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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 11. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-22
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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angegeben worden ist, vollkommen, so daß ich nun auch über zeugt bin, es würde das Amcnvemenr werter nicht nöthrg sein. Staatsmrmster v- Zeschau: Ich kann die Antwort dahin ertheilen, daß allerdings kn der Berechnung die Abgaben, welche in Abzug kommen, aufgeführt werden. Was das Amendement des Herrn Abg. Puschel betrifft, so glaube ich, wird die geehrte Kammer sich aus dem von dem Herrn Abg. v. Thielau ange führten speciellen Falle überzeugt haben, daß es nicht ratbsam sein dürfte, wegen eines solchen einzelnen Falles der gesetzlichen Bestimmung einen Zusatz beizufügen. Es wird sich bei weiterer Verfolgung dieses einzelnen Falles Herausstellen, ob der Rechts weg zulässig sein möchte, da hier neben der Zu- und Abrech nungsfrage zugleich eine Differenz mit der Stadt Zittau und ihrer jetzigen höher» Steuerbehörde vorliegt, welche Ansprüche auf ge wisse Abgaben zu haben glaubt. Es kommt dabei nicht allein das Künftige, sondern auch die Vergangenheit in Frage. Soviel aber dürfte gewiß sein, daß ein einzelner Fall uns nicht bestim men darf, bestehende gesetzliche Vorschriften Zu ändern- Abg. Puschel: Ich finde mich durch die Erklärung des Herrn Staatsminisiers beruhigt. Präsident V. Haase: Es will also der Abg. Puschel auf sein Amendement verzichten? Abg. Püschel: Unter diesen Umständen, j a. — Präsident v. Haase: Ist die Kammer damit einverstan den?— Einstimmig Za. Präsident S. Haase: Ich werde nun, wenn der Herr Re ferent Nichts weiter zu erwähnen bat, die Paragraphe unter den Modisicationen, wie sie von der Deputation vorgeschlagen wor densind, (s. oben S° 170u.17l) zurAbstimmung bringen. Nimmt die Kammer diese §. in dieser Maße an? — EinstimmigJa. Referent Abg. Scha ffer kragt §. 2 des Gesetzentwurfs vor. 8° 2. Die Gewährung der Entschädigung. Der Entschädigungsbetrag wird den Berechtigten, mit Ausnahme des §. 3 gedächten Falles, einmal für immer in Ca pital und in der Maße gewahrt, w'e durch den Landtagsabschied vom 30. October 1834 unter V. 20,5 bereits festgesetzt ist. Die Motive lauten: Zu §. 2. Zn dieser §. ist des Zusammenhanges wegen die unter 5 des Landtagsabschiedes vom Jahre 1834 Z. 20 schon enthaltene Bestimmung zu wiederholen gewesen; wegen deren weitern Ausführung wird jedoch besondere Mittheilung Vorbe halten. Referent Abg. Schäffer: Zu dieser tz. hat die Deputa tion Nichts erinnert, und empfiehlt der geehrten Kammer deren Annahme. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer die §. 2 in der von der Regierung gegebenen Fassung an ? —.EinstimmigJa. Referent Abg. Schäffer verliest §. 3. Z.3. Die Entschädigung des Hauses Schönburg. Nur in Ansehung des ekgenthümlkchen, unter dem mit den Fürsten und Grafen Herren von Schönburg am 4. Mai 1740 errichteten Hauptreceßchegriffenen Besitzthums dieser Fürsten und Grafen wird die denselben für den Wegfall der Steuerfreiheit aus der Staatskasse zukommende Entschädigung nicht nach Capital- betragsondern dem Erlauterungsreceffe vom 9. October 1835 gemäß kn einer fortlaufenden Zahresrente gewährt. Die Motive sagen: Zu Z° 3. Da die Entschädigung der Fürsten und Grafen Herren von Schönburg wegen ihres unter dem Neceß vom Jahre 1740 begriffenen eigenthümlichen Grundbesitzthums auf den be sonder» vertragsmäßigen Bestimmungen des Erläuterungsrecesses vom9.October 1835 beruht, so war diese Ausnahme indem vorliegenden Gesetze nicht unerwähnt zu lassen. Referent Abg. Schäffer: Auch hierbei hat die Deputation Nichts Zu erinnern und empfiehlt die Annahme. Präsident v. Haase: Nimmt die Kammer auch §. 3 in der ysrgetragenen Maße an? — EinstimmigJa. Referent Abg. Schä ffer verliest §. 4. §.4. Anfangszeit der Verzinsung der Entschädkgungscaprtate. Die Verzinsung der in Staatsschuldschemen gewahrten Ent- schädigungscapitale und die Verabfolgung der tz. 3 erwähnten Zahresrente, erfolgt von dem Termine ab, wo das neue Grund steuersystem eingeführt wird. Die Motive sagen: Zu §. 4. Es wird zwar möglichst Sorge getragen werden, daß die Ausantwortung der Entschädigungssummen an die §. 5 erwähnten Lelms - und Hypothekenbehörden mit der Einführung des neuen Grundsteuerfystems und sobald der Totalbetrag der Grundsteuern, die Quote der Einzelnen und die Summe defini tiv feststeht, welche von den bisher Steuerfreien zu entrichten ist, baldmöglichst erfolge, um auch in dieser Beziehung der Bestim mung des Landtagsabschiedes Genüge zu leisten. Es läßt sich aber voraussehen, daß die Ausantwortung jener Summen bei der Umfänglichkeit dieses Geschäfts und ohne die wünschenswerthe baldige Einführung der neuen Grui dstetnr zu verzögern, gleich zeitig mit letzterer kaum zu ermöglichen sein werde. - Da aber, wie der Gesetzentwurf enthält, die Verzinsung von dem Termine ab laufen soll, wo die neue Steuer eingeführt und Zu entrichten ist, so erleiden die Betheiligten durch einen et waigen Verzug des Capitalempfanges, der ohnehin wegen Wahr nehmung der Rechte dritter Interessenten ohne Verschulden deS Staats in vielen Fallen unvermeidlich sein wird, keinen Nach- theil, denn die fälligen Coupons werden ihnen, insofern der Le- gitimationspunkt berichtigt ist, in der Regel alsbald ausgchan- digt werden könnend Indessen lassen sich wohl Falle denken, wo der Justizbe hörde auch dagegen rechtliche Bedenken beigehen können. Referent Abg. Schäffer: Die Deputation hat auch zu dieser Z. keine Erinnerungen gestellt und empfiehlt die Annahme.
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