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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Haase: Äst bereits an die zweite Deputa tion abgegeben worden. 7. (Nr. 84.) Den 20. December. Desgleichen vom 20. December 1842, die Berathung über das allerhöchste Decret, die Landrentenbank betreffend. Präsident 0. Haase: Geht wieder an die zweite Depu tation, die sich damit bereits beschäftigt hat, zurück. 8, (Nr. 85.) Den 21. December. Desgleichen vom 14. December d. I., die Berathung über den Plan zu Einbringung ei nes tiefen Stöllns in die freiberg er Bergamtsrevier betreffend. Präsident 0. Haase: Würde an die deshalb bestellte au ßerordentliche Deputation abzugcben sein. — Somit sind die sämmtlichen neuesten Nummern der Negistrande vorgetragen für heute. Es haben sich die Abgg. Haden und Müller und zwar Letzterer wegen Unwohlseins entschuldigen lassen. — Wir gehen nun zur Tagesordnung über, und zwar zum Bortrage der ersten Deputation über das Decret, die allerhöchsten Entschließ ungen auf verschiedene ständische An träge betreff. Abg. a. d. Winkel: Ich zeige der geehrten Kammer an, daß die vierte Deputation die Petition der Weinbergsbesitzer zu Weinböhla (vergl. Nr. 8 der Mittheilungen S. 83) und Lauba in Berathung gezogen und dabei gefunden hat, daß diese Petition nach Z. 111 der Verfaffungsurkunde und §.118 der Landtagsordnung sub 5 und Z zurückzuweisen ist und die Depu tation daher beschlossen hat, die Petenten danach zu bescheiden. Präsident v. Haase: Ich ersuche den Herrn Referenten, den angekündigten Bericht vorzutragen. Referent Abg. v. v. Mayer trägt den Eingang des De krets vor, wie folgt: Se. Majestät der König haben die bei dem vorigen Landtage in verschiedenen Schriften von den getreuen Ständen gestellten Anträge, insoweit diese einer besonder» Erklärung bedür fen, gleichwohl, wegen verspäteten Einganges, noch nicht beant-! wortet worden sind, in Erwägung gezogen und werden über diejenigen Gegenstände, welche umfänglichere Mittheilun gen erfordern, Allerhöchste Erklärung durch besondere Decrete er öffnen lassen, geben dagegen, rücksichtlich der minder umfängli chen Gegenstände, AU er Höch st-Ihre Willensmeinung den getreuen Ständen in Folgendem zu erkennen: Der Eingang des Berichts sagt: Das vorliegende allerhöchste Decret, welches die königlichen Entschließungen auf diejenigen ständischen Anträge der vorigen Ständeversammlung enthält, welche einer besondern Erklärung bedürfen, gleichwohl, wegen verspäteten Eingangs, noch nicht beantwortet worden sind, auch nicht wegen Umfänglichkeit des Gegenstandes in besondern Decreten zu erledigen sein werden, ist auch diesmal zunächst der ersten Kammer zugegangen, welche in ihrer ersten öffentlichen Sitzung am 21. November 1842 beim Vortrage aus der Negistrande wiederum denBeschluß gefaßt hat: das allerhöchste Decret an die zweite Kammer abzugeben. Die zweileKammer dagegen hat in ihrer öffentlichen Sitzung vom2.December1842aufVorschlag des Präsioü beschlossen, ge mäß dem Vorgänge der zwei letzten Landtage, dasDecrecder ersten Deputation zur Berichterstattung Zu überweisen, die dritte De putation aber zu beauftragen, eine Revision aller ständischen An- träge des vorigen Landtags vorzunehmen und nachzusehen, ob sie insgesammt erledigt oder resp. beantwortet worden sind. Während nun die Erledigung dieses letztem Auftrags der dritten Deputation überlassen bleibt, legt die Deputation das Ergebniß ihrer Berathungen, nachdem sie sich vorher mit den zu geordneten Herren Regierungscommissarien vernommen hat, der geehrten Kammer in Nachstehendem vor. f Referent Abg. v. v. Mayer: Da im Allgemeinen darüber Nichts zu sprechen sein dürste, so werde ich gleich zu dem spe- ciellen Theile übergehn. 1. Den in der ständischen Schrift vom 15. Juni 1840 be- schehenen Anträgen, wegen mehrer Sicherstellung der Advoca- tengebühren und der bei Moderation von Kosten zu beobachtenden größer» Genauigkeit, ist durch die unter dem I. und 2. Juli 1840 erlassenen Generalverordnungen (Gesetz- und Verordnungsblatt vom Jahre 1840, Seite 166 und 167) entsprochen worden. Der Bericht sagt: Zu 1. In Folge zweier an den vorigen Landtag gelangten Petitionen, deren eine auf größere Sicherstellung der Gebühren und Verläge der Advocaten, die andere aber auf Beschränkung der richterlichen Willkür in Moderation gedachter Gebühren ge richtet war, hat die vorige Ständeversammlung mittelst ständi scher Schrift vom 15. Juni i840, Landt.-Acten von 18FK, I. Abth. 2. Bd. S. 308 f. die hohe Staatsregierung ersucht: an die Behörden im Lande dahin Verordnung ergehen zu lassen, daß, dafern die Sachwalter, statt der zeither üb lichen ausdrücklichen Jmploration um Beitreibung ihrer Deserviten, beim jedesmaligen Actenschlusse in einer Sache unter ihre Kvstenliquidation den Antrag an das Gericht stellen, ihre Kosten nach deren erfolgter Fest stellung zugleich mit den Gerichtskosten einzubringen, das betreffende Proceßgericht gehalten sei, bei der Einziehung seiner Kosten auch die des Sachwalters von dessen Clien ten beizutreiben und an erster» auszuzahlen, ohne dem Sachwalter deshalb einige Kosten abzufordern, im Ue- brigen aber in dem Falle, wenn der Schuldner auf schul dige Proceßkosten nur Abschlagszahlungen leistet, eine Proratistrung der letztem nach Höhe der beiderseitigen, aus dem Kostenverzeichnisse des Gerichts und Sachwal ters hervortretenden Hauptbeträge ekntrete, jedoch zu nächst auf die beiderseitigen Verläge, und dann erst auf die Gebühren verhältnißmäßige Zahlung erfolge, endlich aber auch die Behörden des Landes bei nöthig befundener Ermäßigung der von Advocaten oder niedern Behörden zu den Acten verzeichneten, oder bezüglich sonst berechne ten Kosten dergleichen Ermäßigungen in der Art bewir ken, daß aus den ermäßigten Kostenrechnungen deutlich zu ersehen, welche einzelne Ansätze einer Abminderung unterlegen haben. Im Landtagsabschiede vom 2'2. Juni 1840, unter II. 2, Landt.-Acten I. Abth. 2. Bd. S. 492, ist hierauf folgende Zusicherung ertheilt worden: Auf die in der Schrift vom 15. dieses Monats ange brachte Petition, einige Maßregeln zu mehrer Sicher stellung der Advocatengebühren betreffend, wollen Wir die wegen executivischer Beitreibung derselben in Antrag gekommene Verordnung ergehen, auch die Behörden we-
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