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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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veranschlagt; soviel aber läßt sich mit Gewißheit übersehen, daß dazu mindestens, ich sage mindestens 12,000 Lhlr. erfor derlich sein werden, zu welchen die Kirchfahrt weiter Etwas nicht hat, als 3526 Thlr. 23 Gr. 6 Pf. Brandentschädigungsgelder und etwa 1000 Thlr., welche in gleicher Weise aus dem Kirchenvermö gen entnommen werden können, wovon aber auch noch Glocken und Orgel angeschafft werden müssen. Hierbei darf nicht uner wähnt bleiben, daß durch die vor einigen Jahren äekscto erfolgte Auspfarrung des böhmischen Dorfes Meisen, welche aller ange wandten Mühe ungeachtet nicht rückgängig zu machen war, die Zahl der Beitragspflichtigen fast um die Hälfte vermindert wor den ist, und daß es sogar die Ehre des protestantischen Gottes dienstes erfordern möchte, denselben an einer katholischen Grenze nicht in gar zu ärmlicher Gestalt auftreten zu lassen. Der Bau muß nächstes Jahr begonnen werden, denn zu den kirchlichen -Versammlungen hat das obere Stockwerk eines Wirthshauses eingerichtet werden müssen; die Jnconvenkenzen eines solchen von der Noth gebotenen Auskunftmittels springen in die Augen. In wieweit nun auch andere Parochien des Landes sich in gleicher Noth befinden, vermag ich zwar nichtzu ermessen, habe mich aber im Interesse der Hülfsbedürftigkeit, der Religion und der Gleich heit zwischen Stadt und Land zu der Bitte berechtigt geglaubt: „Die hohe zweite Kammer wolle unter zu hoffen dem Beitritt der ersten hohen Kammer das hohe königliche Ministerium des Cultus und öffent lichen Unterrichtsim Woraus ermächtigen, wäh rend der bevorstehenden Finanzperiode in solchen Fällen, wo die Dringlichkeit derUmstände diefol- gende Finanzperiode nicht erwarten läßt, auch an dern Gemeinden eine nach der Hülfsbedürftigkeit derselben zu ermessende Beihülfe zum Wiederauf bau ihrer abgeb rannten geistlichen Gebäude zu flie ßen zu lasse n." Ich bitte die geehrte Kammer, diesen An trag geneigtest zu unterstützen. Präsident 0. Haase: Ich frage: ob die Kammer den An trag unterstützt ? — Wird durch zwanzig Stimmen hinläng lich unterstützt. Referent Abg. v. Lhielau: Ich müßte mich gegen diesen Antrag unbedingt erklären, eine solche Ermächtigung auszufpre- chen; sie scheint mir doch zu weit zu gehen, und ich sehe keinen Grund dazu. Ist die Hülfsbedürftigkeit, d. h. ein solcher Zu stand vorhanden, daß Etwas Seiten des Staats geschehen muß, so wird man darauf rechnen können, daß der Staat Etwas thun wird. An und für sich ist der Grundsatz der Beihülfe schon seiner Consequenz wegen sehr gefährlich, und ist auch in der Deputa tion der Zweifel aufgestellt worden, ob überhaupt in diesen Fäl len aus Staatskassen Etwas gegeben werden dürfe. Wie weit es gehen würde, wenn wir blvs der Hülfsbedürftigkeit wegen aus Staatskassen ohne sehr dringende Veranlassung Unterstützun gen geben wollten, das überlasse ich Ihrer eigenen Erwägung. Hülfsbedürftigkeit ist überall zu finden; aber es fragt sich, ob -ie Hülfsbedürftigkeit so groß ist, daß die Urmöglichkeit vorhan- u. 13. den, ihr ohne Unterstützung des Staats zu begegnen. Wenn z. B. ganze Orte zu A oder in noch höherM Maßstabe abge brannt sind, wenn die Noth so groß ist, daß für das augenblick liche Lcbensbedürfm'ß alle möglichen Hülfsquellen schon erschöpft werden müssen, nur dann, glaube ich, kann der Staat ekngrek- fen, aber auch nur in solchen besonderen Fällen. Abg. Jani: Ich habe allerdings geglaubt, eine solche Nothwendigkeit trete ein, wenn ein Ort nicht im Stande ist, seine Kirchen und Schulen wieder hcrzustellen, wenn sogar die Religion darunter leidet in der Nähe anderer Confessionen. Daß Brambach zu den bedürftigsten Orten des Landes gehört, ist nie in Zweifel gezogen worden, und wenn ich Brambach unter die gleiche Kategorie, wie Markneukirchen und Elsterberg, subsumire, so geschieht es im Interesse der Religion und der Bedürftigkeit. Eine andere Finanzperiode abzuwarten, ist nicht möglich, denn bis dahin kann der Bau nicht verschoben werden. Vicepräsident Eisen stuck: Ich habe den Antrag nicht unterstützt, aus den Gründen, die vorhin der Herr Referent geltend gemacht hat. Wohl kommen die Stände bisweilen in die Nothwendigkeit, den Ministerien Vertrauensvota zu geben; aber so ein Vertrauensvotum ist selbst dem Ministers eine Last, und muß es sein, wenn es in solcher Unbestimmtheit aus gesprochen wird. Glauben Sie gewiß, wenn es der Regierung überlassen wird, in dringenden Fällen zu Kirchen- und Schul bauen dazu zu geben, was erforderlich ist, so wird der Andrang an das Ministerium so unermeßlich sein, daß man nicht wissen wird, wohin? Und übrigens jedes Ministerium hat einen Dispositionsfonds. Freilich dieser ist nicht ausreichend, um alle Schulen und Kirchen des Landes zu bauen. Aber noch ein zweiter Uebelstand würde sich Herausstellen, der Uebelstand, daß, wenn die Stände sich entschließen sollten, Vertrauensvota zu geben, nunmehr, wenn es auf Kosten des Staats ginge, würden Kirchen und Schulen aufs Kostspieligste aufgeführt werden; denn nun sehen es die Gemeinden als eine Berechtigung an, die sie an die Staatskasse hätten, die Staats kasse muß geben, was sie erforderlich halten. Die beiden Kir chen, für welche Etwas postullrt ist, da hat sich herausgesteüt, nach sorgsamer Untersuchung Seiten des Ministern, daß eine Beihülfe nothwendig ist. Daß bei Brambach sich eine Beihülfe zeigen sollte, scheint mir aus dem, was zur Mvtivirung gesagt worden ist, nicht so einleuchtend. Denn wenn man jetzt will massiv bauen, was früher schlechter war, so sehe ich nicht ein, wie der Staat dazu kommt. Wenn ferner noch ein Umstand geltend gemacht worden ist, daß, wenn die Parochie größer ge- worden ist, müsse die Kirche größer werden, da glaube ich, wenn die Parochie kleiner wird, so müsse auch die Kirche kleiner werden; also sehe ich nicht ein, wie die Staatskasse eine solche Entschädigung geben soll. Hat sich die Parochie gemindert, dann braucht die Kirche nicht so groß zu sein, und die Schule auch nicht, wenn weniger Kinder darin sein werden. Also glaube ich, so eine allgemeine Bewilligung, wie sie hier in Anspruch genommen wird, wird für die Staatskasse sehr drückend werden, 2 *
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