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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Deputation von dieser Voruntersuchung, die. auch nach ihrer An sicht mitNichtöffentlichkeit verbunden bleibt, den Vorwurf gelten lassen wollen, daß selbige heimlich sei? Würde sie, nach dem die Audienz stattgefunden hat und nun ein Theil des Ge richtshofs sich in ein Nebenzimmer begibt, um daselbst über „Schuld! g" oder „Nichtschuldig" unter sich Bcrachung zu pflegen und hierauf einen Beschluß, ein Urthel abzufassen, würde die geehrte Deputation — frage ich — wohl diese Handlungen mit dem Worte: „Heimlichkeit" bezeichnen wollen? Gewiß nicht! Und mit vollem Recht nicht! Daraus folgt, daß es Handlungen gibt, die sich nicht für die Kheilnahme jedes beliebi gen Zuhörers oder Zuschauers eignen. Es ist jedoch über diesen Gegenstand schon soviel geschrieben und gesprochen worden, es sind namentlich in den Motiven zum Gesetzentwürfe Seite 103 bis 110 die Nachtheile der Deffentlichkeit so vollständig darge- than, daß cs, wie ich schon im ersten Lheile meines Vortrags be merkt habe und in meiner Ueberzeugung lest begründet ist, haupt sächlich nur darauf ankommt, ob man im Stande ist, sich davon zu überzeugen, daß Schriftlichkeit zu wichtige Vorzüge vor der Mündlichkeit habe, als daß diese aufgeopfert werden könnten. Deshalb glaube ich auch nicht, nöthig zu haben, mich über Def fentlichkeit der Untersuchungen weitläufig zu verbreiten; doch muß ich Eines noch erwähnen, was schon Seneca sagt in einer Schrift: „kkriculosuuL68t, mibicrocko, vstsuckers elvitsti., gusnto plures mali stut." (Glaube mir, cs ist gefährlich, dem Volke zu zeigen, daß es im Staate weit mehr Schlechte gibt, oder, um jene Worte etwas freier zu über setzen, dem Volke zu zeigen, wie Viele geneigt sind, die Gesetze, welche zu Aufrechthaltung der bürgerlichenOrdnung gegeben sind, zu verletzen.") Seneca fügte noch hinzu: „ ? utst s « i» uo- colltkwl 6886 lllvitas!" Dies heißt: „Es wird dem Volke mehr frommen(nützlichersein),wenn dasselbe an vorherrschende Rechtlichkeit und Gesetzlichkeit glaubt!" Gewiß, diese Worte bewähren den Weisen, der selbige zuerst aussprach! Außerdem will ich noch bemerken, daß der arbeitsame, thätige Bürger von der durch Deffentlichkeit der Verhandlungen gegebenen Erlaubniß keinen Gebrauch machen würde. Er würde den Kopf dazu schütteln, auf seine Familie, auf seine Werkstatt, seinen Beruf Hinweisen und meinen, daß er wichtigere Sachen zu thun habe, als sich mit Dingen zu beschäf tigen, die für ihn nicht passen und nur Veranlassung geben, statt der Arbeit oder anderer nützlichen Beschäftigung öffentlicheOerter noch mehr aufzusuchen, um statt Verdienstes Ausgaben zu machen, statt einer dem Staate gewidmeten nützlichen Lhatigkeit einer Unthätigkeit, und was daraus ferner hervorgeht, sich hinzugeben. — ZnBeziehung auf Staatsanwaltschaft kannich, um nur Eins zu erwähnen — im Uebrigen verweise ich auf die Motive Seite 122 flg. — die Bemerkung nicht unterdrücken, daß ich es für eine unglückliche Idee halte, imUntersuchungspro- cesse von Parteien zu sprechen, weil mit Parteien auch Parteilichkeit sich verbindet, wovon — ich glaube nicht zu viel zu sagen — jederCivilproceß Beweise liefert, in wel chem weder der Kläger, noch der Beklagte indem rechtlichen Verfahren sich streng an die Wahrheit zu halten Pflegt. Es liegt das Unpassende jenes Vergleichs in der Sache selbst. Der Untersuchungsrichter ist nicht derjenige, welcher als Ankläger austritt; als solcher erscheint vielmehr entweder der Verletzte, oder ein Anderer, der dessen Stelle vertritt, oder eine zu Äufrechthal- tung der bürgerlichen Ordnung und öffentlichen Sicherheit be stellte Person. Der Richter tritt vielmehr als Skeptiker ein; er bezweifelt, ob die Data auch wirklich so, wie sie ihm gegen den Angeschuldigten vorgetragen werden, begründet sind; erfreut sich, wenn er den Unschuldigen schützen kann, aber freilich, ohne dabei zu vergessen, daß, wo wirklich die Existenz eines Verbrechens un zweifelhaft vorliegt, nach nothwendigen Gesetzen des Denkens auch einVerbrechervorhandensein muß. Entdeckt er diesen, zum Schutz der Gesammtheit der Bürger, findet er ihn aber schuldig, so ist er dennoch darauf bedacht, Alles hervorzusu chen, was mildernde Umstände darbietet. Die Geschwornengerichte endlich würde ich eigentlich gar nicht berühren, hätte auch dazu gar keine Veranlassung, da weder die erste, noch die zweite Kammer dar« auf einen Antrag gestellt hat (vcrgl. Aeußerungen in den Mit theilungen über die Verhandlungen der ersten Kammer Seite 85 erste Spalte und Seite 90, zweite Spalte, Zeile16 flg. v. u>). Allein ich kann es nicht verbergen: dieser vierte Schlußstein des in Streit befangenen Systems liegt im Hintergründe. Daß dem wirklich so sei, dazu finden Sie den Beleg im Be richte, Seite 6, Zeile II in dem Worte „wenigstens" zwar nur entfernt, ganz klar aber Seite 58, Zeile 9 —14 in den Worten: „Wenn dessen — nämlich der zuvor Seite 55 flg. geschilderten Vorzüge der Geschwornengerichte — ungeachtet die Deputation bei ihren späteren Vorschlägen von diesem In stitute absieht und ihre Anträge auf Beibehaltung rechtsgelehrter Richterstellt, so hat dies unter Anderem hauptsächlich in derErwägung seinenGrund, daß dieZeit für die ses Institut noch nicht gekommen ist." Dies ist auch ganz consequent. Nur in Verbindung mit den Geschwornengericht'en erhalten Mündlichkeit und Deffentlichkeit, sowie Staatsanwaltschaft, ihre wahre Bedeutung! Hiermit, meine Herren, hätte ich das, was ich heute sagen wollte,in der Hauptsache beendigt. Eines aber kann ich nicht ganz unterdrücken. Mißtrauenistdas Grab desGu- ten, des Besseren. Wir Alle wollen Fortschritte auch in diesem Lheile der Rechtspflege machen. Die Regie rung hat hierzu, weil sie diese Fortschritte selbst innig wünscht, die Hand geboten; aber sie kann dies nicht auf eine Weife Lhun, die nach ihrer festen, auf lang fortgesetzter Prüfung beruhendenAnsichtnurzuRückschritten führen würde. Dagegen erkennt sie dankbar an, daß durch die Be mühungen beider Deputationen der Entwurf schon bedeutende Verbesserungen erhalten hat. Sie will nicht in Abrede stellen, daß in einzelnen Fällen Deffentlichkeit und Mündlichkeit schneller und, wie auch Geschwornengerichte in einzelnen Fällen, besser zum Ziele führen können, allein nach ihrer innigen
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