wir kön nen unmöglich die Kammer blosstellen und das geehrte Direkto rium in eine unangenehme Stellung bringen; davon müssen wir nun absehen. Endlich kann ich nicht glauben, daß der letzte An trag: „die erste Kammer von den gefaßten Beschlüssen zu benach richtigen und derselben anheimzugeben, ob ssie auch ihrerseits eine besondere Adresse beschließen wolle", daß dieser Antrag er schöpfend genug sein würde; denn so wenig wie uns zugestanden wird, eine Adresse zu berathen, so wenig wird es der ersten Kammer zugestanden werden, und deshalb kann sie nicht beschlie ßen, eine Adresse zu überreichen. Das ist der Grund, weshalb ich gegen das ganze Deputationsgutachten sein werde; aber dem, was der Herr Referent nachträglich bemerkte, würde ich mich ganz anschließen. Ich habe nur noch ein Einziges zu bemerken, bei der Bemerkung der Deputation, wo sie das Recht der Kammer als res merae Lciiltstis geltend macht. Ich will nicht streiten, ob es eine res werae lacultrUis sei, weil es zu nichts führt, da uns der Dritte fehlt, welcher darüber entscheidet; allein das glaube ich doch, daß es nach dem jetzigen Standpunkte, und nachdem die Negierung uns das Recht abgesprochen hat, nicht mehr als res werkle iacultkitls vorliegen kann. Findet von einer andern Seite Widerspruch statt, so kann man das Recht nicht ausüben; man muß dann Jemand haben, der entscheidet, oder Selbsthülfe üben. Im Deputationsgutachten finde ich eine kleine Selbsthülfe, indem man wider Willen der Regierung das zu beschließen beantragt, was der Bericht besagt. Referent Abg. v. Thiel au: Weder ich, noch die Majori tät der Deputation ist der Ansicht, daß diese Sache auf sich be ruhe. Die Deputation und die Majorität will das Recht der Kammer unbedingt bewahrt wissen. Abg. Klien: Mein Antrag lautete dahin: die Verwah rung des Rechts, eine Adresse zu erlassen, zu Protokoll zu geben. Abg. Brockhaus: Ich bin mit den Ansichten, welche der Abgeordnete v. Mayer vorhin entwickelt hat, km Allgemeinen ein verstanden; aber ich muß bedauern, daß er diese Ansichten nicht früher geltend gemacht hat, nämlich in der Deputation, weil wir vielleicht dann einen andern Bericht erhalten haben würden. Ich gestehe überhaupt, daß ich das Verfahren der Deputation mit den il. Begriffen von Consequenz und Festigkeit, die besonders auch km konstitutionellen Leben gelten müssen, nicht vereinbaren kann- Wir hatten bisher nach dem gedruckten Deputationsbe richte Unanimität; jetzt, nachdem keine neuen Momente in der Sache vorgekommen sind, ist nicht allein die Deputation in sich gespalten in eine Majorität und Minorität, sondern selbst von der Majorität ist wieder Herr 0. v. Mayer abgegangen. Nach mei ner Ansicht hat die Deputation ihre Aufgabe jetzt verkannt und gewissermaßen überschritten. Sie hatte den Auftrag von der Kammer erhalten, eine Adresse zu entwerfen und das Recht der Kammer, eine Adresse zu erlassen, zu vindiciren. Dies hatte sie auch sehr genügend gethan, und es bleibt nur die Frage: wo sind die neuen.Verhältnisse, die sie veranlassen, jetzt von ihrer Ansicht zurückzugehen und etwas Anderes vorzuschlagen? Man hatvon einer Erklärung Sr. Königlichen Majestät gesprochen; aber ich glaube, daß diese Erklärung der Deputation schon bekannt war, als sie den Bericht fertigte, und daß es dann Pflicht der Deputa tion gewesen wäre, auf diese Erklärung Bezug zu nehmen. An sich betrachte ich diese Erklärung als eine nicht sehr willkommene, und wünschte wohl, sie wäre unterblieben, weil dann die Kam mer freier und fern von moralischem Zwang, der jetzt stattsindet, einen Beschluß hätte fassen können. Die Kammer würde vielleicht geneigt gewesen sein, unter gehöriger Wahrung ihrer Rechte, von der Adresse diesmal abzusehen; nachdem jedoch die Erklärung vorliegt, weiß die Kammer nicht, wie sie eigentlich handeln soll. Ich stimme jetzt unbedingt für den ursprünglichen Antrag der Deputation, wahrend ich ohne die Erklärung geneigt gewesen sein würde, für diesmal auf die Abgabe einer Adresse zu verzichten. Man hat gesagt, es sei über die Sache noch nicht eigentlich mit der Regierung verhandelt worden; ich aber meine doch, daß die Verhandlungen in der Deputation in vollem Maße stattgefunden haben, und nur das begreife ich nicht, weshalb uns nicht gleich die Deputation auf die ganze Lage der Dinge auf merksam gemacht hat. Die Berufung auf den Staatsgerichts hof scheint mir das einzige Auskunftsmittel, was der Würde der Kammer angemessen ist. Die Negierung will sich nicht beque men, unsere Ansicht anzunehmen, und wir können der Ansicht der Regierung nicht zustimmen; es wird also nachZ. 153 derStaats- gerichtshof entscheiden müssen. Wenn ich wieder darauf zurück komme, was die Deputation ursprünglich beantragt hat, so müßte nach meiner Ansicht blos der zweite Punkt, dessen Ausführung nach der Erklärung nichtmehr möglich ist, wegfallen, imUebrigen aber die Kammer bei dem Deputationsgulachten stehen bleiben. Hiernach wäre 1) die Dankadresse unter zu berathen; 2) zu beschließen, daß die erste Kammer von den gefaßten Beschlüssen zu benachrichtigen und derselben anheimzugeben sei, ob sie auch ihrerseits eine Adresse erlassen wolle, und 3) eventuell die Staats regierung zu ersuchen, die Differenz nach tz. 153 dem Staats gerichtshöfe zur Entscheidung vorzulegen. Man hat erwähnt, daß bei Berathung der Landtagsordnung die passendste Gelegen heit sein werde, diesen Gegenstand aufs Neue zur Sprache zu bringen; aber ich kann nicht dafür sein, die Sache aufzuschieben und noch einmal Debatten darüberzu veranlassen; es bleibt kaum S
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