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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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dem Medicinal- Md Apothekergewicht die Rede wäre. Als' Gründe wurden angeführt, einmal, daß die in pharmaceutischer und polizeilicher Hinsicht wichtigen allseitigen Erörterungen dies falls noch nicht beendigt waren, und sodann, daß bei der erst un längst durch Verordnung vom 26. December 1836, Gesetz-Samml. v.I.1837, St.1. Nr. 2. S. 2 flg. erfolgten Einführung des königl. preußischen Medicinal- und Apothekergewichts in Sachsen eine sofortige Aenderung nicht räthlich erschienen wäre. In Würdigung dieser Gründe erklärte die vorige Stände versammlung in der angezogenen Schrift S.438, unter Nr. 14, ihr Einverständniß und beantragte: die in den Motiven angedeutete Beibehaltung des Apothe- kergewichtes als eine Ausnahme von dem Principe des Ge setzes in der Verordnung auszusprechen. Nun hat sich aber der Stand der Sache, Inhalts des vorlie genden allerhöchsten Decrets, in der obgedachten doppelten Be ziehung allerdings wesentlich geändert. Haben nämlich, das materielle Bedenken betreffend, die fortgesetzten Erörterungen ergeben, daß das neue Apothekerge wicht nicht, wie früher irrthümlich angenommen worden, um un gefähr drei Viertheil, sondern nur um etwa ein Fünfzehntheil schwerer sein würde, als bisher; ist hiernächst die Einführung des neuen Gewichts überhaupt noch zur Zeit aufgeschoben worden, so scheinen allerdings beide früheren Gründe des ständischen An trags beseitigt zu sein. In Berücksichtigung Alles dessen geht das Gutachten der De putation dahin: die Kammer wolle unter Erwartung der zu gesagten Gesetzvorlage den vorliegenden Gegenstand im All gemeinen und in besonderem Bezug auf den von der vorigen Ständeversammlung gestellten Antrag in der Schrift Nr. 14 für erledigt erklären. Abg. Georgi: Es liegt nicht in meiner Absicht, eine Dis kussion überdas Maaß- und Gewichtssystem herbeizuführen; doch kann ich die so nahe liegende Veranlassung nicht vorübergehen lassen, ohne der hohen Staatsregierung meinest Dank dafür aus zusprechen, daß sie mit der Erlassung des Gesetzes über das zu verändernde Gewicht noch gezögert hat, und zugleich den lebhaf ten Wunsch auszudrücken, daß mit dieser Zögerung noch fortge fahren werde. S o dringend scheint mir in der Lhat die Be stimmung wegen Veränderung des Maaßes und Gewichtes nicht zu sein, daß wir nicht erst alles Mögliche versuchen sollten, eine Vereinigung darüber in ganz Deutschland, mindestens aber in den . Zollvereinsstaaten herbeizuführen. Ich glaube, das Land würde weit lieber die ganze nächste Finanzperiode hindurch den mannichfachen Unzuträglichkeiten, die in Beziehung auf die be stehenden Verhältnisse in mehrfacher Rücksicht wohl nicht zu ver kennen sind, sich aussetzen, als wenn das kleine Sachsen jetzt für sich allein wieder Etwas schaffen wollte, was es von dem Aus land isolirte. Abg. Pyppe: Ich habe dem, was von dem Abg. Georgi geäußert worden ist, nur Weniges beizufügen. Ich glaube, daß der hohen Staatsregierung Mittheilungen darüber geworden sind, mit welchen ängstlichen Augen der gestimmte Handelsstand Sachsens der Einführung der neuen Maaße und Gewichte ent gegensieht. Je langer dieser Zeitpunkt verschoben wird, je mehr das zu Lage kommt, was das veränderte Geldsystem im Leben Hervorgerufen hat, je mehr man mit dem vertraut wird, was diese neue Veränderung mit sich bringen müsse, desto mehr wird von allen denjenigen, welche dabei betheiligt sind, mit dem höchsten Danke dieses Verschieben anerkannt werden. Präsident v. Haase: Ich würde, wenn Niemand weiter über diesen Punkt sprechen will, nach Anleitung des Deputations gutachtens die Frage an die Kammer stellen: Will die Kammer bei diesem Punkte unter Erwartung der zugesagten Gesetzesvor lage den hier berührten Gegenstand im Allgemeinen und in be sonderem Bezug auf den von der vorigen Ständeversammlung gestellten Antrag in der Schrift Nr. 14. als erledigt erklären?— Wird einstimmig bejaht. Der 13. Punkt des Decrets enthält: 13. Der in der ständischen Schrift vom 16. Juni 1840 gestellte Antrag, wegen Verwendung der erbländischen und ober- lausitzischen Collectengelder, stimmt mit dem bisher beobachteten Verfahren überein, und ist daher, da solches auch fernerhin beob achtet werden wird, für erledigt anzusehen. Der Bericht sagt: Zu 13. In der ständischen Schrift auf das allerhöchste Decret, die Errichtung einer Pensionscasse für die Witwen und Waisen der Lehrer an evangelischen Schulen betreffend, vom 16. Juni 1840, Landtagsacten von 18D, I. Abth. 2. Bd. S. 309 ff. ist von der vorigen Ständeversammlung bemerkt worden, daß die Bußtagscollectengelder in der Oberlausitz zur Localarmenversor gung, die in den Erblanden dagegen zur Unterstützung bedürftiger Lehrer und deren Hinterlassenen, zum Lheil, obwohl in seltenen Fällen, auch der in der Oberlausitz angestellten Lehrer verwendet würden. Darauf hat man S- 310 den Antrag gegründet: daß die aus den Erblanden bei dem Cultusministerio ein gehenden Collectengelder lediglich zu Unterstützung crbländi- scher armer Lehrer und deren Relikten verwendet werden möchten, dagegen die Verwendung der in der Oberlausitz eingehenden Collectengelder in der zeitherigen Maße erfol gen möchte. Dieser Antrag nun wird durch die im vorliegenden allerhöch sten Decrtte gegebene Erklärung erledigt, und die Deputation ist der Meinung: daß die Kammer sich hierbei beruhigen möge. Präsident v. Haase: Ist die Kammer der Ansicht der De putation, und will sie sich bei dieser Erklärung der hohen Staats regierung beruhigen ? — Wird einstimmig bejaht. (Von den anwesenden Staatsministern und königl. Com- missarien verlassen alle bis auf Staatsminister v. Könneritz den Saal.) Der 14. Punkt lautet: 14. In Folge der der Regierung zur näheren Prüfung der rechtlichen und andern dabei einschlagenden Verhältnisse über wiesenen Petition, wegen unentgeltlicher Gewährung des Con- victgenusses, hat sich ergeben, daß nur bei einer Stiftung ein be gründeter Anspruch diesfalls anzuerkcnnen war, dem sofort die nöthige Berücksichtigung zu Lheil geworden ist. Dagegen ist es durch einen, in Folge verbesserter Verwal- tnng, aus dem Oeconomiesiscus zu bestreitenden Mehraufwand von ungefähr 500 Lhlr., so wie durch Abstellung eingeriffener
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