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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 15. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-11
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Präsident v. Haase: Würde an die erste Deputation zurückgehen. 17. (Nr. 126.) Den 8. Januar. Petition von 27 Ad- vocaten zu Leipzig um Einführung des Anklageverfahrens, so wie der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit. Präsident v. Haase: Ist ebenfalls an die außerordent liche Deputation abzugeben. 18. (Nr. 127.) Den 9. Januar. Petition des Buch- Ha ndlervereins zu Leipzig, Friedrich Fleischer und Genossen, den Zustand der Presse und des Buchhandels im Königreich Sachsen betreffend, nebst einer Denkschrift hierüber in 75 Druckexemplaren. Präsident v. Haase: Diese Denkschrift ist vertheilt wor den, befindet sich in Ihren Händen, und die Eingabe selbst würde an die erste Deputation abzugeben sein. Abg. Brockhaus: Die Denkschrift über die Censur und Preßfreiheit, die ich mir erlaubte in 75 Exemplaren zu über reichen, hat mit der Petition der leipziger Buchhändler wenig stens keinen directen Zusammenhang. Die Denkschrift wurde von einem Ausschüsse sämmtlicher deutschen Buchhändler ent worfen und sollte ein Gesetz über Befreiung der Presse in Sach sen Hervorrufen. Dieses Gesetz ist uns vorgelegt worden, und obgleich ich mich enthalte, über dasselbe jetzt Etwas zu äußern, so muß ich doch bemerken, daß die Petition, die die leipziger Buchhändler heute einreichen, von sämmtlichen Buch händlern daselbst einstimmig angenommen worden ist und sie darauf antragen, das uns vorgelegte Gesetz nicht anzunehmen. Indem ich bitte, die Petition an die erste Deputationabzu geben, die das Gesetz über die Presse berathet, behalte ich mir vor, später ein Mehres darüber zu äußern. Präsident v. Haase: Ich habe bereits bemerkt, daß diese Eingabe an die erste Deputation abzugeben sei. >— Noch habe ich zu bemerken, daß der Abg. von der Planitz um Urlaub für heute nachgesucht und denselben von mir erhalten hat. Wir ge hen nun zum Gegenstand unserer heutigen Tagesordnung über, zu dem von der außerordentlichen Deputation über das Straf-, verfahren erstatteten Berichte. Ich ersuche den Herrn Referen ten, zu dem Ende die Nednerbühne einzunehmen. Referent Abg« Braun trägt, nachdem er die Red nerbühne bestiegen, das betreffende allerhöchste Decret vor (siehe dasselbe in Nr. 3. der Mittheilungen erster Kammer Seite 20) Es würde nun, sagt der Referent, eigent ¬ lich der Reihenfolge nach mit Verlesen der Motive des Gesetzentwurfs zu verfahren sein. Indessen dürfte es vielleicht zu Abkürzung der Verhandlung dienlich sein, wenn wir zuerst von der hohen Staatsregierung erführen, ob sie von Vorlesung der Motive absehen wolle, und ich bitte den Herrn Präsidenten des halb, eine Frage an die hohe Staatsregierung zu stellen. Staatsminister v. Könneritz: Das Ministerium kann wohl voraussetzen, daß jedes Mitglied sowohl von den Motiven der Regierung, wie auch von dem Hauptberichte der geehrten De putation Kenntniß genommen habe. Für das Publicum ist in sofern bereits gesorgt, als die Motive in den Landtagsmittheilun gen nunmehro ausgenommen sind. Das Ministerium kann daher von dem Vorlesen derselben absehen. Referent Abg. Braun: Ich würde Vorschlägen, daß die Kammer nunmehr auch von Verlesung des Hauptberichts absehen möge, und bitte den Herrn Präsidenten im Namen der Deputa tion, die Kammer zu fragen: ob sie von diesem Vortrag absehen wolle. Abg. Tz schlicke: Es ist in den Mittheilungen über die Verhandlungen der erstenKammer die in den Motiven enthaltene Darstellung des französischen Proceßverfahrens nicht mit abge- drucki worden. Da nun diese Darstellung einen wesentlichen Einfluß auf die ganzen Motive hat, so würde ich daraufantragen, daß dieser Theil der Motive mit abgedruckt würde. Referent Abg. Braun: Ich habe dagegen Nichts zu erin nern; ich glaube sogar, daß es zweckmäßig sei, wenn es geschieht, und daher das nachgetragen wird, was in den Motiven über das französische Verfahren gesagt ist, soweit das darüber Gesagte noch nicht abgedruckt worden, zumal die Kammer voraussetzen wird, daß der allgemeine Theil des Hauptberichtes der Deputa tion doch den Landtagsmittheilungen einverleibt werde. Präsident V. Haase: Ich richte an die verehrte Kammer die Frage: ob sie von dem Vorlesen des Hauptberichtes absehen wolle? Wird einstimmig bejaht. Präsident v. Haase: Es wird dieser Hauptberkcht in die Mittheilungen aufzunehmen sein, und da derselbe jene Motive des Gesetzentwurfs mit berührt, welche zur Zeit in den Landtags mittheilungen nicht mit abgedruckt worden, würden auch diese Motive noch dort mit ausgenommen werden. — Wir gelangen nun zum Vortrage des von der Deputation erstatteten Nachbe richts. Es möge nun nachträglich zu den allgemeinen Motiven Folgendes mitgetheilt werden. So wenig auch die bei der Strafrechtspflege in Sachsen ge machten Erfahrungen die Regierung auf die Nothwendigkeit hin geführt haben, die zeitherigeGruridlage, den gemeinen deutschen Criminalproceß, den man, zur Unterscheidung, oft mit Beimi schung irriger Nebenbegriffe, den Jnquisitionsproceß zu nennen pflegt, zu verlassen, so müßten doch schon die, selbst in Deutsch land, vielfach vernommenen Stimmen für Mündlichkeit, Oeffentlichkeit, Gesch wornenge richte und An klage- proceß (oderStaatsanwaltschaft) für das Ministerium eine dringende Veranlassung abgeben, auch die Vortheile oder Nach theile dieser Institutionen zu prüfen, und den Werth eines auf jene Institutionen gegründeten Criminalprocesses, wie er in an dern Staaten besteht, gegen den Werth des gemeinen deutschen Criminalprocesses abzuwägen. Es hat sich aber die Regierung hiernach nicht bewogen fin den können, jenen Institutionen, sei es ihrer Gesammtheit, sek es einzelnen, den Vorzug einzuräumen, und die bisherige Grund lage, den gemeinen deutschen Criminalproceß, die Inquisitions maxime, aufzugeben. Sie glaubt ihre Gründe dafür, wenn auch bei dem überaus reichhaltigen Material nur in möglichster Kürze darlegen, zuvor aber einen Abriß des französischen Crimi- nalverfahrens, zunächst nach dem Gesetzbuch von 1808, und wie es im Hauptwerk auch in den während Napoleons Herrschaft
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