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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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nen Nebenaufwand vertragen. (Hier tritt der Herr Staatsmi nister Nostitz und Jänckendorf in den Saal.) Sie rühren größten- theils, soweit meine Kenntniß davon reicht, aus früheren Jahr hunderten her, aus einer Zeit, wo ein sehr hoher Zinsfuß statt fand, von 5, auch 6 Procent, und nach diesen Erträgen sind auch die Benisicien von den Stiftern bemessen worden. Nun hat es nicht fehlen können, daß in neuerer Zeit, wo der Zins- silß heruntergegangen ist, auch die Verkeilung der Raten zum LH eil sehr hat verkürzt werden müssen. Dazu kommt noch, daß die Ausleihung von Stiftungscapitalien in der That großen Schwierigkeiten unterliegt. Die Schwierigkeit liegt namentlich darin, daß die Verwaltungsbehörden auf die größtmöglichste Sicherstellung der Capitalien Rücksicht nehmen müssen, also nicht im Stande sind, jedes Begehren nach Geld zu befriedigen. Dadurch entsteht der mißliche Fall, daß die Stiftungsgelder ohne Verschulden oft längere Zeit müßig liegen bleiben. Sollten nun auch diese Stiftungen noch solche neue Abgaben treffen, wie eben die Stempelabgabe ist, so wird die Unterbringung der Gelder noch mehr erschwert und man käme bei manchen Stif tungen in den Fall, daß man diese stiftungsmäßigen Zwecke, wie dieses ohnedies schon zum Theil leider unter solchen Um ständen geschieht, noch weniger zu erfüllen im Stande wäre; und, meine Herren, ich bitte zu bedenken, wen treffen eigentlich diese Verluste? Sie treffen die Armenhäuser, die Hospitäler, Kir chen-und Schuldiener, Wittwen und Waisen und andere Hülfsbe- dürftige. Daher halte ich es für eine Sache der Humanität, daß man nicht nur diese Befreiung bestehen lasse, sondern sie auch allen Stiftungen gewähre. Und ich erlaube mir demnach, einen Antrag an die Kammer zu richten: „Die Kammer möge be schließen, mit der von der hohen Staatsregierung beabsichtigten Aufhebung der Bekanntmachung vom 13. September 1824 insoweit, als dadurch auch die Befreiung der oberlausitzischen Stiftun gen von der Stempelimpostabgabe inWegfall ge langenwürde, sich nicht einverstanden zu erklä ren, sondern sich auszusprechen, daß man im all gemeinen Interesse dieser Institute nicht nur den Fortbestand gedachter Befreiungen, sondern auch die Ausdehnung der letztern auf alle erblän- dischen milden Stiftungen als nothwendig aner kenne, und deshalb um die Vorlage eines dem entsprechenden Gesetzentwurfes noch während des gegenwärtigen Landtags zu bitten sich veranlaßt sehe", und ersuche das Präsidium, diesen Antrag zur Unter stützung zu bringen. Präsident v. Haase: Unterstützt die Kammer diesen An trag? — Wird nicht hinreichend unterstützt, da sich nur 14 Mitglieder dafür erheben. Abg. Wieland: Ich hätte bei diesem Abschnitt eine Er innerung zu machen; ich müßte aber dabei auf eine Thatsache vom vorigen Landtage zurückgessen, nämlich darauf, daß damals zwei Petitionen in der zweiten Kammer der Ständeversammlung verhandelt wurden, welche im Allgemeinen die Revision der Stempelsteuer verlangten. Nun will ich zugeben, daß bei der gegenwärtigen Berathung dieser Gegenstand im ganz genauen Zusammenhänge nicht steht, und ich behalte mir daher vor, bei der Budjetberathung, wo der Stempelimpost von Neuem zur Berathung gelangt, meine Bemerkungen nachzuholen, oder auch nach Befinden in besonderer Schrift an die Kammer gelangen zu lassen. Präsident V. Haase: Wenn Niemand weiter über diesen Punkt das Wort begehrt, so stelle ich an die verehrte Kammer die Frage: Erklärt sich die Kammer mit der von der Staats regierung beabsichtigten Aufhebung der von der vormaligen Ober- amtsregicrung zu Budissin erlassenen Verordnung vom 13. Sep tember 1824 einverstanden? — Gegen 1 Stimme J a. Der 5. Punkt des Decrets lautet: 5. Den Postschaffnern ist, in Genehmigung ihres, mittelst der ständischen Schrift vom 20. Juni 1840 bevorworteten Ge suchs, anstatt ihres bisherigen, lediglich in Meilengebühren be standenen Diensteinkommens, ein nach Altersclassen ansteigender, auch bei Erkrankungsfällen fortdauernder fester Gehalt und, nur als Vergütung für Dienstaufwand wahrend des auswärtigen Dienstes, eine tägliche Auslösung bewilligt worden, welche allein bei unterbrochener Dienstleistung in Wegfall gelangt. Der Bericht sagt: Zu 5. Ein von achtzehn Postschaffnern für sich und ihre Standesgenossen eingebrachtes Gesuch hat der vorigen Stände versammlung Veranlassung zu einer Jnterccssion gegeben in Be zug auf die anomalen Verhältnisse der Postschaffner, welche, ob gleich als Staatsdiener anerkannt, doch gegen andere Staats diener dadurch zurückgesetzt waren, daß I) ihr Diensteinkommen mit ihrem höheren Alter abnabme, wahrend gleichwohl ihre Pen sionsabzüge fortwährend nach den bestimmten Normalsummen von ihnen erhoben würden, und 2) sie in Erkrankungsfallen schon nach vierzehn Tagen einen Lheil ihres Einkommens an ihre Stellvertreter abgeben müßten. Der Antrag in der stän dischen Schrift vom 20. Juni 1840, Landt. Act. v. 18U-, I. Abth. 2. Bd. S. 456 f. ist dahin gerichtet worden, daß die hohe Staatsregierung sich das Gesuch der Postschaffner um Abstellung der Eingangs gedachten Mißverhältnisse zur nochmaligen Erwägung und thunlichster Be- rücksichtiung empfohlen sein lassen wolle. Welchen Erfolg nun diese Empfehlung gehabt hat, geht aus dem Inhalte des allerhöchsten Decrets klar hervor, und die De putation ist hierunter des gutachtlichen Dafürhaltens, daß die Kammer mit dem Erfolge der ständischen Ver wendung ihre Zufriedenheit erklären möchte. Präsident v. Haase: Erklärt sich die Kammer mit dem unter Nr. 5 des Decrets angezeigten Erfolge der ständischen Jnterccssion zufriedengestellt? — Einstimmig Ia. Punkt 6 des D ecrets lautet: 6. Der in dem Landtagsabschiede vom 22. Juni 1840 snl>H. bla. 4. gegebenen vorläufigen Erklärung g'mäß ist zwar in Erwägung gezogen worden, ob dem in der ständischen Schrift vom 22. Mai 1840 gestellten Anträge,, wegen von Zeit zu Zeit im Gesetz- und Verordnungsblatte vorzunebmender Bekannt machung gewisser allgemeiner, von den höchsten Verwa.ltungs-
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