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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 2. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842-11-25
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsidentv. Haase: Ich habe zu bemerken, daß das kö nigliche Decret wegen der Landtagsordnung uns noch nicht vor gelegt ist. Abg.v. v. Mayer: Ich gebe das zu, aber es bleibt nur immer eine Inkonsequenz. Uebrigens ist das königliche Decret über die provisorische Landtagsordnung in den Landtagsacten schon abgedruckt und allen Ständen bereits mitgetheilt. Präsident v. H a as e: Dieses allerhöchste Decret ist bei der zweiten Kammer noch nicht eingegangen. Abg. v. v. Mayer: Mit dem größten Bedauern muß ich wiederholt bemerken, daß ich von meiner Ansicht nicht weichen kann. Ich habe nichts dagegen, daß das Princip einer Erör terung unterworfen werde; es muß allerdings diese Principfrage zu Ende gebracht werden; ich sehe aber nicht ein, warum sich die Beauftragung der Deputation, die Adresse zu entwerfen, damit nicht vereinbaren ließe. Es liegen nämlich zwei Anträge vor, der Antrag der Kammer und ein zweiter von der hohen Staats regierung. Die Kammer will der Deputation einen Auftrag geben, die Adresse zu entwerfen, die Staatsregierung aber bean tragt, die Deputation möge die Principfrage berathen; da sehe ich nun gar keine Schwierigkeit, warum nicht beide Anträge zu gleich der Deputation aufgegeben werden könnten. Präsidentv. Haase: Ich gebe den geehrten Abgeordneten anheim, ob die Sache nicht dadurch abgekürzt werden würde, wenn man meiner Ansicht beistimme. Es muß doch zuerst die Vorfrage entschieden werden. Die Kammer hat die Adresse vo- tirt; die Staatsregierung hat Zweifel gegen deren Zulässigkeit aufgestellt; ist es also nicht besser, daß die Deputation zunächst ihren Bericht auf die Principfrage richte? Abg. v. v. May er: Das ist wohl Sache der Deputation, welche im Materiellen kaum eher vorschreiten wird, bevor sie reiflich erwogen hat, ob das Princip richtig sei oder nicht. Die Deputation wird sich schon darüber fassen, und ich unterstütze den Antrag, daß für den vorliegenden Gegenstand jedenfalls eine au ßerordentliche Deputation ernannt werde. Secretair Abg. v. Schröder: Ich habe zu bemerken, wie ich nicht glaube, daß ein Widerspruch entstehen könne. Die Kam mer hat beschlossen, daß eine Adresse gegeben werden soll, und dieser Beschluß bleibt bei Kraft, wenn auch die Meinung der Staatsregierung begründet sein sollte, daß die zweite Kammer nicht es allein thun könnte; es bleibt ja noch immer der Ausweg, daß sie es mit der ersten Kammer thue. Abg. v. v. Mayer: Das kann mich am allerwenigsten beruhigen, wenn es so gemeint ist, daß die erste Kammer bei treten müsse. Meine Herren, soll eine Adresse abgegeben wer den , so muß zuvor eine Deputation da sein, welche die Adresse entwirft. Die Deputation zu Entwerfung der Adresse muß also schlechterdings ernannt werden, es möge wirklich zur Adresse kommen oder nicht. Es sind hier überhaupt drei Fälle möglich. Entweder nämlich verständigt sich die Kammer mit der hohen Staatsregierung dahin, daß ihr Recht, einseitig eine Adresse an die Staatsregierung zu bringen, anerkannt wird. Für die sen Fall muß eine Deputation da sein, welche sie entwirft. Oder die Staatsregierung besteht darauf, daß nur im Einklänge mit der ersten Kammer eine Adresse abgegeben werden könne, und die erste Kammer erklärt sich mit der Abgabe einer Adresse einverstanden, —> da muß wieder eine Deputation zur Ent werfung derselben da sein. Oder endlich, wenn entweder die erste Kammer dem Anträge nicht beistimmte, oder die hohe Staatsregierung der Meinung wäre, daß unter keinen Umstän den eine Adresse angebracht werden dürfe, dann liegt natürlich die Sache anders; aber das sind zwei Fälle gegen einen. Je doch habe ich dagegen gar nichts, daß die Deputation in Berück sichtigung der von der hohen Staatsregierung abgegebenen Er klärung beauftragt werde, das Princip mit zum Gegenstände ihrer Prüfung zu machen. Secretair Abg. v. Schröder: Von der Staatsregierung ist ja gar nicht in Zweifel gezogen worden, daß die Kammer eine Adresse abgeben könne, sondern sie behauptetnur, daß sie darüber mit der ersten Kammer zusammentreten müsse. Mithin kann der dritte vom Herrn v. v. Mayer angeführte Fall gar nicht eintreten. Abg. a. d. Winkel: Ich glaube, daß eine weitere Discus- sion darüber, ob für die Erörterung der beiden vorliegenden Fra gen eine besondere Deputation zu ernennen sei, ganz überflüssig ist. So viel steht fest, daß bei der jetzigen Lage der Sache eine Deputation ernannt werden muß, und es ist nicht denkbar, daß die Deputation sich zuerst mit der Adresse, und hintennach mit der Principienfrage beschäftigen würde. Also, glaube ich, ist es hinreichend, wenn wir einfach sagen: Es wird eine Deputation ernannt. Abg. Oberländer: Im Allgemeinen bin ich auch für die Beauftragung der Deputation in dieser doppelten Beziehung. Aber wenn die Adresse nur Wünsche, Erwartungen, Meinungen ausspricht, und auch hierzu der Beitritt der ersten Kammer noth- wendig sein sollte, so würde das Recht der zweiten Kammer auf höchst bedenkliche Weise beeinträchtigt. Wenn Jedem aus dem Volke freisteht, seine Ansichten und Wünsche vor den Thron zu bringen, so glaube ich, daß dies auch der zweiten Kammer allein freistehen müsse. Es ist daher leicht möglich, und ich wünsche es, daß die Deputation über diese Frage ganz wegkommt, wenn in der Adresse keine solchen Gegenstände zur Sprache gebracht wer den, welche Veranlassung zur Nothwendigkeit des Beitritts der ersten Kammer geben. Präsident v. Haase: Es scheint, daß man die Frage dar auf gerichtet wissen will, ob eine Adreßdeputation erwählt und ihr zugleich der so eben angedeutete Auftrag gegeben werden soll? Daher frage ich: Will die Kammer eine außerordentliche Depu tation zu Entwerfung der Adresse ernennen, und ihr den Auf trag geben, sich über die dabei vorliegende Principfrage mit zu verbreiten? — Wird einstimmig bejaht. Präsident: Meine Herren, die Zeit ist zu weif vorgerückt, um die Sitzung zu verlängern. Ich lade Sie daher ein, morgen
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