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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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verschiedener Art, nicht bestritten werden kann, man möge densel ben als Neubau oder wenigstens theilweise als Reparatur oder Unterhaltungsbau bezeichnen, so ist die außerordentliche Bewilli gung der veranschlagten Baukosten an 35,000 Lhlr. unvermeidlich und auf deren baldmöglichste Bewilligung hiermit anzutragen, damit im Laufe dieses Winters die erforder lichen Vorkehrungen getroffen werden können und der Bau selbst mit Eintritt des Frühjahrs begonnen und im Sommer ausgeführt werden kann. Zu ä) Die Nvthwendigkeit, in der Pleißenburg zu Leipzig einen Lheil der Dachung — auf der sogenannten Bauschreiberei und dem Münzflügel—herzustellen, hat zu einer gründlichen Erörterung der Frage geführt: ob es nicht angemessen sein dürfte, mit dieser gegen 20,000 Lhlr. erfordernden Herstellung zugleich einen Neubau zu verbinden, um verschiedenen hervorge tretenen Bedürfnissen mit einem Male gründlich abzuhelfen. Diese Bedürfnisse bestehen in Anlegung einer ausreichenden An zahl von Gefängnissen innerhalb der Pleißenburg für das sich im Schlosse befindende Kreisamt, statt der alten ganz ungeeigneten, außerhalb des gedachten Gebäudes liegenden Frohnveste, in Be schaffung mehrer Chargenquartiere für das in der Pleißenburg und dessen Nähe casernirte Militair, auch, so weit erforderlich, in der Einrichtung von Militairgefängnissen, endlich in Erweiterung der für die Bauschule und Kunstakademie schon jetzt vorhandenen sehr beschränkten Räume. Die diesfalls angestellten Erörterun gen haben die Ueberzeugung begründet, daß der gegenwärtige Zeitpunkt — die unvermeidliche Herstellung der Dachung >— hierzu allerdings als der geeignetste betrachtet werden müsse, und es ist demnach ein Bauplan entworfen worden, dem zufolge zwölf Gefängnisse für das Kreisamt nebst Wohnung für den Amtsfrohn, zwei Wohnungen für verheirathete Ofsiciere und sechs Wohnungen für unverheirathete Ofsiciere oder Unterofsi- ckere—von welchen einige bei eintretendem Bedürfnisse leicht zu Militairgefängnissen eingerichtet werden können — zweckmäßige Militaireffectenkammern und passende Lvcalitäten für die Kunst akademie und Bauschule, nebst Wohnung für den Aufwärter her gestellt werden können; auch bieter der Bauplan die Füglichkeit dar, die Gefängnisse des Kreisamtes, bei etwaiger Erweiterung des dortigen Gerichtsbezirks, ohne große Kosten annoch vermeh ren zu können. Die gesammten für diese verschiedenen Zwecke erforderlichen Baukosten sind auf ungefähr 64,000 Lhlr- berechnet. Zu denselben kann aus. dem etatmäßigen Baufonds des Finanzmim'sterii ein angemessener Beitrag geliefert werden, auch werden die für die Justizpartie zu bewirkenden Einrichtun gen wahrscheinlich aus dem Erlöse für die alte Frohnveste bestrit ten werden können; die bei diesem Baue sonst betheiligten Mini sterien des Kriegs und des Innern besitzen jedoch in den etatmä ßigen Bewilligungen die Mittel dazu nicht und es ist daher die außerordentliche Bewilligung einer dem Bedürfnisse entsprechen den Summe nicht zu umgehen. Nach einem deshalb gemachten Ueberschlage ist selbige auf überhaupt 40,000 Lhlr. > anzu ¬ nehmen; wobei übrigens zu bemerken ist, daß außer den Vor theilen, welche die betheiligten Verwaltungen hierdurch erlangen, auch noch bei dem Militairetat eine baare Geldersparniß von un gefähr 552 Thlr. jährlich, wegen wegfallender Quartier ¬ gelder für die in den Chargenquartieren unterzubringenden Mili- tairs, erzielt werden wird. Wegen der überaus schlechten Beschaffenheit der Dachung und der unerläßlichen