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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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«aber such vorzüglich im Interesse des Angeschuldigten. Es ist doch gar zu traurig, wenn Einer das Unglück hat, in eine Unter suchung verflochten zu werden, und nun hat er den Anblick des Richters nicht. Wie ost ist das der Fall, und meine Herren, das muß ich aus meiner Ueberzeugung sagen, daß, wenn man könnte den Angeschuldigten mit »6 acta heften und mit versenden, würde manche Sache anders werden. Es ist weiter aber auch im In teresse des Staats. Dem Staate muß vorzüglich daran gelegen sein, daß das Recht herrsche, daß ein Strafbarer nicht straflos -leibe und ein Unschuldiger nicht gestraft werde. Der Staat kann seinen höchsten Zweck nicht erreichen, wenn er das nicht im Auge hat. Im Interesse des Volks muß es doch aber auch sein, sonst würden sie nicht in so vielen Petitionen darum bitten, wenn sie es nicht sehnlich wünschten. Nicht eine Stimme ist aus dem Volke gekommen, die gesagt hätte: wir bitten dringend, es möge die Kammer uns bei dem bisherigen Jnquisitionsver- fahren schützen. Ich gehe noch weiter, und aus inniger Ue berzeugung behaupte ich, wenn man Emiffaire ins Land schickte und die sammtlichcn Staatsbürger Mann für Mann befragte, und ihnen diese Alternative stellte, da würde man hören, wieviel fürs Alte und wieviel fürs Neue sind. Ich bin überzeugt, die bei weitem größere Majorität würde für das von uns empfohlene Verfahren sich entscheiden, und ich glaube, so weit dringt die Presse nicht durch, daß sie das ganze Volk dmchpressen sollte. Es liegt auch im Interesse des untersuchenden Richters, wie in dem des erkennenden Richters. Der Erstere muß sich bewußt wer den, daß seine Stellung eine schiefe ist; er wird seine Pflicht mit größerem Vertrauen erfüllen, wenn er -los inquirirender Richter, als wenn er auch Kläger ist, und wenn der Staats anwalt die Anträge stellt und jener sie zu erforschen hat. Es wird aber auch vorzüglich im Interesse des erkennenden Richters liegen; denn der gewissenhaft erkennende Richter muß manche bange Stunde haben, wenn er Sachen entscheiden soll, die er nur aus dem Protokoll ersehen kann, eines vielleicht ehrlichen und unbefangenen Protokollanten, der zwar seine Bestimmung kennt, die Wahrheit zu erforschen, allein mehr in Hinsicht der Schuld als der Unschuld. Es ist gewiß, diese Stellung besteht dermalen und wird immer so bleiben, so lange wir das jetzige Verfahren nicht verleugnen, in dem wir uns wohlgefällig bewegen. Der erkennende Richter wird sich aber mehr beruhigen, wenn ihm selbst die Mittel und Wege dargeboten sind, wenn es ihm ver gönnt ist, den Angeschuldigten selbst zu prüfen. Ich weiß wohl, es ist auch der Einwand gemacht worden, als ob zu häufige Widersprüche und Widerrufe vorkommen; das hat man angenom men als einen Beweis gegendas öffentliche Verfahren; ich bin aber anderer Ansicht. Ich glaube, wenn in dem imDeputationsgutach- ten angegebenen Falle (vrgl. Nr. 15 d. M. S. 278) die drei Ange schuldigten im öffentlichen Verfahren gewesen wären, und nicht vielleicht die Stockmeister sammtZubehörmitden Stöcken dahinter gestanden hatten, würden sie schon damals widerrufen haben und wären nicht Jahre lang aufs Zuchthaus gekommen. Wir kön nen nicht wissen, ob nicht ähnliche-Fälle Vorkommen werden. Run müssen wir aber auch noch annehmen, daß unser sächsi sches Volk soviel Besonnenheit habe, daß es unmöglich von der gleichen Leidenschaftlichkeiten, wie in andern Landern bei dem öffentlichen Verfahren vorkommen, sich werde hinreißen lassen. Es kann wohl eine Untersuchung geführt werden, in der die Leidenschaften heftig erregt werden; der erkennende Richter muß aber der Leidenschaft vorzubeugen wissen, und er hat es mit seinem Gewissen zu thun, daß er selbst habe die Wahrheit er forschen können. Ich hatte schon vorhin erwähnt, daß der Kostenpunkt es nicht sein solle, welcher uns abschrecken soll. Zufällig habe ich gerade jetzt eine Sache in Händen zur Bear beitung, aus der mir bald die Gestalt des jetzigen Verfahrens und die des öffentlichen Verfahrens einleuchtete. Die Tharsache ist diese: Im April 1841 entstand ein Feuer, in einem Bauholz, Vormittags ^12 Uhr. Am Tage darauf erschien ein Gensd'arm bei dem königlichen Gericht und brachte die Verdachtsgründe vor; nun er hatte einen guten Canal, des Nachtwächters Ehe gattin hatte das Referat. Die Verdachtsgründe waren von der Art, daß man durchaus keinen Verdacht schöpfen konnte. Das Object betrug zehn Thaler, die Untersuchung begann gegen zwei Leute. Der Eine war ungefähr 52 Tage, der Andere 24 Tage in Hast. Die Untersuchung hatte 11 Monate gedauert und gelangte glücklich bis zur Actenversendung, und vom Marz 1842 bis zum December desselben Jahres blieb sie bei dem er kennenden Gericht. Im December 1842 langte das Urthel an, und erkannte dem Einen 8 Tage, dem Andern 6 Tage Ge- fängnißstrafe zu, nämlich alternativ mit Geldstrafe wegen Ehren verletzung. Nun sollten sie aber die Kosten tragen, und diese betrugen mit den Defensionskosten nicht weniger als 217 Thlr. Dies ist ein Beispiel der Justiz, wie sie dermalen ist und wie sie gehandhabt wird von königlichen Gerichten, besetzt mit den be sten redlichsten Mannern. Ueber diese Sache waren 700 Sei ten Acten zusammengeschrieben worden. Wie wäre es nun gewesen, wenn das Verfahren, welches die Deputation be antragt, stattgefunden hätte? Da konnten die Angeschul- digten erstens gar nicht in Anklagestand versetzt werden, zweitens, wäre dies geschehen, so konnte die Anklage nur auf Brandstiftung, nicht auf Schimpfworte gerichtet werden, und drittens, die Sache konnte schneller gemacht werden und die Leute brauchten auch nicht so lange zu sitzen. Das sind aber doch Ge brechen des Verfahrens; denn wenn man das Verfahren gegen einander hält, so konnte es auch in Hinsicht auf die Kosten nicht so schlimm ausfallen. Ich schließe mit dem Wunsche, daß die Kammer beipflichten und alle Mitglieder der Deputation bei dem, was der Bericht enthält und was sie aus innerster Uebcr- zeugung dargelegt haben, beharren mögen, und daß die Kammer die Ansichten, welche die Deputation niedcrgelegk hat, theilen möge Hierbei muß ich noch erwähnen, baß ich nicht ver kennen kann, wie die Staatsregierung bemüht gewesen ist, in der Gesetzvorlage den Bedürfnissen zu entsprechen, daß aber die Staatsregierung die Bedürfnisse nicht so wahrgenommen hat, als sie im Volke sich barstellen und der Bericht sie ausgestellt hat. Die Ansichten sind verschieden, darüber kann ich ihr keinen Vorwurf machen; ich muß im Gegentheil das Bestreben der Regierung,
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