Suche löschen...
Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
- Links
-
Downloads
- Einzelseite als Bild herunterladen (JPG)
-
Volltext Seite (XML)
laßt gefunden und den Ausschüssen ein neuer Entwurf vorgelegt worden ist. Die Schwierigkeit liegt übrigens nicht sowohl darin, daß man nicht wüßte, wem das Recht zustehe; sondern haupt sächlich dann, wie man diese Rechte auf der einen Seite be wahre und auf der andern die Benutzung des Wassers gemein nütziger machen könne. Abg. v. Gablenz: Ich führe dagegen an, daß von einer Kreisdirection durch Verordnung den Adjacenten das Recht der Wasserbenutzung genommen worden ist. Staatsminister v. Könneritz: In der Oberlausitz besteht ein besonderes Regulativ, wie weit den Adjacenten die Benutzung des Wassers zur Wässerung nachgelassen ist. Abg. v. Gab lenz: Meine Bemerkung bezieht sich nicht auf die Oberlausitz, sondern auf eine Verordnung der zwkckauer Kreisdirection. Abg. Oberländer: Diese Verordnung wurde blos in Folge des entstandenen Wassermangels erlassen, ist aber keines wegs ein für alle Mal in die Rechte der Adjacenten eingreifend. Secretair v. Schröder: Ich wollte nur meinen Dank dafür aussprechen, daß die hohe Staatsregierung gegen die De putation erklärt hat, daß sie künftig nichts gegen die Anlegung neuer Mühlen thun wolle, was bis jetzt allerdings nicht der Fall gewesen ist. Wenigstens ereignete sich noch km Jahre 1841 ein ganz prägnanter Fall, wo der Besitzer einer Windmühle, welche nur zum Lohschroten und Holzschneiden eingerichtet war, dieselbe durch eine kleine Vorrichtung zum Mahlen des Getraideö ein richten wollte. Von dem hohen Finanzministerio wurde er aber mit seinem diesfallsigen Gesuche abgewiesen. Nun wollte der Mann wenigstens sein eignes Getraide und zum eignen Be darf auf seiner Mühle selbst mahlen; allein die Unterbehörde so wohl als die Kreisdirection untersagte ihm dies, und es wurde dieses Verbot auch durch das hohe Ministerium des Innern auf recht erhalten. Er durste also bei Strafe nicht einmal sein eig nes Getraide auf der eignen Mühle mahlen, obwohl dazu nur die Reinigung seines Mühlsteines und das Einhängen eines fei nem Beutels nothwendig war. Ich bin daher sehr dankbar, daß die Zusicherung gegeben worden ist, daß es in dieser Hin sicht künftig anders werden soll. Abg. Kokul: Auch ich erlaube mir, über den Gegenstand noch einige Worte zu sprechen. In Betreff der Rechte und Pflich ten der Müller gegen ihre Mahlgäste halte ich eine neue Einschär fung bereits hierüber bestehender älterer gesetzlicher Bestimmun gen für zureichend, wiewohl ich gestehen muß, daß in Calamitäts- jahren, wie das heurige war, es mit einer strengen Handhabung der Mühlenpolizei seine großen Schwierigkeiten haben dürfte. Ein wirklicher Mangel an Mühlen wird übrigens nicht vorhan den sein; wenigstens dürfte es an Wassermühlen wohl kaum irgendwo fehlen, öfterer aber am Wasser, und in diesem Falle ist es natürlich, daß das Vorhandensein einer großem Anzahl von Wind- oder Dampfmühlen dann sehr wünschenswert!) er scheint. Wohl aber mangelt es den meisten Wassermühlen an einer zweckmäßigen Construction; und dies dürfte hier, meines II. 12. Erachtens, wohl vorzugsweise der Punkt sein, welcher die meiste Berücksichtigung verdient. Abg. v. Zezschwitz: In der Gegend, in welcher ich wohne, ist kein Mangel anWassermühlen; jedoch bestätige ich das, was der geehrte Abg. Kokul geäußert hat, die wün- schenswerthe bessere Construction der Wassermühlen be treffend. Aber in diesem Jahre konnten die Wassermühlen aus Mangel an Wasser eine Zeitlang gar nicht mahlen, weshalb die Anlegung neuer Windmühlen wohl zu befördern sein dürfte; mehr aber noch die Anlegung von Dampfmühlen, welche weder vom Wasser noch vom Wind abhängig sind. Was den beiläufig angeregten Gegenstand, die Benutzung derGewässer, betrifft, so ist dieser Gegenstand für die Land- wirthschaft sehr wichtig, und ich schließe mich dem Wunsche an, daß so bald als möglich Etwas darüber von der hohen Staats regierung an die Stände gelangen möchte. Staatsminister Nostitz und Jänckendorf: Es dürfte für die geehrte Kammer von Interesse sein, bei dieser Gelegen heit zu vernehmen, daß sich auf der neuerrichteten Anstalt für Mühlenbauer in Freiberg 7 Müllerssöhne befinden, um sich mit den Grundsätzen und Lehren wegen angemessener Constru ction der Mühlen bekannt zu machen. Auf diese Weise wird die Intelligenz in diesem Fache am sichersten im Lande verbreitet werden. Uebrigens hat das Ministerium jede Gelegenheit be nutzt, um auf eine zweckmäßigere Construction der Mühlen hin zuwirken. Es hat auch mehrmals Gelegenheit gehabt, durch Ertheilung nicht unansehnlicher Prämien den Bestrebungen in dieser Beziehung Anerkennung zu gewähren. Abg. Georgi: Zwei Worte in Beziehung auf die von dem Abg. v. Gablenz gerügte Verordnung der Kreisdirection zu Zwickau muß ich mir doch gestalten. — Es wurde die selbe lediglich durch temporären Nothstand — beispiel losen Wassermangel — hervorgerufen, und es ist den Adjacenten nicht allein die Wasserbenutzung abgeschnitten worden, sondern namentlich auch den Besitzern mechanischer Werke. Uebrigens muß ich dem, was von dem Herrn Staats minister geäußert worden ist, daß nämlich eine neue Gesetzgebung über Benutzung der Wasser große Schwierigkeiten haben werde, beistimmen. Es wird besonders schwer sein, die landwirthschaft- lichen Ansprüche mit den industriellen Interessen auszugleichen. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter zu sprechen wünscht, so werde ich fragen: Faßt die Kammer bei der hin sichtlich dieses Punktes gegebenen Erklärung der hohen Staats regierung Beruhigung? — Einstimmig Ja. Der 11. Punkt des Deere ts lautet: II. Um dem in der ständischen Schrift vom 20. Juni 1840 gemachten Anträge nachzukommen, ist eine Verordnung, durch welche das Hausirbefugniß der oberlausitzer und sebnitzer Weber im Sinne des ständischen Antrages angemessen beschränkt und die allmälige gänzliche Beseitigung desselben vorbereitet werden soll, entworfen worden, und wird die nur noch von der Erledigung einiger der Erörterung unterliegender Nebenpunkte abhängige Bekanntmachung derselben erfolgen. 2*
- Aktuelle Seite (TXT)
- METS Datei (XML)
- IIIF Manifest (JSON)
- Doppelseitenansicht
- Vorschaubilder