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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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mentlich hier der Ruf nach Einschränkung des Staatshaushaltes in allen seinen Theilen. Er tönt jetzt lauter, dringender, seitdem durch die Kalamitäten des vorigen Jahres das Vaterland sogar mit Theuerung bedroht wird. Ich bitte wegen dieser Abschwei fung um Entschuldigung; allein ich mußte sie machen, um meine ausgesprochenen Zweifel über die Zweckmäßigkeit des Verfahrens mit den vorhandenen Cassenüberschüssen und meine Ansicht, daß mit den Beständen und Cassenüberschüssen das Budjet der Ein nahme zu beginnen habe, zu begründen. Was endlich die hier in Frage befindliche Unterstützung der durch Feuerunglück heim gesuchten armen Gemeinden betrifft, so erkläre ich mich mit Freu den damit einverstanden. Abg. ausdemWinkel: Es kann mir nicht in den Sinn kommen, daraufEtwas zu erwiedern, was gegenwärtig schon über besondere BewMgungsgegenständc gesagt worden ist und noch gesagt werden wird; denn dazu, glaube ich, ist es Zeit, wenn sie beim Budjet zur besondern Berathung kommen; allein dem kann ich doch nicht beipflichten, daß es gegenwärtig nicht an der Zeit wäre, über das gegebene Decret wegen der Cafsenbestände in der Kammer zu berathen, im Gegentheil, ich halte es für nützlich und nothwendig, denn erst dann, wenn über Casscnbestände nach Pflicht und Gewissen entschieden ist, kann über das Budjet be rathen werden. Dergleichen Summen mit hineinzuwerfen, würde gar nicht zweckmäßig sein; denn bei dem Budjet soll genau beur- thellt werden, welche Summen zu den ordinairen Ausgaben nö- thig sind, und nur darauf soll die Bewilligung gerichtet sein, nicht aber auf solche, welche nicht in das Budjet passen, sondern als außerordentliche von den Cassenbeständen zu entnehmen sind. Abg. v. Zezschwrtz: Ich stimme dem geehrten Abg. aus dem Winkel bei und habe nur auf eine Bemerkung des geehrten Abg. Oberländer Einiges zu erwiedern. Derselbe macht nämlich darauf aufmerksam, daß wir nach einem 36jährkgen Frieden im mer noch stehende Heere haben. Es ist ein altes Sprichwort: Wer Frieden haben will, muß zum Kriege gerüstet sein. Es liegt wohl ganz im Interesse Sachsens, seinen Bun- desverpflichtungen zu genügen, und es wird wohl der deutsche Bund schwerlich dazu geneigt sein, diestehendenHeere abzuschaffen, da nur erst vor zwei Jahren Kriegsgefahren drohten. Ich sehe nicht ab, wie wir unter diesen Umständen sollten die stehenden Heere entbehren können, und es ist sehr an zuerkennen, daß beim Militairetat solche Ersparnisse vorgenom men worden sind, daß die Nothwendigkeit einer besondern Be willigung wegen der vor zwei Jahren erforderlich gewesenen Kriegsrüstungen sich nicht herausgestellt hat. Abg. Oberländer: Ich bin weit entfernt, zu glauben, noch weniger aber zu behaupten, baß alles Militair überflüssig sei; ich habe nur gemeint, daß es in Friedenszeiten verhältniß- mäßig reducirt werden sollte. Ob durch die gegenwärtige Stärke unserer Armee die Verpflichtung gegen den deutschen Bund voll-" kommen erfüllt werde, oder ob sie gegen diese Anforderung sogar noch zurücksteht, das habe ich nicht untersuchen wollen. Soviel ist aber gewiß, daß die stehenden Heere den gewaltigen Aufwand verursachen, der die Staatsbürger in eine mit ihren Kräften nicht im Verhältnis stehende Contribution setzt. Wenn übrigens der Abgeordnete aus dem Winkel bemerkt hat, daß eben beim Bud- jetszu ermitteln sei, was zu dem Staatsaufwand von den Unter- thanen noch an Steuern aufzubrkngcn ist, so pflichtet er meiner Ansicht bei; aber jemehr Überschüsse vorhanden sind, umsoviel weniger brauchen die Unterthancn darauf zu zahlen. AucUfolgt zweifellos aus den Ueberschüssen, daß in der frühem Finanzpe riode aus den Beuteln der Unterthanen für den Aufwand des Staates mehr bewilligt worden ist, als zu Deckung des Staats aufwandes nothwendig war, wiewohl ich nicht verkennen mag, daß auch durch die lobenswerthe Bewirthschaftung des Staats guts ein guter Lheil dieses im klebrigen erfreulichen Zustandes herbeigeführt worden ist. Abg. Klinger: Ich verzichte auf das Wort, da das, was ich sagen wollte, schon erwähnt worden ist. Nur die kurze Be merkung wollte ich mir noch erlauben, daß ich andemCommu- nalprincip festhalte, an dem Princip, nach welchem jede Ge meinde sich ihre Institute aus ihren eignen Mitteln zu schaffen und zu unterhalten hat, daß aber die subsidiarische Verbindlich keit des Staates dann eintreten müsse, wenn die große Bedürf tigkeit der Gemeinden, die Noch es gebietet, und ich hoffe, wahr scheinlich inUebereinstimmung mit andern Mitgliedern der Kam mer , daß die Regierung den Zeitpunkt richtig zu wählen wissen werde, wo diese subsidiarische Verbindlichkeit einzutreten habe. Abg. S achße: Einer der geehrten Abgeordneten hatte da gegen Einwendung zu machen, daß'die Cassenüberschüsse nicht im Budjet in Einnahme gebracht, sondern daß mittelst beson dern Decrets darüber vorgeschlagen worden. Ich halte dafür, daß dies eine bloße Formeländerung wäre; denn würden im Bud jet die Cassenüberschüsse in Einnahme gebracht, so würde diese Einnahmepost als außerordentliches Capital der beantragten au ßerordentlichen Verwendung gegenüberstehen müssen. Es würde dann immer noch dasselbe zur Sprache kommen, was jetzt durch das Decret in Anregung gebracht worden ist, und es würde nur die Berathung über das Budjet erschweren; darum ist es gut, wenn solche Postulate besonders gegeben werden und nicht erst durch das Budjet an die Kammer kommen. Staatsminister v. Ze sch au: Nur ein Wort habe ich zu erwähnen auf die Aeußerungen des geehrten Abgeordneten Ober länder, namentlich darauf, daß der vorhandene Cassenbestand ins Budjet gehöre, daß wir bereits seit 10 Jahren den jetzt übli chen Weg betreten und ihn als zweckmäßig befunden haben.. Es wäre derselbe zu tadeln, wenn nicht mit dem Budjet gleichzeitig die Mittheilung über die Casscnbestände der Kammer vorgelegt würde. Uebrigens muß ich hierbei auf den Zweck des Budjets aufmerksam machen, der darin besteht, einen Voranschlag der Einnahme und Ausgabe für die nächste Finanzperiode zu liefern; daraus folgt von selbst, daß man nicht mit Aufführung der vor handenen Casscnbestände beginnen kann, weil daraus ein ganz falsches Resultat hervorgehen würde. Abg. Schäffer: Meine Anfrage, die ich mir zu stellen
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