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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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können nun zum ersten Gegenstand der heutigen Tagesordnung übergehen, nämlich zur Fortsetzung der Berathung des Berichts über die Caffenbestände und Cassenüberschüsse. Abg. Referent v. Lhielau trägt aus dem Berichte Fol gendes vor: Die hohe Staatsregierung beabsichtigt aus den Cassenbe- Händen 40,000 Thlr. — — zu einem Neubau in der Weißen burg zu Leipzig zu verwenden, und führt zu der Motivirung dieser Absicht in den gegebenen Unterlagen an: Die Nothwendigkeit, in der Weißenburg zu Leipzig einen Thekl der Dachung — auf der sogenannten Bauschreiberei und dem Münzflügel — herzustellen, hat zu einer gründlichen Erörte rung der Frage geführt: ob es nicht angemessen sein dürste, mit dieser gegen 20,000 Thlr. erfordernden Herstellung zugleich; einen Neubau zu ver binden, um verschiedenen hervorgetretenen Bedürfnissen mit einem Male gründlich abzuhelfen? Diese Bedürfnisse bestehen in Anlegung einer ausreichenden Anzahl von Gefängnissen innerhalb der Weißenburg für das sich im Schlosse befindende Kreisamt, statt der alten, ganz ungeeigne ten, außerhalb des gedachten Gebäudes liegenden Frohnveste, in Beschaffung mehrer Chargenquartiere für das in der Weißen burg und deren Nähe casernirte Militair, auch, soweit erforderlich, in der Einrichtung von Militairgefangnissen, endlich in Erweite rung der für die Bauschule und Kunstakademie schon jetzt vor handenen sehr beschränkten Räume. Die diesfalls angestellten Erörterungen haben die Ueberzeu- gung begründet, daß der gegenwärtige Zeitpunkt — die unver meidliche Herstellung der Dachung — hierzu allerdings als der geeignetste betrachtet werden müsse, und es ist demnach ein Bau plan entworfen worden, dem zufolge zwölf Gefängnisse für das Kreisamt nebst Wohnung für den Amtsfrohn, zwei Wohnungen für verheiratete Ofsiciere und sechs Wohnungen für unverheira tete Dfficiere oder Unterofficiere — von welchen einige bei ein tretendem Bedürfnisse leicht zu Militairgefängnissen eingerichtet werden können —zweckmäßige Militaireffectenkammern und Pas-, sende Localitaten für die Kunstakademie und Bauschule, nebst Wohnung für den Aufwarter, hergestellt werden können; auch bietet der Bauplan die Füglichkeit dar, die Gefängnisse des Kreis amtes, bei etwaiger Erweiterung des dortigen Gerichtsbezirkes, ohne große Kosten annoch vermehren zu können. Die gesammten für diese verschiedenen Zwecke erforderlichen Baukosten sind auf ungefähr 64,000 Thlr. berechnet. Zu denselben kann aus dem etatmäßigen Baufonds des Finanzministerii ein angemessener Beitrag geliefert werden, auch werden die für die Justizpartie zu bewirkenden Einrichtungen wahrscheinlich aus dem Erlöse für die alte Frohnveste bestritten werden können; die bei diesem Baue sonst beteiligten Ministe rien des Krieges und des Innern besitzen jedoch in den etatmäßi gen Bewilligungen die Mittel dazu nicht, und es ist daher die außerordentliche Bewilligung einer dem Bedürfnisse entsprechen den Summe nicht zu umgehen. lD Nach einem deshalb gemachten Ueberschlage ist selbiger au' überhaupt 40,000 Thlr. anzunehmen; wobei übrigens zu bemerken-ist, daß außer den Wortheilen, welche die beteiligten Verwaltungen hierdurch er ¬ langen, auch noch bei dem Militairetat eine baare Geldersparniß von ungefähr 552 Thlr. 7 jährlich wegen wegfallender Quartiergelder für die in den Chargenquar tieren unterzubringenden Militairs erzielt werden wird. Wegen der überaus schlechten Beschaffenheit der Dachung und der unerläßlichen Herstellung derselben im Laufe des Jahres 1843 haben dazu aus den disponibeln Fonds des Finanzministerii zu Anschaffung der nöthigen Baumaterialien bereits Gelder an gewiesen werden müssen; die Ausführung der Baue selbst aber ist von der Bewilligung des nach Vorstehendem erforderlichen Zuschusses abhängig; wodurch sich der Antrag auf möglichst zu -eschleunigende beifällige Erklärung der getreuen Stände recht- 'ertigt. Der Deputation sind die Baupläne selbst von dem könig- ichen Herrn Commiffar vorgelegt worden, und kann sie an der Nützlichkeit der Ausführung des Baues um so weniger zweifeln, als einestheils unter jeder Gerichtsverfassung sowohl Gefängnisse für Jnquisiten als Wohnungen für die Amtsfrohne werden ge braucht werden, zugleich aber eine Garnison in Leipzig wohl im mer vorhanden sein wird, nicht weniger die Beschaffung eines Lo cales für die Bauschule notwendig ist; inwieweit die Kunstaka demie zweckmäßig in dieses Local zu verlegen und ob überhaupt ein neues Local für selbige notwendig sei, vermag die Deputation nicht zu beurteilen; es schien ihr aber nicht auf eine specielle Un tersuchung anzukommen, da der der Kunstakademie gewidmete Raum ohnehin nicht wegbleiben kann und dieselben Kosten ver wendetwerden müssen, ob dieselbe dorthin verlegt wird oder nicht; wenn übrigens bei dem Militairetat 552 Thlr. —— dadurch erspart werden, so vermindert sich der Aufwand, hinsichtlich der dann zu beziehenden Zinsen, mit 25 Proc. capitalisirt, um 13,800 Thlr. Die Deputation räth der hohen Kammer an, zu beschließen: daß zu dem projectirten Neubau in der,Weißenburg 40,000 Thlr. aus den Cassenbeständen zu entnehmen sind. Präsident v. Haase: Wünscht Jemand über diesen vor getragenen Punkt zu sprechen? Abg. Klien: Ich wollte mir eine Anfrage an den Herrn Referenten erlauben, ob in diesen Räumen und Baulichkeiten die Localitäten der katholischen Kirche mit begriffen sind? Referent v. Lhielau: Darüber vermag ich keine Auskunft zu geben. Abg. Klien: In diesem Falle würde ich mich an den Herrn Staatsminister wenden und ihn bitten, mir die Sachlage zu er klären. Staatsminister v. Zeschau: Es ist nicht der Fall. Abg. Stockmann: Ich erlaube mir zu bemerken, ob e§ nicht geeigneter erscheine, die Militairgefängniffe für immer dort hin zu verlegen, und ob nicht bei einem Neubau auf das Militair- gerichtslocal mit Rücksicht zu nehmen sei. Das Postulat würde eine Erhöhung nicht erleiden, da bei dem umfänglichen Bau dies gewiß in Riß und Anschlag mit hereingezogen werden könnte. Abg. Schumann: Ich habe bereits gestern bei der allge meinen Debatte über das allerhöchste Decret erwähnt, wie es mir
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