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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 1. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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in keiner Werfassungsurkunde steht, daß eine Kammer die Thron rede in einer Adresse zu beantworten habe, und doch geschieht es fast überall. Endlich macht der Herr Staatsminister bemerklich, daß, wenn die Eisenbahnfrage in der Adresse erwähnt würde, dies höchst bedenklich sei. Wenn dies auf unvorsichtige Weise ge schehen würde, dann bin ich mit dieser Ansicht einverstanden wenn man etwa in der Adresse den Antrag stellen wollte, daß da und dorthin eine Eisenbahn gelegt werde, daß die Staatsregie rung die und die Zinsen garantiren solle, dann würde ich mich allerdings dagegen erklären. Aber ich habe schon bemerkt, daß, wenn diese Frage berührt werden sollte, dies gewiß in höchst allgemeiner Weise und auf eine Art geschehen wird, daß dadurch eben so wenig die Staatsregierung als die Kammer gebunden wird. Sagen wir z. B>, die Kammer wünsche, daß das Eisen bahnnetz wo möglich vervollkommnet werde, so sehe ich nicht ein, was wir hierdurch der Sache für einen Eintrag thun. Ich glaube, daß der Herr Staatsminister diese Frage zu speciell auf gefaßt hat. Sraatsminister v. Lindenau: Der geehrte Redner hat mich eines Widerspruchs beschuldigt, dessen ich mir nicht be wußt bin. Allerdings habe ich am vorigen Landtag behauptet, daß die Rede des Präsidenten der ersten Kammer unverbindlich, für die Kammer sei, und heute, daß damit der durch die Land tagsordnung vorgeschriebenen Form entsprochen werde; allein weil nur von Form die Rede ist, darum stehen auch beide Be hauptungen im Einlaut. Wenn der Abg. v. Watzdorfferner sagt, ich batte cs für bedenklich gehalten, die Eisenbahnfrage in der Adresse zu erwähnen, so habe ich das Wort „bedenklich" nicht in Bezug auf das Erwähnen des Gegenstandes überhaupt, son dern nur in Beziehung auf die von ihm getadelte Behandlung in geheimer Sitzung gebraucht. Abg. v. Geißler: Der Abg. v. Thielau hat dieUeber- zeugung getadelt, die ich ausgesprochen habe, mich nicht befähigt zu halten, an einer Debatte Theil zu nehmen, wie die über die Adresse ist. Ich bin der Ueberzeugung, daß, soll die Adresse et was Anderes sein, als blos ein ausgesprochener Dank, dies eine größere Befähigung voraussetzt, als ein neu eingetretenes Mitglied haben kann. Wir würden unsere Institution, welche noch neu ist, zu hoch stellen, wenn wir sagen wollten, jeder N eu- eintretende könne dieAdreffe sofort mitdebattiren, Alles, was vorkommt, gleichsam in nuce debattiren und entscheiden. Ich gestehe, daß ich das nicht kann, und glaube, daß der Entwurf zu einer Adresse dazu dienen würde, die weniger Vorbereiteten, zu denen ich mich bekenne, gefangen nehmen zu lassen von denen, welche bereits vorbereiteter sind. Abg. v. Thielau: Ich wollte hierauf nur bemerken, daß ich freilich jedem Abgeordneten zu überlassen habe, von welchem Zeitpunkte an er sich befähigt halt, in der Debatte mit zu reden. Abg. aus dem Winkel: Es ist gesagt worden, daß die Freiheit, Anträge zu stellen, als Recht der Kammer feststünde. Allein wenn hiernach solche Anträge in der zweiten Kammer be- Mthen sind, so müssen sie bekannter Maßen an die erste Kam mer übergehen, und nur, wenn beide Kammern übereinstimmen, können sie an die Regierung gelangen. Also wenn die erste Kammer einem Anträge nicht beistimmt, so geht er nicht an die Regierung, und man hat hieraus den Schluß gezogen, daß bei einer Adresse die Anträge an den König kämen, wahrend dies nicht der Fall sei, wenn der gewöhnliche Gang eingeschla gen, und der Antrag erst an die erste Kammer gebracht würde. Dem muß ich widersprechen; denn wenn die Berathung über irgend einen Gegenstand in der Kammer gepflogen wird, so kommt die Kenntniß von dieser Berathung an die Negierung; denn diese nimmt ja Kenntniß von Allem, was in den Kammern vorgeht. Sie braucht die hier ausgesprochenen Wünsche nicht zu berücksichtigen; aber ganz dasselbe ist es mit der Adresse. Auch bei einer Adresse braucht sie die darin ausgesprochenen Wün sche und Anträge nicht zu berücksichtigen; sie kann sie gleichfalls stillschweigend übergehen. Also glaube ich, daß durch Petitio nen dasselbe erreicht würde, wenn dieselben auch nicht in beiden Kammern angenommen werden. Abg. v. Gab lenz: Ich wollte nur bemerken, daß sich allerdings in Betreff der Abstimmung der Standpunkt verändert hat. Es handelt sich meiner Ansicht nach nicht mehr allein um die Adresse, es liegt zugleich eine Principfrage vor, und wer heute gegen die Adresse stimmen würde, der würde gleichsam der Kam mer das Recht absprechen, auch in der Zukunft eine Adresse an die hohe Staatsregierung zu richten, wenigstens würde man von Seiten der hohen Staatsregierung, da dieses Princip, was bisher noch nie der Fall war, einmal angcdeutet worden ist, einen An haltepunkt daran finden, der künftig Consequenzen und wirksame Consequenzen nach sich ziehen könnte. Abg. Häntzschel: Ich muß bemerken, daß der Herr Staatsminister das Recht der Kammer, eine Adresse zu votiren, nicht streitig gemacht, vielmehr blos die Form, unter welcher eine Adresse zu erlassen sei, als Gegenstand einer Principfrage bezeichnet hat. Abg. v. Thielau: Keineswegs hat der Herr Staatsmi- ni'sier der Kammer das Recht zugestanden, eine Adresse zu votiren, sondern er hat gesagt, es läge hierbei eine Principfrage vor, wo bei das Ministerium erst gehört werden müsse. Er hat gesagt, er spräche der Kammer das Recht nicht geradezu ab, aber es wäre eine Principfrage, weil die Abgabe einer Adresse gegen die Land- tagsördnung sei. Ich bin nun keineswegs der Ansicht, daß die Landtagsordnung uns präjudiciren könne, und wenn es eine Principfrage werden soll, so müßte diese Behauptung mit andern Gründen als damit belegt werden, daß das Ministerium blos be hauptet, ohne Genehmigung der Regierung könne keine Adresse votirt werden. Abg. v. v. Mayer: Das ist dasselbe, was ich sagen wollte. Es ist dieser Gegenstand durch die Erklärung des Herrn Mini sters von höchster Wichtigkeit geworden. Es steht die Sache jetzt so, daß die Kammer einen Beschluß fassen kann, welchen sie will, so wird die Staatsregierung sagen, daß erst weiter erör tert werden müsse, ob und in welcher Form eine Adresse über-
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