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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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belastende und viel weniger feuergefährliche Construction ertheilt werden kann, so muß ich mich mit vollkommener Ueberzeugung für eine gänzliche Erneuerung desselben aussprechen, wobei ich, was die Bedachung selbst betrifft, es für zweckmäßiger halte, wenn anstatt der jetzt immer schlechter werdenden Dachziegel Lehestner Schiefer angewendet würde, der wegen seiner weit größeren Dauer und Leichtigkeit ohnedies bei jedem neuen Dache zu empfehlen ist. rc." (Herr Staatsminister v. Wietersheim tritt ein.) Abg. Brockhaus: Da es nicht mehr gestattet ist, g eg en den Antrag des Herrn Abg. v. Gablenz zu sprechen, so habe ich über die Sache selbst nichts zu sagen; ich stimme vollständig den Ansichten des Herrn Vicepräsidenten und dem Deputations gutachten bei. Abg. Klinger: Ich wollte ebenfalls nur gegen den v. Gablenzschen Antrag sprechen. Abg. Sachße: Ich habe gegen eine Aeußerung des Abg. Tzschucke Etwas zu entgegnen und auf Seite 304 des Deputa tionsberichtes zu verweisen, wo die Deputation ausdrücklich auf die Nothwendigkeit des Baues aufmerksam macht, nachdem sie von dem Berichte des Hofbaumeisters, dessen Angaben durch den Landbaumeister geprüft worden, Kenntniß genommen hat, und zugleich hat die Deputation in dem Berichte auch angegeben, es sei eine wesentliche Veränderung der Construction eines Theils eines Gebäudes und zur Vervollständigung ein Anbau nothwen- dig. Das sind doch Alles Bezeichnungen, welche die Nothwen digkeit des Baues darstellen und ihn zugleich als einen Neubau charakterksiren. Mehr kann nicht von der Deputation gefordert werden, wenn nicht das Gutachten des Baumeisters und der Bauanschlag ausgenommen werden soll. Abg. Oberländer: Ein gewichtiger Staatsrechrslehrer sagt: Unter den Ausgaben steht in einer konstitutionellen Mo narchie obenan die Civilliste. Ehre und Pflicht fordern, daß die selbe splendid sei. Der Monarch muß seine Würde durch äußere Pracht kundthun; auch muß er für Acte persönlicher Wohltha- tigkeit und Großmuth, nicht minder für jede andere persönliche Befriedigung, für den Glanz des Hauses die reichlich fließenden Mittel haben Präsident v. Haase: Ich muß dem geehrten Abgeordne ten bemerken, daß es sich gegenwärtig blos um das Postulat von 35,000 Thlr. handelt. Abg. Oberländer: Ich füge hinzu, die Liebe, Verehrung und Anhänglichkeit für den geliebten Monarchen wird dafür sor gen, daß diese Ansichten in größtmöglichster Vollkommenheit in Anwendung kommen. Allein, zur Vermeidung bedenklicher, den Staatshaushalt verwirrender Zweifel muß auch genau bestimmt sein, welche Ausgaben von der Civilliste und welche aus der Staatskasse zu bestreiten sind. Dieser letztem Anforderung entsprechen die betreffenden Bestimmungen unserer Gesetzgebung. Denn in der 22 §. der Verfassungsurkunde ist aufgezahlt, was von der Civilliste bestritten werden soll. Darunter sind ausdrücklich begriffen die Unterhaltungskosten der königlichen Schlösser, Pa läste und Hofgebäude. Eine nähere Erläuterung dieser Bestim ¬ mung findet sich noch im allerhöchsten Decrete vom 1. März 1831 (Landtagsacten 1830 Vol. 111. S. 1430), wo ausdrücklich be merkt wird: „auf Neubau ist hierbei nicht Rücksicht genommen." Dagegen sind bei Verabschiedung der Civilliste ausdrücklich 30,000 Thlr. zum Zweck der Unterhaltung der Schlösser in Auf rechnung gekommen. Was aber die Civilliste in einem Geld äquivalent erhält, das kann sie nicht noch einmal m natura be anspruchen. Wenn ich nun den hier in Frage befangenen Bau nicht als einen Neubau ansehen kann, und zwar aus den Grün den, welche der Abg. v. Gablenz vor mir entwickelt hat, und auf die ich mich beziehe, so muß ich mich auch gegen den Antrag der Deputation erklären. Wenn der ge ehrte Abg. v. Zezschwitz bemerkt hat, daß ein partieller Neubau vorliege, so widerlegt dies wohl nicht; denn sonst müßte man an nehmen , eine neue Treppenstufe sei auch ein partieller Neubau. Will man es so weit treiben, so ist jede geringe Vorrichtung unter die Kategorie eines Neubaues zu bringen. Ich betrachte den hier in Frage stehenden Bau lediglich nach dem allgemeinen so wohl, als technischen Sprachgebrauche, und in dieser Beziehung kann er unmöglich als ein Neubau angesehen werden. Ein Neu bau ist auf jeden Fall der, wo von Grund aus gebaut wird. Wenn demnächst der Deputationsbericht meint, „daß die auf die Civilliste übernommene Verpflichtung zu Unterhaltung der königlichen Schlösser und Gebäude, welche der Hofhaltung reser- virt sind und für welche 30,000 Thlr. bei Berechnung der Civilliste angenommen wurden, mit dem Umfange der Gebäude um so weniger im Verhältnisse stehe, als bei der Uebernahme der Unterhaltungsverbindlichkeit auf den damaligen Zustand der Gebäude keine Rücksicht genommen zu sein scheint," so muß ich dabei dasjenige wiederholen, was bereits von dem Abg. aus dem Winkel bemerkt worden ist. Man muß der constituirenden Ver sammlung, die so lange beisammen gewesen ist und ihre Aufgabe zu allerseits Betheiligter Zufriedenheit gelöst hat, jedenfalls das Anerkenntniß vindiciren, daß sie Alles genau erwogen habe. Wenn ich nun aber auch zugebe, daß das in Frage befangene Ge bäude nicht erst wahrend der letzten zwölf Jahre, welche seit der -Verabschiedung der Civilliste verflossen sind, in diesen baubedürf tigen Zustand gekommen ist, denn ein so kurzer Zeitraum übt bekanntlich auf ein solches Gebäude einen nur sehr geringen Ein fluß , so ist doch aus dem nämlichen Grunde ganz außer Zweifel, daß der jetzige Zustand dieses Gebäudes auch noch mehre Jahre fortbestehen kann. Nun ist aber nicht bestimmt, daß diese zur Unterhaltung der Schlösser in der Civilliste inbegriffene Summe von 30,000 Thalern auch gerade zu diesem Zweck alle Jahre verwendet werden müsse. Es wird vielmehr vorauszusetzen sein, daß das regelmäßige Bedürfniß diese Summe nicht immer erfor dert, und sonach für dergleichen größere Reparaturbaue ein Re servefonds gebildet wird, um die Civilliste in den Stand zu setzen, ihreVerbindlichkeiten zu jeder Zeit zu erfüllen. Der Deputations bericht hat auch des Neubaues des Orangeriegebäudes erwähnt; allein ich finde dasselbe in dem der Verfassungsurkunde unter I. angefügten Verzeichniß nicht mit aufgeführt; es konnte sich also hier die Deputation auch nicht darauf beziehen. Hiernach allent-
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