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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Höhe gebracht werden kann, ist gewiß jeder Landwirth glücklich zu preisen, der, wie ein sehr verdienstvoller Schriftsteller über Wiesencultur sagt: „unumschränkter Herr eines Baches ist." Leider sind aber der Hemmnisse so viele, daß oft der intelligenteste Landwirth von Wkesenculturen abgehalten wird, wodurch viel Gutes gestiftet werden könnte. Ich verkenne nicht, daß die ge setzliche Regulirung dieser Angelegenheit unendlich vielen Schwie rigkeiten unterliegt, besonders in Berücksichtigung der Sonder interessen; indessen durchzuführen muß es sein. Wir haben auch bereits den Vorgang eines Nachbarstaates, wo dieser Gegenstand von den ständischen Ausschüssen berathen worden und ein Gesetz darüber, meines Wissens, bereits erschienen ist. Ich erbitte mir daher nochmals die Nachsicht der hohen Kammer, daß ich mir diese kleine Abweichung erlaubt habe, und bin zugleich so frei, an das hohe Ministerium die ergebenste Anfrage zu richten, ob wir im Verlaufe dieses Landtags einem Gesetz, die freieBenutzung der Wasserkraftbetr., entgegensetzen dürfen. Staatsminister v. Könneritz: Die Regierung hat sich -allerdings mit dieser Frage beschäftigt. Als aus dem Landtage ein Antrag hierauf gestellt wurde, hat sich das Ministerium, der gegebenen Erklärung gemäß, sofort mit dieser Angelegenheit beschäftigt und ein Gesetz bearbeitet. Ich muß aber gestehen, daß es der Regierung noch nicht gelungen ist, das Problem be friedigend zu lösen, wie die einmal anerkannten bestehenden Rechte der angrenzenden Grundstücksbesitzer und der Besitzer von Wasser werken mit den Interessen der entfernter wohnenden, welche von dem Wasser Gebrauch zu machen wünschten, vereinigt werden können. In den italienischen Staaten, namentlich der Lombar dei, ist das fließende Wasser in seinem ganzen Lauf einzelnen Fa milien oder Corporationen verliehen und daher Eigenthum von Privaten, welche es dann wieder an Andere überlassen, die sich mit ihnen darüber zu vereinigen haben. Zn Frankreich versuchte man diesen Gegenstand im Gesctzgebungswege dadurch zu regu- liren, daß man die Benutzung der fließenden Wasser von einer Genehmigung der Regierung abhängig machen und deshalb die selben für Staatseigenthum erklären wollte- Dies fand jedoch, weil man es für eine Fiscalität erkannte, Widerspruch, so daß das Gesetz zurückgenommen werden mußte. Bei dieser Schwierigkeit glaubte die Regierung abwarten zu müssen, wie diese Conflicte in der Gesetzgebung Preußens gelöst werden wür den, deren Regierung sich seit längerer Zeit mit diesem Gegenstand beschäftigt. Sie wird aber diesen Gegenstand fortwährend im Auge behalten und nach dem Erscheinen des Gesetzes in jenem Staate die Arbeit wieder aufnehmen. Abg. aus dem Winkel: Wenn es sich in diesem Jahre herausgestellt hast, daß es nützlich und hier und da auch noth- wendig ist, wenn noch neue Mühlen angelegt werden, indem bei großem Mangel an Wasser Ersatz durch Windmühlen sich sehr nützlich erwiesen hat, so ist es nur dankbar anzuerkennen, wenn die hohe Staatsregierung solche Anlagen, wenn sie auch hier und da von Unterbehörden aus falschen Ansichten erschwert worden sind, soviel als möglich begünstigt hat. Wenn nun aber hier eine Verordnung in Aussicht gestellt worden ist, wegen der Pflichten der Müller gegen die Mahlgäste, so kann ich nicht unerwähnt lassen, daß es sehr wünschcnswerth wäre, wenn namentlich in dieser Verordnung noch eine größere polizeiliche Aufsicht mit getroffen würde. Es hat sich nämlich in diesem Jahre eine große Calami- tat dadurch herausgestellt, daß der Zudrang von Mahlgästen zu Mühlen, welche keinen Wassermangel hatten, natürlich sehr groß war. Diese Noth wurde nun theils von den Müllern, theils vor züglich von Knappen zu ihrem Vortheil benutzt. Sie haben sich enorme Geschenke als Mahlgeld geben lassen, und dadurch ist der ärmere Theil der Unterthanen, welcher nicht im Stande war, diese hohen Geschenke zu erschwingen, außerordentlich bedrückt worden. Indessen nähre ich die Hoffnung, daß in diese zu er wartende Verordnung namentlich das mit ausgenommen werden wird, daß die Polizei darüber Aufsicht führen möchte, daß die Mahlgaste nach der Ordnung, wie sie ihr Getraide in die Mühle bringen, soviel möglich auch abgefertigt würden, und daß nament lich nicht durch hohe Geschenke die Knappen berechtigt sein dürften, diesen oder jenen vorzuziehen, weil dadurch nur der arme Mann bedrückt wird. Der Reiche wird die Geschenke geben, der Arme kann es nicht und muß darum Noth leiden, und in diesem Sinne bitte ich die hohe Staatsregierung um Berücksichtigung meiner ausgesprochenen Ansicht. Staatsminister Nostitz unb Jänckendorf: Die Ver ordnung, welche in dieser Beziehung bei dem Ministerio entwor fen worden ist, und in diesem Augenblicke wohl schon gedruckt wird, dürfte im Wesentlichen den Wünschen des geehrten Abge ordneten entsprechen. Namentlich ist darin darauf hingewiesen, daß die Reihenfolge in Abfertigung der Mahlgäste streng beachtet werden soll. Es ist diese Vorschrift schon eine ältere, sie wird in der gegenwärtigen Verordnung nur wieder eingeschärft. Auch werden die Obrigkeiten darauf hingewiesen, darauf zu halten, daß ihr siracklich nachgegangen werde. Abg. aus dem Winkel: Ich bin dem Herrn Staats minister für diese Erklärung sehr dankbar. Abg. v. Gablenz: Ich wollte nur dem Ministerio ent gegnen, in Betreff dessen, daß wir über die Wasserkraft keine Gesetzvorlage erwarten dürften. Ich werde in den nächsten Ta gen der hohen Kammer eine Petition übergeben und enthalte mich deshalb, weiter darauf einzugehen. Die Schwierigkeiten einer solchen Vorlage erkenne ich, aber sie wachsen mit jedem Jahre, und wenn man dann künftig eine Gesetzvorlage bilden will, da man jetzt noch nicht recht weiß, wem das Wasser an gehöre, so wird das später immer schwieriger werden, wenn durch willkürliche Besitzergreifung des Wassers Folgerungen für eine spätere Zelt sich ziehen lassen. Staatsminister v. Könneritz: Ueber die Schwierigkeit einer solchen Gesetzvorlage nur noch eine kurze Bemerkung. Im Jahre 1837, als sich die Regierung zuerst über diesen Gegen stand aussprach, war ein Gesetzentwurf in dem benachbarten Staate bereits ausgearbeitet und den Provinzialstanden zur Be gutachtung schon vorgelegt, und doch hat man bis jetzt noch nicht zur Vollendung desselben gelangen können; vielmehr waren die Gutachten so verschieden, daß man sich zur Umarbeitung veran-
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