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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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fein dürste. Denn das Deputationsgutachten und der Berich t ist datirt vom 12. Decembcr; es sind also bis jetzt 5 Tage ver gangen; dieser Zeitraum ist keineswegs so bedeutend , daß die Rücksicht zu erheben sein könnte, cs sei jetzt zu spät. Also auch dieser Grund scheint mir für Abänderung des > ursprünglichen Deputationsgutachtens nicht stichhaltig zu sein. Man führt weiter an, es sek gewissermaßen ein dors ä'oeuvre, wenn jetzt noch eine Adresse übergeben werden würde; das Präsidium der ersten Kammer habe bereits die Thronrede beantwortet, auf eine Weise, welche ganz dem entspreche, was unsere Dank adresse ausdrückte. Dem aber kann ich nicht beitreten. Eben weil der Herr Präsident der ersten Kammer von der zweiten nicht beauftragt war, eine Erklärung zu geben, hat er auch nicht für die Kammer gesprochen, und dann möchte der Inhalt zwischen dem, was die zweite Kammer in der vorliegenden Adresse beschlie ßen möchte, und dem, was der Herr Präsident der ersten Kammer gesprochen hat, wesentlich verschieden sein. Alle diese Gründe haben mich bestimmt, bei der Minorität zu halten. Meine Her ren! ich liebe keineswegs den Krieg, ich liebe nicht Zerwürfnisse zwischen Regierung und Ständen; ich glaube, ein gutes Einver- ständniß zwischen Negierung und Ständen sei die Bedingung der Beförderung der Landeswohlfahrt; allein, ich mag nicht den Frieden a tom prix. Nicht w i r haben diesen Erisapfel in die Kammer geworfen; nicht wir haben die Principfrage angeregt. Da sie aber einmal angeregt worden ist, muß sie auf die eine oder andere Art entschieden werden. Ich habe mich vorhin dem Anträge des Herrn Abgeordneten 0. v. Mayer angeschlossen, weil ich darin den Weg sehe, daß eine Entscheidung darüber er folge. Es ist später von der hohen Staatsregierung die Erklä rung gegeben worden, daß sich vielleicht Mittel und Auswege finden ließen, nach welchen die Sache in gütlicher Weise ausge glichen werden könnte. Es wurde darauf hingedeutet, daß man den vorliegenden Gegenstand nochmals einer Deputation über weisen könne. Wenn dieses geschieht, werde ich mich diesem Be schluß unterwerfen; allein eine Ausgleichung muß stattsinden; ein Verschieben und Vertagen der Frage scheint mir, ich erkläre es hiermit offen, keineswegs derWürde der Kammer entspre chend zu sein. Wenn einmal ein solcher Streit aufgetaucht ist, muß er auch entschieden werden, sei es zu Gunsten der Regierung oder der Stande. — Ich will mich keineswegs über die Gründe verbreiten, welche den Herrn Abgeordneten Sachße bewogen ha ben , sich gegen das von dem Deputationsgutachten verteidigte und bewiesene Princip der vorliegenden Frage auszusprechen. Die Debatte soll sich, nach eben gefaßtem Beschlüsse, zunächst auf den ersten Punkt beschränken, sonst würde ich gegen diese Gründe eine Widerlegung aufstellen, die vielleicht geeignet sein möchte, der Ansicht der Kammer über diesen Punkt eine andere Richtung zu geben, als die, welche der Herr Abg. Sachße zu ge ben versuchte. Staatsminister v. Könneritz: Der geehrte Abgeordnete meint, cs hätte das Ministerium die Abgabe einer einseitigen Adresse nur „unter den vorliegenden Umstanden bestritten; diese Umstände könnten sich aber geändert haben, seitdem die Adresse gedruckt vorliege und ihrem Inhalt nach bekannt worden sei." Nun, meine Herrn ! der Inhalt derAdresse hat dem Ministerio nie Bedenken erregt; nur soviel hat es bezweifelt, daß die Kammer eine einseitige Adresse abgeben könne; dies ist eigentlich die Streit frage und die Umstände haben sich daher keineswegs geändert. Abg. Oberländer: Die Deputation hat sich bereits gegen den Vorwurf der Veränderlichkeit zu vertheidigen gesucht; ich will ihn also meinerseits nicht wiederholen, wiewohl ich gestehen muß, daß es mir mehr als unerwartet kam, etwas ganz Neues zu hören; ich habe davon nichts geahnet, vielweniger hat mir irgend Jemand davon ein Wort gesagt. Sollte ich mich mit den neuen Ansichten der Deputation und, wie man sie genannt hat, der Majorität, vereinigen, so könnte es höchstens im Hin blick auf das geschehen, was zur nähern Erläuterung von dem geehrten Abg. v. v. Mayer dazu amendirt worden ist. Soviel ist indessen gewiß, daß der Kammer mit einer bloßen Verwah rung unsers Rechts nichts gedient ist. Ich stimme ganz dein Abgeordneten bei, welcher darauf bestand, daß eine definitive Er ledigung dieser Irrung herbeigeführt werde. Aus den Eröff nungen der Deputation folgt zwar, daß vor der Hand die ent worfene Adresse an Se. Majestät den König nicht abgegeben werden kann, weil eine Abgabe eine Annahme voraussetzt. Da aber die Regierung ihre unserer Rechtsbehauptung entgegen stehenden Motive bereits schriftlich herausgcgeben hat, muß es auch jedem Kammermitgliede nachgelassen sein, sich über die Principfrage bestimmt auszusprcchen. Es ist von einem geehr ten Abgeordneten bemerkt worden, daß, weil auf die höchsteigene Erklärung Sr. Majestät des Königs die Adresse nicht abgegeben werden könne, die Kammer sich in einem gewissen Zwangs - und Aurückhaltungsverhältniß befinde. Ich kann dem nicht bei stimmen ; denn es ist nicht parlamentarisch, die geheiligte Person des Königs in solcher Beziehung mit den Verhandlungen der Kammer in Verbindung zu setzen. Wir haben es hier nur mit den Organen der Staatsregierung zu thun. Der heute voll zählig anwesende Verein der Herren Staatsminister wird aber hoffentlich nichts dagegen haben, wenn man sich fteimüthig und offen ausspricht und dadurch seine Schuldigkeit erfüllt. Ich nehme also »das Deputationsgutachten zur Hand. Wenn ich auch nicht allen einzelnen, von der Deputation für das von uns in Anspruch genommene Recht angeführten gründen unbedingt beipflichten möchte, so haben sie doch wesentlich dazu beigetragen, meine Ueberzeugung, daß jede Kammer ein Recht habe, eine Adresse für sich allein vor den Thron zu bringen, noch mehr zu befestigen. Was zunächst die faktische Interpretation der ver schiedenen einschlagenden der Verfassungsurkunde anlangt, denn von der Landtagsordnung kann nach den neuern im Ein- verständniß mit der Regierung gefaßten Beschlüssen hier nicht weiter die Rede sein, da möchte ich sagen, halten sich die Gründe, welche von der Deputation für rind von der Staatsregierung gegen unser Recht angeführt worden sind, so ziemlich die Waage. W i r können die Adresse nicht in die Verfassungsur- kunde hineinschreiben, die Staa tsregieru ng kann sie aber noch viel weniger herausnehmen; denn sie steht auf keinem Blatt
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