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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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daß jedes neue Mitglied, welches mit mir eingetreten, die wich tigen Fragen, welche zu einer Adresse gehören, noch nicht zu berathen geeignet ist, möchte ich sie ab lehn en. Staatsminister v. Lindenau: Haben auch bereits viele Mitglieder der Kammer die Frage für und wider die Adresse um ständlich und gründlich erörtert, so muß doch auch die Regierung sich veranlaßt finden, ihre desfallsige Ansicht auszusprechen. Daß der Antrag gemacht wurde, kann uns nicht verwundern, da der Abg. Todt bereits am letzten Landtag erklärte, daß er mit unerschütterlicher Festigkeit dabei beharren werde, wenn auch dessen dreimalige mit großer Stimmenmehrheit erfolgte Verwer fung davon hätte abrathen können. Bezweifle ich es nicht, daß der Antragsteller damit einen guten Zweck beabsichtiget,, so möchte ich doch glauben, daß ein konstitutioneller Rigorismus ihn an Formen kettet,, die keinen Werth zu gewähren vermögen. Die Regierung hat keinen Grund, eine Adresse zu scheuen, und würde gern und bereitwillig darauf eingehcn, w'enn daraus für das Beste des landtäglichen Geschäftsgangs oder für das Beste des Landes selbst etwas Günstiges und Wohlthätiges hervor gehen könnte. Allein ein solches Resultat ist nach unserer Ue- berzeugung nicht zu erwarten, da durch Alles, was früherhin da- fürj gesagt und heute wiederholt wurde , jene nicht geändert wer den konnte. Denn worauf beruhen im Wesentlichen alle für die Adresse vorgebrachten Gründe? Einmal darauf, daß es eine konstitutionelle Form sei, und als solche festgehalten werden müsse; dann darauf, daß die Adressen in andern Kammern üblich seien; ferner darauf, daß es zweckmäßig sei, bei Eröffnung der Kammer Wünsche des Landes auszusprechen, und endlich darauf, daß die Kammer dadurch Gelegenheit finde, ihre Selbstständigkeit beur kunden zu können. Ich erlaube mir, diese Gründe in der Kürze zu beleuchten: Was die Form anlangt, so ist diese Form in einer Vorschrift der Landtagsordnung vorhanden, und wird als Form durch die Rede des Präsidenten der ersten Kammer erfüllt. Es geschieht hier ziemlich dasselbe, was in England herkömmlich ist, wo die Adresse nichts als eine Umschreibung der Thronrede ent halt. Durch die beantragte Adresse würde unnöthig eine neue Form ohne ausreichenden Grund eingeführt und somit die ohne dem nicht einfachen Formen des konstitutionellen Lebens ver mehrt werden. Ohne in eine Principienfrage eingehen zu wollen, kann ich es doch nicht unbemerkt lassen, daß von der Adresse in der ganzen Versafsungsurkunde nicht die Rede ist und daher die Regierung eine solche nicht anders behandeln lassen könnte, als jeden andern Wunsch und Antrag. Was dieAdressen in andern Kammern betrifft, so mag es sein, daß in andern kon stitutionellen Landen Adressen stattsinden; aber warum wir etwas Neues und Fremdes, für überflüssig Erkanntes aus Nach ahmungssucht einführen, und jetzt, nachdem drei Landtage unter Anerkenntniß des In- und Auslandes, mit Ehre und reichem Erfolg begonnen und beschlossen worden sind, warum wir jetzt den bekannten und erprobten Weg verlassen wollten, dazu ist wohl kein Grund vorhanden. Man hat ferner behauptet, daß es zweckmäßig sei, bei Anfang des Landtags eine Gelegenheit zu finden, um Wünsche des Landes aussprechen zu können. Allein nach unserer Verfassung und Geschäftsbetrieb muß dies für etwas ganz Ueberflüssiges gelten- da jeder Abgeordnete jeden Tag seine Wünsche und Anträge anbringen und die Kammer in jeder Sitzung darüber berathen und beschließen kann und diese Wünsche unstreitig besser, vollständiger und wirksamer dann aus gesprochen werden können, wenn die Kammer von den Regie rungsvorlagen Einsicht genommen und dadurch in den Stand gesetzt wird - mit Sachkenntniß beurtheilen zu können, was noch da und dort zu wünschen übrig bleibt. Namentlich ist von dem Abg. v. Watzdorf als ein Gegenstand der Adresse die Eisenbahn angelegenheit erwähnt worden. Allein das Genügende und Zweckmäßige einer solchen Erwähnung muß ich ganz besonders bei einem Gegenstand bezweifeln, dessen hohe Wichtigkeit die Kammer späterhin tage- und wochenlang beschäftigen wird. Eben so wenig kann ich dem vom geehrten Abgeordneten über die Behandlung dieses Gegenstandes in geheimer Sitzung aus gesprochenen Tadel bei treten, da das Gegentheil sehr wichtige Interessen gefährden und benachtheiligen konnte. Endlich wurde behauptet, daß es gut sei, durch eine Adresse die Selbst ständigkeit der Kammer bei dem Anfänge des Landtags zu be tätigen; eine Behauptung, die bereits durch das von dem Abg. v. Zezschwitz darüber Gesagte genügend widerlegt worden ist. Die Selbstständigkeit der Kammer findet sich durch die Verfas sungsurkunde so vollständig festgestellt, daß es dazu keiner neuen Formen bedarf, vielmehr genügen wird, wenn die Kammer auch diesmal eben so wie die auf frühem Landtagen ihre Freiheit und Unabhängigkeit des Berathens und Beschließens ungehemmt und ungestört erhält. Dies würde durch eine Adresse beein trächtigt werden, da in dieser so viele wichtige Wünsche und An träge berührt werden würden, daß damit viele Abgeordnete eine Verbindlichkeit übernähmen, die sie jetzt nicht zu übersehen ver mögen. Kann ich somit irgend etwas Nützliches von einer Adresse nicht erwarten, so möge man doch auch bedenken, daß unser konstitutionelles, Leben viel Zeit und Kraft erfordert, und daß, wenn gewiß Jeder von uns kein Opfer für die gute Sache scheut, es doch auch Pflicht ist, sorgsam Alles zu vermeiden, wo durch das edle Gut der Zeit zwecklos versplittert wird; und daß dies durch die Berathung einer Adresse geschehen würde, daran kann ich nicht zweifeln und darum nur wünschen, daß auch dieser Landtag eben so wie die frühem ohne Adresse beginnen möge. Abg. v. Thielau: Ich habe mich enthalten, aus diese Angelegenheit weitläufiger einzugehen, um die Kammer nicht damit, da sie so oft zur Sprache gekommen, zu ermüden, finde aber jetzt mich dazu verpflichtet, nachdem das hohe Mini sterium seine Ansicht offen dargelegt hat, wofür ich ihm dankbar bin. Die Regierung hat erklärt, daß es nicht in der Befug- niß der Kammer liege, die Adresse zu votiren. Das Ministe rium hat erklärt, daß ohne Bewilligung der Negierung keine Adresse werde angenommen werden, da in der Landtagsordnung nur das jetzige Verfahren. vorgeschrieben. Daraus sehen Sie, meine Herren, daß auch für kü nftige Fälle Ihnen diese Frei heit nicht mehr verbleibt. Es handelt sich also darum, ob Sie das Recht haben, nicht blos, ob es zweckmäßig sei, eine
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