Herstellung derselben, im Laufe des Jah res 1843, haben dazu aus den disponiblen Fonds des Finanzmi- nisterii. zu Anschaffung der nöthigen Baumaterialien bereits Gelder angewiesen werden müssen; die Ausführung der Baue selbst aber ist von der Bewilligung des nach Vorstehendem erfor derlichen Zuschusses abhängig; wodurch sich der Antrag auf möglichst zu beschleunigende beifällige Erklärung der getreuen Stände rechtfertigt. Zu e) Die Ausführung der am letzten Landtage beschlosse nen Einführung eines neuen Gewichtssystems und namentlich die Errichtung von vierzehn Aichämtem und die Vorbereitungen zu.dem beabsichtigten Maaßsysteme, worüber besondere Eröff nung Vorbehalten bleibt, erfordern einen, dermalen speciell noch nicht zu berechnenden Aufwand. Schon am verwichenen Land tage wurde für ähnliche Zwecke, durch die ständische Schrift vom 20. Juni 1840 (Landtagsacten Abth. I. Bd. 2 Seite 436), ein unbestimmter Credit eröffnet, von dem auch der nöthige Gebrauch gemacht und bis jetzt eine Summe von 3,757 Khlr. 23 Gr. 8 Pf. aufgewendet worden ist und der jetzt mit 15,000 Lhlr. , unter Vorbehalt fpecieller Berechnung, zu erhöhen sein dürfte. Zus) Se. Majestät haben den getreuen Ständen bei Eröffnung des Landtages bereits zu erkennen geben lassen, daß und weshalb Allerhöchstdieselben bei dem jetzigen Land tage ein bestimmtes Postulat znm Bau eines neuen Musei zu stellen nicht beabsichtigen, Sich aber ausdrücklich vorbehielten, bei dem nächsten Landtage die nöthigen Anträge zu stellen. Ver zögerte sich durch die Hinausschiebung der diesfalls erforderlichen Bewilligung die Vollendung des Baues und die Benutzung des aufzuführenden Gebäudes, so würden Allerhöchstdieselben es als eine dringende Pflicht erkannt haben, schon für die bevor stehende Finanzperiode eine theilweise Bewilligung in Antrag zu bringen, da vor Allem daran gelegen sein muß, für die zweckmä ßige und gefahrlose Unterbringung der werthvollen Kunstgegen stände eine passende Localität zu gewähren. Da aber die Absicht dahin gerichtet war, zu der diesfallsigen Bauausführung von jetzt an einen neunjährigen Zeitraum zu bestimmen, so ist die Füglich keit vorhanden, den entstehenden dreijährigen Verzug durch eine verstärkte Bewilligung, für die darauf folgenden zwei Finanzpe- rioden, wieder auszugleichen. Jedenfalls aber erscheint es nothwendig, den vorhererwähn- ten neunjährigen Zeitraum nicht vorübergehen zu lassen, ohne für die mit gutem Erfolg schon begonnene und ununterbrochen fort gesetzte Restauration der Gemälde und deren Beschirmung gegen äußere Einflüsse fernerhin etwas zu thun, auch einige Vorsichts maßregeln gegen Feuersgefahr zu treffen. Se. Majestät be antragen daher zu diesen Zwecken die Bewilligung einer Summe von überhaupt 6,000 Lhlr. . Durch die unter a bis k aufgeführten Bedürfnisse werden von den vorhandenen Cassenbeständen überhaupt 1,714,000 Lhlr. in Anspruch genommen. Es ist aber hierbei noch zweier Gegen stände zu gedenken, für welche annoch Geldmittel erforderlich sind, ohne daß es thunlich fällt, sie mit ganz bestimmten Summen zu bezeichnen. Es ist nämlich unerläßlich, zu Anlegung besonderer Grundbücher zu verschreiten, um als Vorbereitung für eine zu erlassende Hyporhekenordnung die dermaligen Gütercomplexe festzustellen und selbige zugleich bei Anwendung der durch eine neue Gesetzgebung zu bestimmenden Grundsätze, wegen Werthei lung der Grundstüne und Abzweigungen von denselben, zu be nutzen. In beiderlei Beziehungen werden nähere Eröffnungen an die getreuen Stände Vorbehalten, und es wird sodann, nach Maßgabe der deshalb zu erwartenden ständischen Erklärungen,
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