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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 12. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-12-24
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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seitig, noch doppelseitig von beidenKammern der Krone entzogen werden kann. Aber es hat mit dem Kronrechte gar nichts zu schaffen, daß eine Bestimmung getroffen werde, was diejenige Kammer, an welche das Decret gelangt, mit dem Decrete zu ma chen hat und was sie nicht unterlassen darf. Das gehört in die Geschäftsordnung und hat mit der Constitution nun und nim mermehr etwas zu thun. Abg. Schäffer: Ich habe den Antrag des Herrn Vice präsidenten ebenfalls nicht unterstützt. Nicht so deutlich habe ich vernommen, ob die hohe Staatsregierung sich wirklich durch aus gegen den Antrag der Deputation erklärt hat. Jedoch dem sei, wie ihm wolle, ich werde den Antrag der Deputation auch fernerhin festhalten, ünd zwar aus dem Grunde, weil ich der Ansicht bin, daß wir auf diesem Wege noch schneller zum Ziele kommen. Es muß diese Angelegenheit, wie sie gestellt ist, noch zur Berathung der ersten Kammer kommen. Dieselbe tritt entweder bei, oder nicht. Findet Letzteres statt, so wird ein Bereinigungsverfahren einzuschlagen sein, und dann ist es viel leicht möglich, daß beide Kammern über diejenigen Mittel und Wege Übereinkommen, die von Seiten der zweiten Kammer gegenwärtig gewünscht werden. Deshalb scheint mir durch die Annahme dieses Antrags ein weit kürzerer Weg erzielt werden zu können, als durch den, den der Herr Vicepräsident vorge schlagen hat. Präsident v. Haase: Wenn Niemand weiter spricht, würde noch der Herr Referent zum Schluß zu sprechen haben. Referent 0. v. Mayer: Ich würde den. Vorschlag des Herrn Vicepräsidenten mit Vergnügen unterstützen und mich für denselben verwenden, wenn ich nicht in ihm zwei Mängel er blicken müßte, welche mich dafür zu stimmen abhalten. Der er^e ist die Unbestimmtheit desselben, indem gesagt ist: „es sol len über die vorliegende Frage Vorschläge gethan werden." Es fragt sich, welches ist die vorliegende Frage? Ist es §. 122 der Verfassungsurkunde, oder das Gutachten der Deputation? In der Fassung scheint es aber nicht zu liegen, daß mit der er sten Kammer eine Verhandlung eintreten soll. Der Herr An tragsteller meint jedenfalls, es solle bei der Berathung der Land lagsordnung bestimmt werden, was die Kammern zu thun ha ben, wenn ein allerhöchstes Decret der vorliegenden Art an sie kommt. Mit dieser Erläuterung würde ich im Stande gewe sen sein, mich für den Vorschlag zu erklären, wenn ich nicht ein zweites größeres Bedenken dagegen hätte. Ich finde nämlich darin wiederum das oft beliebte Hinausschieben der Sache auf eine ferne Zukunft, ohne daß sie zu einem Ziele gelangt. Vor zuziehen scheint es mir jedenfalls, die Sache zu einer schnellen Beendigung und Vereinigung zu bringen, und ich glaube, es werde der Weg, welchen die Deputation vorgeschlagen hat, hierzu der geeignetere sein. Ich glaube zuversichtlich, daß der Antrag kaum an die hohe Staatsrcgierung gelangt; er wird un terwegs zu einer Vereinigung auf eine oder die andre Weise füh ren. Umsoweniger, glaube ich, dürsten sich die Mitglieder dieser Kammer ein Bedenken darüber machen, als beantragten sie etwas Unzulässiges mit der Bitte an die hohe Staatsregic- II. 12, rung, in Erwägung zu nehmen, ob es thunlkch sei, von Z. 122 keinen so stringenten Gebrauch in diesem Falle zu machen. Ich habe in der Sache selbst weiter Nichts zu sagen, nmß aber den Wunsch aussprechen, daß es der Kammer gefallen wolle, das Gutachten der Deputation anzunehmen, indem es schneller zum Ziele zu führen scheint, als der übrigens, wie ich anerkenne, wohlgemeinte Antrag des Herrn Vicepräsidenten, Staatsminister v. Könne ritz: Das Ministerium ist weit entfernt gewesen, der Deputation zutrauen zu wollen, als habe sie beabsichtigt, das Recht der Krone zu schmälern. Wie schon aus dem Vortrage des Herrn Referenten hervorging, hat der Antrag lediglich zum Zweck, die zeitherige Verschiedenheit in der Behandlung bei der ersten Kammer zur Sprache.zu bringen, und wo möglich zu beseitigen. Der Referent bemerkte selbst, es sei gar nicht zu erwarten und gar nicht darauf abgesehen, daß dieser Antrag bis zur Negierung gelange. Nun scheint aber das gewählte Mittel nicht passend, und der Antrag des Herrn Vicepräsidenten viel zweckmäßiger. Er führt directzur Sache, und ist daher der eigentlich richtige Weg. Referent v. v. M a y e r: Ich würde mich für den Antrag des Herrn Vicepräsidenten erklären, wenn ich überzeugt sein könnte, daß er noch auf diesem Landtage zu einem Resultate führen würde. Wie aber die Sache mit der Landtagsordnung jetzt steht, so ist gar nicht abzusehen, ob sie auf diesem Landtage nur einer Berathung in der ersten Kammer unterzogen werden wird, und ich glaube, es könnte wohl mit dem Anträge des Herrn Vicepräsidenten derselbe Fall sein. Staatsminister v. Könneritz: Im Gegentheil glaube ich, daß die Aufnahme in dem Bericht und die Besprechung im Protokoll dasselbe erreichen wird, was der Antrag erreichen kann. Es wird in der ersten Kammer Gelegenheit gegeben werden, darüber zu sprechen. Präsident v. Haase: Die Kammer hat beschlossen, die Debatte für beendigt zu erachten. Ich werde daher zunächst die Frage auf Annahme des Antrags der Deputation richten, und wenn dieser nicht angenommen wird, zur Fragstellung in Betreff des Antrags des Herrn Vicepräsidenten übergehen. Ich frage daher: ob die Kammer, dem Antrag der Deputation folgend, gemeint sei, in Vereinigung mit der ersten Kammer der hohen Staatsregierung zur Erwägung anheimzugeben, ob es nicht thunlich und unter den dermaligen Umständen der Sache förder licher sein möchte, die Dccrete, die allerhöchsten Entschließungen auf die ständischen Anträge betreffend, künftig zuerst an die zweite Kammer gelangen zu lassen? — Wird gegen zehn Stimmen bejaht. Präsident N. Haase: Demnach erledigt sich der von dem Herrn Vicepräsidenten gestellte Antrag. (Der Herr Staats minister v. Könneritz verläßt den Saal.) Präsident!). Haase: Es ist nun über die Hauptfrage unter Namensaufruf abzustimmen. Zu dem Ende frage ich die ver ehrte Kammer: Genehmigt dieselbe die bei der heutigen Bera thung des allerhöchsten Decrets gefaßten Beschlüsse in ihrer Gc- 4
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