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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 13. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-07
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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halben bin ich^der Meinung, baß sder gesetzliche Standpunkt der Staatscasse und Civilliste durch dm Vorschlag der Deputation allerdings sehr wesentlich alterirt wird. Die persönliche Vereh rung gegen unfern geliebten König und sein erhabenesHaus kann mich nicht bestimmen, zu etwas in der Verfassungsurkunde nicht Begründetem, zu etwas Ungesetzlichem meineZustimmung zu ge ben. Ich würde dadurch am wenigsten meine hohe Ehrfurcht be- thätigen. Sollte der vom Herrn Abg. v. Gablenz angedeutete Grund tiefer liegen, sollte auf verfassungsmäßigem Wege ein ent sprechender, gehörig motivirter Antrag der Staatsregierung kom men, dann werde ich mich bestreben, einen getreuen Dollmetscher der Gesinnungen eines getreuen Volkes gegen seinen geliebten Re genten zu machen. Jetzt aber stehen wir auf dem Rcchtsboden, der behauptet werden muß. Ich stimme gegen das Deputations gutachten. Staatsminister v. Ze sch au: Nur wenige Worte über die Aeußerung des geehrten Abgeordneten, der sich nicht entschließen kann, für etwas Ungesetzliches seine Zustimmung zu geben. Ich muß ihm allerdings überlassen, was er für gesetzlich oder unge setzlich ansieht. Insofern aber darin gegen die Vorlage ein Vor wurf liegt, so muß ich dem widersprechen; denn etwas Ungesetz liches kann es doch nicht sein, wenn die Negierung der Kammer ein Postulat vorlegt. Auf die Frage, ob ein Neubau oder eine Reparatur ausgeführt werden solle, ist die Negierung gar nicht eingegangen; denn im Decrete steht ausdrücklich: „man möge denselben als Neubau, oder wenigstens theilweise als Reparatur, oder Unterhaltungsbau bezeichnen, so ist die außerordentliche Be willigung der veranschlagten Baukosten an 35,000 Lhlr. unvermeidlich und aufderen baldmöglichst eBewilligung hier mit anzutragen, damit im Laufe dieses Winters die erforderlichen Vorkehrungen getroffen werden können und der Bau selbst mit Ein tritt des Frühjahrs begonnen und im Sommer ausgeführt werden kann." DasBedürfniß liegt mithin unzweifelhaft vor, und mit Vertrauen hat die Negierung die Beurtheilung in die Hand der Kammer gelegt. Wenn übrigens behauptet worden ist, daß dieses Gebäude noch viele Jahre stehen könnte, so muß ich dem wider sprechen, denn es ist in der That jetzt schon, nach dem Urtheile von Bauverständigen, wirkliche Unsicherheit vorhanden, und das ist auch der Grund, warum die Regierung dieses Postulat als dringend bezeichnet und die geehrte Deputation es mit Beschleu nigung zur Kenntniß der Kammer gebracht hat. Referent v. Th ielau: Ich wollte mir nur erlauben, dar auf aufmerksam zu machen, daß man nicht sagen könne, daß ein Gebäude noch lange stehen kann, an welchem sämmtliche Balkenköpfe schon abgefault sind und alle Verbindung verloren haben, an welchem die Dachbalken sich um mehre Zolle gesenkt haben und an welchem die Sprünge vom Dachsimse bis zu der Kellermauer sich erstrecken, und hinsichtlich dessen außerdem der Baumeister erklärt, es sei die höchste Gefahr vorhanden, daß nicht selbst in den Wohnungen Sr. König!. Hoheit ein plötzlicher Einsturz erfolge. Abg. v. Watzdorf: Ich beschränke mich auf die Bemer kung, daß ich dem Postulate sehr gern meine Zustimmung er- theile. Ich thüe es, weil ich glaube, daß die Civilliste mit vielen Lasten behaftet und eine Erleichterung Derselben sehr zu wün schen ist. Außerdem ergibt auch noch die Zusammenstellung der Zahlen von 35,000 und 30,000Thlrn., welche letztere als Aver- sionalquantum für die Bestreitung der jährlichen Baulichkeiten ausgeworfen sind, und es geht aus der Rede des Herrn Finanz ministers hervor, daß diese 30,000 Lhlr. nicht ausreichend sind, um die von der Civilliste übernommenen Verbindlichkeiten zu er füllen. Es wird die Ständeversammlung daher gewiß gerecht fertigt sein , wenn sie keinen Anstand nimmt, dieses Postulat zu bewilligen. Abg. Georgi: Als ich vor einer halben Stunde um das Wort bat, hatte ich die Absicht, gegen den Antrag des Abg. v. Gablenz zu sprechen und namentlich, da der Antragsteller sich für denselben auf das Deputationsgutachten bezogen hatte, zu Ver meidung eines Mißverständnisses zu erklären, daß der Deputa tion als solcher Etwas der Art nicht in den Sinn gekommen war. Nun hat sich die Angelegenheit erledigt und ich habe deshalb Nichts weiter hinzuzufügen. Abg. Schumann: Ich erlaube mir nur ein paar Worte zur Motivirung meiner Abstimmung. Ich habe die Ansicht, daß der Krone Alles gewahrt werden möge, was ihr zukommt, und auch die Ansicht, daß die Stände alles dasjenige in Anspruch nehmen mögen, was ihnen zusteht. Die Deputation hat in ihrem Berichte gesagt, daß sie glaube, es müsse im Sinne und Geiste der Vertreter des sächsischen Volkes liegen, auf eine Un tersuchung darüber zu verzichten, ob bei diesem Baue Reparatur oder Neubau in Frage komme, und daß sie im vorliegenden Falle auf diese Frage nicht eingehen könne. Es thut mir leid, bemerken zu müssen, daß ich dieser Ansicht nicht bekpflichten kann. Ich kann nicht begreifen, warum in diesem Falle nicht von der Ständever sammlung erwogen werden soll, ob Reparatur oder Neubau in Frage stehe. Wenn sie es thut, so macht sie ja nur von einem ihr verfassungsgemaß zuständigen Rechte Gebrauch, welches ich meinerseits nichtunausgeübt lassen mag. Insofern nun die Majorität der Kammer sich bewogen finden könnte, dem Gutachten der Deputation beizutre- tcn, so erkläre ich hiermit, daß, wenn abgesehen wird von ver fassungsmäßiger Untersuchung dieser nothwendigen Vorfrage, ich gegen das Deputationsgutachten und gegen das Postulat stimmen werde. SecretairAbg. Nothe: Da, wenn ich nicht irre, indem uns vorhin von dem Herrn Referenten mitgetheilten Gutachten des betreffenden Herrn Baumeisters bei diesem Baue von einer wesentlichen Umänderung des Dachstuhls die Rede ist, so dürfte der fragliche Bau nach Analogie tz. 3 der Verordnung, baupoli zeiliche Maßregeln zu Abwendung von Feuersgefahr betreffend, vom II. März 1841, wohl als Neubau zu betrachten sein und für die Verwilligung des fraglichen Postulats entscheiden. Abg. v. v. Mayer: Ich glaube, es muß nothwendig von der vielbesprochenen Frage, ob ein Neubau oder eine Reparatur in Rede sei, abgesehen werden. Es würde das weit gründlichere
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