Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
gen des Verfahrens bei Moderation der von Advocaten oder nieder» Behörden berechneten Kosten mit behusiger Anweisung vergehen lassen. Nachdem nun, wie auch das Decret besagt, dieser Zusiche rung durch die unter dem 1. und 2. Juli 1840 erlassenen General verordnungen Gesetz - und Verordn.-Bl. v. 1.1840, St. 12, Nr. 57 und 58, S. 166 und 167, allerdings in angemessener Weise entsprochen worden ist, so geht das Gutachten der D eputation dahin: die geehrte Kammer wolle diesen Gegenstand dankbar für erledigt erklären. Referent Abg. v. v. Mayer: Hinzuzufügen habe ich Nichts. Die Generalverordnungen vom 1. und 2. Juli 1840 entsprechen dem Sinne des Antrags vom vorigen Landtage, und die Deputation ist zu der Ansicht gekommen, daß die ständischen Anträge dadurch vollständige Erledigung gefunden haben. Präsident v. Haase: Es scheint Niemand sprechen zu wollen, und ich frage daher die Kammer: ob dieselbe gemäß dem Vorschlag der Deputation sich dahin erklären wolle, .daß sie die sen Gegenstand dankbar für erledigt erachte? — Einstim mig Ja. Punkt 2 des D e c r e L s lautet: 2. Die in der ständischen Schrift vom 19. Juni 1840 zu den Decisionen einiger zweifelhaften Rechtsfragen vorgeschlage nen Abänderungen und geschehenen Anträge haben in den hierauf erlassenen Gesetzen vom 3. und 4. November 1840, sowie durch die Verordnung vom 4. November 1840 (Gesetz - und Verord nungsblatt von 1840, Seite 302) Berücksichtigung gefunden. Es ist jedoch bei der endlichen Redaction der fünften Decision, den Eintritt der Contumaz in Processen über ganz geringe Civil- ansprüche betreffend, wie den getreuen Standen hiermit unver halten bleibt, die Fassung einiger Aenderung zu unterwerfen ge wesen. a) Um nämlich jeden Zweifel zu beseitigen, daß nur erst die nach Ablauf Einer Stunde nach §. 2 erfolgende Auffor derung die Contumaz begründen kann und eine peremto- rische sei, ist Z. 1 vor dem Wort „Aufforderung" das Wort „peremtorischen" eingeschalten worden. b) Die vorgeschlagenc Fassung §. 2 „der Aufruf darf nicht früher, als nach Ablauf derjenigen Stunde, welche auf dieinderVorladung bestimmte zunächst folgt, geschehen" konnte den Jrrthum veranlassen, als solle den Parteien ein Zeitraum von Zwei Stunden vergönnt sein, während die Absicht doch dahin ging, ihnen nur Eine Stunde Zeit zu lassen. Die frühere Fassung ist daher mit den Worten - vertauscht worden „als nach Ablauf Einer Stunde von dem in der Vorladung bestimmten Zeitpunkt an ge rechnet." c) Der Satz §. 3 des ursprünglichen Entwurfs „Darüber ist ein kurzes Protokoll aufzunehmen, wobei es lediglich darauf ankommt/ daß diejenigen benannt werden, welche sich bei der Aufforderung zur Verhandlung der Sache nicht gemeldet haben" war 'öffenbar nur aus Versehen wieder mit ausgenommen worden. Er bezog sich nur auf den ursprünglichen Vorschlag der Regierung, wonach allen Parteien bis um 12 Uhr und resp. 5 Uhr Zeit zum tt. 12. Erscheinen gegönnt war, und um 12 und 5 Uhr ein allge meiner Aufruf all.r Geladenen erfolgen sollte, und paßte nicht mehr auf das nunmehro vorgeschriebene Verfahren, wonach jede einzelne Sache äufgerufen und sofort vorge nommen werden soll. Er war daher in Wegfall zu brin gen und §. 3, da er sonach nur noch einen Nachsatz zu §. 2 enthalten haben würde, sofort mit diesem selbst zu verbinden. Der Bericht sagt: Zu 2. Mittelst allerhöchsten Decrets vom 8. Februar 1840, Landt.-Acten von 18ZK, I. Abth. 2. Bd. S. 21, ist der vorigen Ständeversammlung ein Gesetzentwurf zu Besei tigung einiger zweifelhaften Rechtsfragen vorgelegtworden, worin die fünfte Decision einige Bestimmungen über den Eintritt der Contumaz in ganz geringfügigen, nach dem Gesetze vom 16. Mai 1839 zu behandelnden Civilansprüchen enthielr. Landt.-Acten a. a. O. S. 23 f. In der ständischen Schrift vom 19. Juni 1840, Landt.-Acten a. a. O. S. 426 f. hat die vorige Ständeversammlung ihre Zustimmung zu demGe» setzentwurfe und zu der fünften Decision insbesondere, unter eini gen a. a. O. S. 428 und 429 ersichtlichen Veränderungsvor schlägen, ertheilt, und im Landtagsabschiede unter 1. L. b. 2, Landt.-Acten I. Abth. 2. Bd. S. 488, ist hierauf erklärt worden, daß die von den getreuen Ständen gewünschten Abänderungen und gemachten Anträge — 2) bei den durch Decret vom 8. Februar 1840 vorge schlagenen Decisionen einiger zweifelhaften Rechts fragen— Berücksichtigung finden und, dem gemäß, die Gesetze bekannt gemacht werden würden. Nun haben aber bei endlicher Nedactkon der fünften Deci sion einige Abänderungen in der von den Ständen vorgeschlage nen Fassung stattgefunden, und in solcher anderweit von der hohen Staatsregierung veränderter Fassung ist das bezügliche Ge setz vom 4. November 1840 durch das Gesetz - u. Verordn. Bl. v. 1.1840, St. 20, Nr. 99. S. 301 publicirt worden. Die hohe Staatsregierung hat daher Veranlassung genom men, diese Fassungsveranderungen im vorliegenden Decrete „den getreuen Ständen unverhalten" sein zu lassen und unter a. b.und c. ausführlich zu erörtern und zu begründen. Könnte es hiernach beim ersten Anblick vielleicht Befremden erregen, daß ein nicht unwichtiges— den Eintritt eines Ver säumnisses, mithin möglicherweise den Verlust von Forderungen betreffendes — Proceßgesetz anders zur Publication gebracht worden ist, als cs zwischen Regierung und Standen verabschie detworden war, so mußte sich die Deputation um so dringen der aufgefordert fühlen, die genaueste Erörterung darüber anzu stellen, ob in den von der hohen Staatsregkerung nachträglich für nöthig befundenen Abweichungen von den ständischen Fassungs vorschlägen des Gesetzes auch der Sinn und die-Absicht der Stände völlig getroffen sei? Die Deputati on hat sich denn auch die ser Verpflichtung mit Eifer unterzogen und ist in Folge der sorg fältigsten Prüfung der Voracten zu der befriedigenden Ueberzeu- 1*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder