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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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einen solchen Antrag selbst gestellt haben, weil ich die Vermei dung der Erörterungen über diesen Gegenstand im Interesse der Krone und der Stände halte. Allerdings kann man die Frage aufstellen r ist eine neue Bedachung ein Neubau, oder eine Reparatur? Ueberhaupt ist die Frage: was ist Neubau und was ist Reparatur, sehr mißlich. Ich bin meinestheils sehr zweifelhaft, ob, wenn die vorliegende Frage zur Entscheidung an eine Justizbehörde gelangte , diese sich nicht dahin aussprechen würde, daß ein Neubau in Frage stehe. Ich will nur fragen, ob man im gewöhnlichen Leben blos als einen Neubau ansehe, wenn ein ganz neues Gebäude hergestellt wird, oder ob nicht eine wesentliche Veränderung des Gebäudes schon als ein Neu bau angesehen wird? Dergleichen Erörterungen, meine Herren, scheinen mir nicht wünschenswerth zu sein, und ich glaube, daß die hohe Staatsregierung eben deswegen eine besondere Position auf das Budjet genommen hat; die aber, wie es sich gezeigt hat, nicht ausreichend ist. Abg. Braun: Nur ein einziges Wort zur Widerlegung. Der Herr Referent hat sich auftz.22 der Verfassungsurkunde be zogen, als Erwiederung auf meine Bemerkung, daß hier eine Verfassungsänderung in Frage steht; er hat die betreffende Stelle daraus vorgelesen. Nun erlauben Sie, daß ich eine andere daraus vortrage, wo es heißt: „Diese Nutzungen sollen auch den Staatscassen so lange überwiesen bleiben, als eine Civilliste bewilligt wird,welche der setzt mit Fünfmalhund ert tau send Thalern — verabschiedeten an Höhe wenigstens gleichkommt." Hier ist der Civilliste und der Summe von 500,000 Thalern ausdrücklich gedacht. Wenn Sie den Antrag annehmen, so wird diese Summe erhöht und es erleidet allerdings die Verfassungsurkunde dadurch eine Abänderung. Referent v. Thiel au: Ich bin nicht im Geringsten damit einverstanden und kann mich, was den Rechtspunkt anbetrifft, da von durchaus nicht überzeugen. Wenn gesagt wird: „Diese Nutzungen sollen auch den Staatscassen so lange überwiesen bleiben, als eine Civilliste bewilligt wird, welche der jetzt mit Fünfmalhundert tausend Thalern verabschiedeten an Höhe mindestens gleich kommt," so ist damit noch gar nicht ge sagt , daß eine Erhöhung oder eine Verminderung nicht eintre ten könnte, da ausdrücklich gesagt worden ist, daß eine Erhöh ung oder Verminderung nur mit Bewilligung der Krone und resp. der Kammern stattfinden könne. Abg. Braun: Ich glaube, von einer Verletzung habe ich nicht gesprochen, sondern nur von einer Veränderung der Ver- fafsungsurkunde. Es ist die Civilliste in Sachsen auf 500,000 Thaler angenommen worden; also ist es klar, daß, wenn die Ci villiste in einem Punkte erhöht wird, die Verfassungsurkunde in der betreffenden §. verändert wird. Präsident v. Haase: Ich vermuthe, daß wohl die meisten Sprecher, welche sich angemeldet und noch nicht gesprochen, das Wort begehrt haben zur Widerlegung des Antrags, welcher vom Abg. v. Gablenz gestellt worden ist. Mithin mpß ich diejeni gen, welche sich bereits angemeldet haben, zu sprechen nach der Reihe der Anmeldung auffordern. Zuerst gebührt dem Herrn Vicepräsidenten das Wort. Vicepräsident Eisenstuck: Es ist blos der Antrag des Herrn Abg. v. Gablenz, über den ich zu sprechen habe; denn was das Postulat betrifft, was die Deputation zur Annahme empfohlen hat, damit bin ich vollkommen einverstanden; aber durchaus nicht einverstanden bin ich mit dem, was der Herr Abg. v. Gablenz beantragt, wenn er es auch nicht mit ausdrücklichen Worten gesagt hat, es soll die Civilliste erhöht werden. Es ist nach dem, was der Herr Referent gesagt hat, keinem Zweifel un terworfen, daß der Zweck des Antrags aufErhöhung der Civilliste hinauskommt. Das habe ich mir nicht gedacht, daß ein solcher Antrag in der zweiten Kammer der sächsischen Ständeversamm lung nun nach zehn Jahren auftaiuchen werde. Er hat mich höchlich überrascht. Man ist davon ausgegangen, daß mehr Baukosten erforderlich sein würden, als man früher bei der Ent werfung und Verabschiedung der Civilliste gedacht. Ich habe die Ehre gehabt, der Ständeversammlung anzugehören, als die selbe ausgestellt wurde. Die Verhandlungen darüber sind keine Staatsgeheimnisse. Da sind die Bedürfnisse berechnet worden, es sind mehre einzelne Summen aufgestellt worden. Nun frei lich, man hat nicht jede bis auf den Thaler auscalculiren können, und so ist auch eine Durchschnittsummc für die erforderlichen Baue angenommen worden, und nach mehren Hin- und Herer örterungen gelangte man endlich zu demEntschlusse von 500,000 Thalern. Ich muß bemerken, daß die Civilliste basirt wurde theils darauf, wie das Bedürfniß sich darstellte, theils darauf, wie die Civilllsten in andern deutschen Staaten sich darstellen, und so gelangte man zu dem Resultate von 500,000 Thalern. Nun ist es gewiß, es kann eine Branche etwas mehr, eine andere etwas weniger fordern, als man damals angenommen hat; aber ich muß es doch für sehr bedenklich finden, daß man annehme, die Summe, die man früher bei Formirung der Civilliste verab schiedet hat, sei nicht richtig, man habe sich damit verrechnet. Ich glaube, es ist nicht gut, wenn man diese Frage jetzt aufstellt, und es wäre in der That, wenn die hohe Staatsregierung ein Postulat gestellt hätte, etwas Anderes. Aber mir ist noch in kei nem Staate vorgekommen, selbst in England und in Frankreich nicht, wo es den Kammern eingefallen wäre, zu beantragen, die Civilliste zu erhöhen. Es ist namentlich in England seit der Re gierung Königs Georg III. stets nur auf den Antrag der Mini ster eine Erhöhung der Civilliste erfolgt. Es ist in der Geschichte aller konstitutionellen Staaten wohl etwas Unerhörtes, daß die Kammer selbst eine Erhöhung der Civilliste beantragt hat. Ich weiß nicht, warum man hier dieses Princip verleugnen will; ich würde mich nie dazu verstehen, unter keiner Bedingung, man nehme die Sache, wie man will, außer, wenn die hohe Staatsregierung einen Antrag an die Kammer bringt und diesen motivirt, dann kann darüber gesprochen werden; aber so unterliegt er gar keiner Discussion. Daß hier nicht eine Reparatur, sondern ein Neubau in Rede steht, liegt klar vor. Es würde wohl sehr schwierig sein, wenn man sammtliche Po sitionen der 500,000 Thaler wollte einzeln durchgehn. Sehr
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