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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Sprache
- Deutsch
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Betrag derselben anzeigt, und nur diejenigen Positionen, welche auf die Bestände gewiesen sind, aushebt, deren Nothwendigkeit zweifellos ihr erschienen ist. Wenn man aber bei der Verwen dung der Cassenbestände von Unzweckmäßigkeit und Unnothwen- digkeit derselben und davon spricht, daß man die Ersparnisse, blos weil sie vorhanden, so schnell als möglich zu verbauen suche, so muß ich mir erlauben, die Zahlen anzuführen, welche beweisen, auf welche Art und Weift von Seiten der Stände und der Staatsregierung die Cassenbestände angewendet worden sind. Es sind in den Finanzperioden 1837—1839, und 1839— 1842: 972,000 Thaler auf die Ausführung des neuen Grund steuersystems, 156,000 Thaler auf die Casernirung und für sonstige Militaireinrichtung verwendet worden, um die Servislast der Garnisonsstädte aufheben zu können, 150,000 Thaler auf Ablösung des Bierzwangs, 226,000 Thaler für Post- und andere nothwendige Staatsgebäude; in der Periode von 1839 —1842 aber allein793,000 Thaler aufSteuererlasse verwendet worden, geschweige der Summen, die mir in dem Augenblicke nicht gegenwärtig sind. Es scheint also in der Lhat, daß man nicht zu befürchten habe,,es finde eine Verschleuderung der Staatsgelder statt; und als habe man deshalb Vorsicht anzu wenden, über diese Verwendungen, ehe das Budjet berathen ist, zu beschließen. Endlich will ich noch bemerken, daß auf die Verwendung der muthmaßlich noch übrigen Summe von 715,000 Thaler circa von Seiten der hohen Staatsregierung noch kein Antrag gestellt worden ist, sondern selbige immer noch zur Disposition bleibt und daß es abzuwarten ist, welcher An trag erfolgen werde, daß also von einem Deficit nicht die Rede und daß man überzeugt sein kann, daß das, was als Ueberschuß angegeben, gewiß vorhanden ist. Die Deputation hat aus dem Grunde die in dem Berichte aufgeführten einzelnen Postulate hervorgehoben, weil deren Bewilligung dringend ist, weil die Baue in Angriff genommen und die Materialien baldmöglichst herbeigeschafft werden müssen. Präsident v. Haase: Ich stelle nunmehr an die Kammer die Frage: bewilligt die Kammer, dem Vorschlag der Deputa tion gemäß, die 8000 Rthlr., welche zu der angegebenen Unter stützung der Parochien in Markneukirchen und Elsterberg von der hohen Staatsregierung postulirt worden sind, und ist die Kammer damit einverstanden, daß diese 8000 Rthlr. aus den verfügbaren Cassenbeständen übertragen werden? — Wird einstimmig bejaht. Referent von LHielau: Im Berichte heißt es weiter: Bei dem Postulate an 35,000 Thlr. für einen im Prinzenpalais auszuführenden Bau tritt die Frage ein, ob dieser Bau als ein Neubau anzusehen und demgemäß aus Staatscassen zu bestreiten sein werde, oder ob dieser Bau als eine Reparatur betrachtet werden müsse, und deshalb von der Civilliste zu decken sein dürfte. Die hohe Staatsregierung führt in dem gedachten Decrete, Landtagsacten I. Abth. 1. Bd. S- 394, an, daß das Dach des Prinzenpalais in einem so schlechten Zustande sei, daß dessen Erhaltung durch Reparatur für unzulässig erklärt werde, und die Abtragung und Wiederaufführung der dritten Etage dieses Ge bäudes eine nothwendige Folge davon sei- da sie in ihrer dermali- gen Beschaffenheit die Last einer, zweckmäßig neu herzustellenden Bedachung zu tragen nicht geeignet sei, deren Beibehaltung auch überhaupt mit der für diese Bedachung zu wählenden Constru- ction unvereinbar sein würde. Es sei daher die Auflegung eines Schieferdaches, die damit in Verbindung stehende Erhöhung eines Seitengebäudes im Hofe des Mittelpalais und die schon längst beabsichtigte mit wenig Kosten zu bewirkende Vollendung des dem Zwingergebäude gegenüber befindlichen Lheils des Eckpa lais, ingleichen die Anlegung einer Schleuste zu Ableitung des in die Keller eindringenden, der Erhaltung des Gebäudes nachtheili gen Wassers, in Antrag gebracht worden. Diesen Bau, man möge ihn als Neubau oder Reparatur ansehen, von den unter der Civilliste befindlichen 30,000 Thlr. für Unterhaltung der königlichen Schloss er und Gebäude zu bestreiten, sei unmöglich und deshalb diese außerordentliche Bewilligung beantragt worden. Die Deputation setzt keinen Zweifel in die Nothwendigkeit des Baues, nachdem sie von dem Bericht des Hofbaumeisters, dessen Angaben durch den Landbaumeister geprüft worden, wel cher auch den Kostenanschlag sehr mäßig bezeichnet, Kenntniß genommen hat, und hat sich daher nur mit der Frage beschäftigt, ob dieser Bau auf die Staatskasse zu übernehmen sei. Die Krone befindet sich in dem Besitze der zur Hofhaltung gehörigen Schlösser und Gebäude als Nutznießerin und nicht als Eigenthümerin, und hat daher der Staat, welcher als Eigenthü- mer anzusehen ist, nach gemeinem Recht die Unterhaltungskosten so wie den Aufwand für wesentliche Veränderungen oder Neu bauten zu übertragen. Nun findet allerdings das gemeine Recht eine unbedingte Anwendung hier nicht, da der Staat ein Averstonalquantum für die Unterhaltung der Gebäude mit 30,000 Thlr. in der Civilliste jährlich gewährt; daher lediglich die Frage hier zu ent scheiden ist, ob der vorliegende Bau eine Reparatur oder ein Neu bau zu nennen sei. Abgesehen davon jedoch, daß die Deputation einen Bau, welcher eine wesentliche Veränderung der Construction eines Lheils eines Gebäudes, sowie dessen partielle Herstellung von Grund aus bedingt, namentlich aber die Auflegung eines ganz neuen Daches und die Abtragung und veränderte Aufführung einer ganzen Etage verlangt, als einen Neubau ansieht, minde stens ein solcher mit weit größer» Kosten sehr bald sich nöthig machen würde, wenn das Gebäude in seinem jetzigen Zustande belassen würde, so glaubte sie sich noch aus andern Gründen einer weitläufigen Erörterung der Frage gänzlich überheben zu können. Sie konnte sich nicht bergen, daß die auf die Civilliste über nommene Verpflichtung zu Unterhaltung der königlichen Schlös ser und Gebäude, welche der Hofhaltung reservirt sind und für welche 30,000 Thlr. bei Berechnung der Civilliste ange ¬ nommen wurden, mit dem Umfange der Gebäude um so weniger im Verhältnisse stehe, als bei der Uebernahme der Unterhaltungs verbindlichkeit auf den damaligen Zustand der Gebäude keine Rücksicht genommen zu sein scheint, wie namentlich der in Frage befangene Bau bezeugt, der lediglich seinen Grund aus weit frü herer Zeit, als sich die Feststellung der Civilliste datirt, herleitet, und die Substanz, welche unterhalten werden sollte, bereits un tergegangen war, so daß sie durch Reparatur vor dem Untergange nicht mehr bewahrt werden konnte, so daß, sollte das ausgewor fene Unterhaltungsquantum genügen, es der Gewährung eines
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