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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 14. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-09
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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dete, laßt das Ministerium befürchten, daß die Pachtgelder eine bedeutende Abminderung für die Zukunft erleiden dürsten, wes halb es die Absicht hegt, das Gut.zum Verkaufe zu bestimmen. Die Deputation im Allgemeinen von dem Grundsätze aus gehend, daß hauptsächliche Veränderungen beim Staatsgute nur dann zu bevorworten sind, wenn besondere Vortheile oder andere wesentliche Zwecke dadurch gefördert und erreicht werden, ist der Ansicht, daß die von der hohen Staatsregierung angegebenen Gründe kaum die beantragte Veräußerung zu rechtfertigen ver wögen. Denn sollte der verminderte Betrieb der Brauerei in Gor- Litz sich für die Folge als bleibend erweisen, und wirklich so großen Einfluß auf den Ertrag des Guts ausüben, so wird dieser .Umstand sicher auch auf den zu erlangenden Kaufpreis einwirken, und wahrscheinlich würde in diesem Falle derselbe ebenfalls nicht dem gegenwärtig erlangten Pachtgeld entsprechen, mithin durch den Verkauf des Kammerguts der gehoffte Vortheil, eine Min derung der Staatseinnahme abzuwenden, nicht erreicht werden. Es hat jedoch der königl. Herrl Commissar der betreffenden Deputation der ersten Kammer die mündliche Erklärung ab gegeben, daß die vorgeschlagene Veräußerung nur dann erfolgen solle, wenn wirklicher Vortheil für die Staatscaffe dadurch er langt werden könnte. Diese Erklärung erledigt allerdings die der Deputation bei gegangenen Bedenken insoweit, daß sie im Vertrauen auf das vom hohen Finanzministerio zeither beobachtete sorgsame, das Interesse des Staatsguts stets im Auge haltende Verfahren der geehrten Kammer empfiehlt, ihre Zustimmung zu der beantragten Veräußerung zu ertheilen, insofern)dadurch dem Staatsgute ein wirklicher Vortheil erwachse. Präsident v. H a a se: Ich habe zu erwarten, ob Jemand das Wort begehrt. Abg. Wieland: Ich kann nach dem eben vorgelesenen Bericht gar nicht zweifelhaft sein, zu den Veränderungen mit dem Staatsgute meinerseits meine Genehmigung auszusprechen; ich habe jedoch in Bezug auf die Veränderungen mit den Forsten noch einige Bemerkungen machen wollen. Die Staatsregierung hat eine Anzahl Privatgrundstücke angekauft, um einestheils die Forsten besser zu arrondiren, und anderntheils sie zu erweitern. Zunächst ist das wohl nur eine finanzwirthschaftliche Maßregel, die sie getroffen hat, denn die Acquisitionen sind nicht von der Bedeutung und Umfänglichkeit, daß sie auf das allgemeine Interesse einen wesentlichen Eindruck haben könnten; ich bin aber der Deputation sehr dankbar, daß sie diesen Gegenstand auch noch von einer andern Seite au'fgefaßt hat, nämlich von der generellen staatswirthschastlichen. Die Berichtserstatter sagen mit Recht, daß durch das Ausroden und durch die theilweise schlechte Be- wirthschastung mancher Privat- und Commungrundstücke die Waldungen im Allgemeinen sehr gelichtet worden seien. Es ist eine sehr bekannte Lhatsache, daß die Privatforsten im Lande seit längerer Zeit schon angefangen haben, immer mehr zu verschwin den. Ich denke namentlich an einen sehr bevölkerten, gewerb- thätigen District in meiner Heimath, wo seit 30 — 40 Jahren und länger die vielen und wohlbestandenen Privatwaldungen nach und nach fast verschwunden sind, und statt deren sieht man jetzt nichts als unerquickliche Lehden, die hin und wieder mit elendem Gestrüppe und einzelnen kleinen Horsten bewachsen sind. Hun derte und vielleicht Tausende von Ackern Waldboden sind als solche gar nicht mehr vorhanden, indem man. sie nach und nach unter dem Pflug getrieben hat. Ob dies mit Vortheil für die einzelnen Grundbesitzer geschehen ist, bleibt dahingestellt; sür die Staatswirthschaft ist das aber gewiß von Nachtheil. Ich ge höre einer Gegend an, wo der Staat vielleicht noch seine schön sten und werthvollsten Forsten hat, die auch, um dies beiläufig zu erwähnen, vortrefflich verwaltet werden, einer Gegend, wo auch die Besitzer der größeren Rittergüter und Herrschaften noch aus gezeichnete Waldungen haben; doch ist die Klage, wenn auch nicht gerade wegen Mangel an Brennhölzern, so doch an Nutz hölzern für die Gewerbe mehr oder weniger fühlbar und drückend. Es ist hier nicht der Ort, darauf einzugehen, woher diese Erschei nung in diesen besonderen Landesrheilen komme; der Mangel ist aber da und wird wahrscheinlich auch anderwärts gefunden werden. Nur das Einzige will ich bemerken, daß in meiner Heimath ein noch jetzt blühender Gewerbszweig existirt, der in einer Anzahl bevölkerter Ortschaften Tausende von fleißigen Hän den beschäftigt; ich meine die Fabrikation der unter dem Namen der Seissen - Grünhainchner Spiel- und Schachtelwaaren. Es ist mir bekannt, daß die Noth unter diesen Gewerbtreibenden sehr groß ist, und zwar nicht in Bezug auf den Absatz ihrer Waaren, sondern darauf, daß sie nicht ausreichend mit Nutzhölzern aus dell Staats - und Privatforsten versehen werden können. Da habe ich nun im Hinblick auf den Inhalt des Berichts eine sehr richtige allgemein staatswirthschastliche Angelegenheit auch auf diesem Landtag wieder zur Sprache bringen wollen, nämlich all gemeine Maßregeln für den Anbau von Nutz- und Brennhölzern und überhaupt für die Beförderung der Baumzucht. Ich glaube, es ist dies ein Gegenstand, welcher dringend ebenso die Aufmerksamkeit der Kammern, als die der hohen Staarsregierung verdient. Es ist dieser Tage erst eine Petition an die Kammer gelangt wegen zweckmäßiger Benutzung der wilden Wässer für die Landwirthschaft; ich halte den Gegenstand, über den ich nach Anleitung des Berichts soeben spreche, für ebenso wichtig, und er dürfte vielleicht noch wichtiger sein. Wir haben ein altes vortreffliches Mandat aus dem Jahre 1726. Schon damals hat die Staatsregierung über Abnahme der Waldungen Besorgnisse gehegt und Vorkehrungen angeordnet, theils zu besserer Bewirthschaftung der siscalischen Forsten, theils aber auch hat sie präceptive Vorschriften gegeben für den Wiederanbau der Privatwaldungen und die Verbreitung der Baumzucht im Lande. Ich darf wohl auf die Nachsicht der Kammer rechnen, wenn ich mir erlaube, nur ein paar Stellen aus diesem Gesetz vorzulesen. Sie sind kurz; ich halte es aber jetzt auch um des-, willen für nöthig, sie anzuziehen, weil ich noch einen speciellen Antrag an die Kammer in Bezug auf dieses Gesetz im allgemei nen Interesse habe vorbringen wollen. Dieses alte Mandat lautet unter andern, indem es über den bisherigen Holzmangel klagt, in einer der spätem Paragraphen dahin: Als sind Wir aus landesväterlicher Vorsorge für Unsere gesammte Unterthanen
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