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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 10. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-21
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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den uns, wie mit dem Adel ihrer Stellung und ihres-Bluts, so auch mit dem höherstehenden Atel der Gesinnung, mit Gerech- tigkeits- und Vaterlandsliebe voranleuchten; und ich zweifle keinen Augenblick, daß es der ersten Kammer nicht beikommen wird, unser Recht in Frage zu stellen, sie wird sagen : was wir können, müssen sie in dem andern Saale auch können. — Indem ich dieses spreche, fällt unwillkürlich mm Blick auf die über den Directorialsitzen und der R^dn rbühne mit großen goldnen Buch staben angebrachte Denkschrift des 4. September 1831; und jetzt mag ich es nicht weiter versuchen, durch Wortdeutungen meine innige Überzeugung zu rechtfertigen. Hat sich denn das biedere sächsische Volk, dem man in 34. Z. seiner Verfassung die Preßfreiheit zugesichert, der durch die freie Scaatsverfassung gewahrten politischen Rechte so unwürdig gemacht, daß man jetzt nach 11 Jahren den Abgeordneten der Volkskammer nicht gestatten zu können glaubt, die Worte seines Königs zu beant worten? Hält man es wirklich für nöthig, die Abgeordneten des Volks, dessen treue Anhänglichkeit an das angeborne Negen- tenhaus sprichwörtlich geworden ist, in solcher Entfernung von dem Regenten zu halten, daß man ikm ein unveräußerliches Recht abschneidcn will, weil es als sich von selbst verstehend, nichtmit glatten klaren Worten in der Verfassungsurkunde nieder geschrieben worden ist? Das Volk, d.m das ganze civilisirte Europa das ungetheilte Lob der Intelligenz und des besonnenen allmähligen Fortschreitens ertheilt, das sollte nach 11 Jahren con- stitutionellenLebens noch nicht weiter gekommen sein, daß sich die Kammer derVolksabgeordneten jetzt erst noch abmühen muß, um das Recht, Wünsche und Dank vor sein.-m König auszusprechen, zur Anerkennung zu bringen? Wenn einer unserer Urväter, ein Bürger des alten absoluten Sachsens jetzt aus seinem Grabe her vorkäme und von uns vernähme, wie wir jetzt das Recht haben, an der Gesetzgebung Theil zu nehmen, Steuern zu verwilligen, von der Staatsregierung zu verlangen, daß man uns Rechnung ablege, und was unsere wichtigen politischen Rechte mehr sind, und wir müßten ihm auf der andern Seite wieder den Zweifel mittheilen, der sich über das hier fragliche Recht erhoben; glau ben Sie wohl, meine Herren, er würde es für möglich halten? Erwürbe es unglaublich finden, und nicht wissen, was er von uns denken sollte! Durch die Entfernung von der Einfachheit, durch theoretische Grübeleien wird die todte Form höher geachtet, als der Geist, wird das wahre innere Leben der Verfassung ange griffen, das Heilige von ihr abgestreift. Deshalb hat die Ehre der Kammer gefordert, unser Recht zu reiten, indem wir die Adresse beschlossen, oder vielmehr das Recht der besondcrn Adresse in Anspruch nahmen. Denn daß gerade die gegenwärtig vorlie gende Adresse abgegeben werde, ist nicht nöthig, wenigstens we niger wesentlich. Und in diesem Glauben hoffe ich, daß sich im Laufe der Verhandlungen zwischen der Kammer und der hohen Staatsregierung dieser Zweifel zu allerseits Betheiligter Zufrie denheit erledigen wird. Aber das muß ich hinzufügen, daß, wenn, wie ich nicht glaube, die Sache einen unglücklichen.Aus- gang nehmen sollte, — denn so müßte ich ihn nennen, wenn uns das Recht einer besondern Adresse abgesprochen würde, — u. w. die Schuld dieses Ausgangs nicht auf die Kammer fällt. Bei solch ungünstigem Ausgang wird die verständige öffentliche Mei nung entscheiden, von der ich schon dem Wortlaut nach alle Un verständigen, Unbesonnenen und Ueberspannten ausschließe, und bei der ich nur den Verständigsten, Besonnensten, denru- higen Denkern und Redlichsten eine Stimme einraume; diese wird entscheiden. Das letzte Urtheil wird jener hohe Gerichtshof fällen, dessen Competenz noch kein redlicher und wohlwollender Staatsmann in Zweifel gestellt hat. Referent Abg. v. Thielau: Ich muß mir die Bemerkung erlauben, daß es wohl eigentlich jetzt kaum der Ort sei, für und wider das Recht eine besondere weitläufige Debatte zu führen. Die Rechtsanfichten für die Sache sind in dem Deputationsbe richt auseinandergesetzt, die Rechtsansichten gegen die Sache hat diehohe Staatsregierung in der Beilage ebenfalls niedergelegt. Wir werden hier in diesem Saale über die Principfrage wohl schwerlich entscheiden wollen. Es scheint darauf anzukommen, die Angele genheit so schnell als möglich zur Entscheidung an den Staats gerichtshof zu bringen, und ich erlaube mir, den Antrag zu stellen, den, wie ich hoffe, die Mitglieder der Deputation zu dem ihrigen machen werden, „die hohe zweite Kammer wolle die Adresse ihrem Inhalte" nach genehmigen und dieselbe dem Proto kolle einverleiben lassen, zum" Zeichen, daß die hohe Kammer das von ihr angesprocheue Recht ein:r einseitigen Adresse auf die Thronrede nicht aufgegeben habe," und zwar würde es zweck mäßig sein, diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen, ehe noch über den Antrag des geehrten Abgeordneten v. Mayer abgestimmt würde. Ich fordere daher die geehrten Mitglieder der Deputa tion zur Erklärung auf, ob sie diesem Anträge bcitreten wollen oder nicht. Viceprasident Eisenstuck: Ich bin damit einverstanden. Es ist der Sinn dessen, was schon aus meiner ersten Rede her vorgeht. Abg. Braun: Ich bin nur unter zwei Bedingungen damit einverstanden. Ich würde erstens den fraglichen Antrag wieder um der außerordentlichen Deputation zur Begutachtung über wiesen zu sehen wünschen, und zweitens verlangen, daß die gegen wärtige Debatte vertagt, daher weder über das Gutachten der Majorität, noch über das der Minorität jetzt abgestimmt würde, vielmehr die Kammer beschlösse, ehe sie darüber ihr Votum ab gibt, die außerordentliche Deputation zu beauftragen, daß diese nochmals diesen Gegenstand in Erwägung ziehe, sich namentlich mit der hohen Staatsregierung über den Gegenstand nochmals vernehme, und so dadurch, wenn eine Vereinigung nicht zu Stande kommen sollte, der Weg angebahnt werde, um diesen Gegenstand an den Staatsgerichtshof zu bringen. Viceprasident Eisen st ü ck: Ich kann mich damit nicht ein verstanden erklären, daß die Debatte über diesen hochwichtigen Gegenstand vertagt werden soll. Es ist der Deputation schon der Vorwurf gemacht worden, daß ihr heutiger Bericht wieder anders laute, als der vorhergehende. Ich glaube, daß die Sache, ' die nun einmal zur Streitfrage geworden ist, bald zur Erledigung gebracht werden müsse. Wozu soll es nützen, daß wir Tage und 4
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