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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 16. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-12
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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ihre Ansichten zu vertheidigen, anerkennen. Jede Sache muß ge hört und beachtet werden; nur wünschte ich, die Staatsregierung hätte nicht gerade die französische Justizverfassung als Typus für das öffentliche und mündliche Verfahren angenommen. Sie ent spricht nicht dem, was die Erfahrung lehrt; im französischen Ver fahren ist viel erkünstelt. Da befinden sich die Rheinprovinzen in besserer Lage; und wenn man auch davon absieht und an nimmt, daß das Grundprincip im französischen Strafverfahren nicht zu verwerfen sei, so glaube ich, kann man die Erfahrungen in der französischen Maxime benutzen, wenn man nämlichem ächt deutsches mündliches-und öffentliches Strafverfahren mit Staatsanwaltschaft aus unserm Sachsenlande hervorgehen lassen will; und ich kann wohl sagen, alle deutsche Staaten sehen auf merksam darauf, welchen Erfolg diese Verhandlungen nehmen werden, und ich bin überzeugt, wenn die Stände und Staats regierung sich vereinigen, daß eine Vorlage, gestützt auf das Prineip der Oeffentlichkeit und Mündlichkeit, gegeben wird, wer den gewiß die andern Staaten unserm Beispiele folgen. Staatsminister v. Könneritz: Es war zwar nicht die Absicht des Ministern, auf jede Rede sofort zu antworten und die Redner in der Reihefolge zu unterbrechen. Auf einige wenige Aeußerungen muß ich jedoch, ohne auf das Materielle der Rede einzugehen, dem Abgeordneten antworten, und zwar auf einen Punkt um deshalb, weil der Eindruck, den einige Bei spiele hervorgebracht, sich sonst leicht wie ein schwarzer Faden durch die ganze Discussion ziehen könnte. Das eine Beispiel ist allerdings ein bedauerliches, welches auch im Berichte der De putation angeführt worden ist. Die Sache ist noch nicht'ge schlossen und gern werde ich künftig der Kammer darüber Auf klärung geben. Nur soviel bemerke ich jetzt, daß, wenn aufge setzwidrige Weise ein Geständniß erlangt worden war, dies geschah, ehe die Verbrecher an das Gericht abgegeben worden, daß die Verbrecher sich nicht gescheut, vor Gericht das Geständ niß zu widerrufen, daß das Gericht mit aller Treue den Wider ruf und die Gründe dafür zum Protokoll genommen und daß sofort die Untersuchung hierüber angeordnet wurde. Es hat auch das Erkenntniß den Ausspruch „Schuldig" nicht auf das Geständniß gestützt, sondern es traten soviel Umstände zusam men, welche — das bin ich überzeugt — auch bei dem mündli chen und öffentlichen Verfahren das Gericht veranlaßt haben würden, „Schuldig" auszusprechen. Was den zweiten Fall be trifft, den der Abgeordnete anführt, so weiß ich eigentlich nicht, wie der gegen unser Verfahren zeugen soll. Es lag ein wichtiges Verbrechen vor, das der Brandstiftung, was mit mehren Jah ren Zuchthaus bestraft wird. Daß der Richter die Untersuchung führen mußte, wenn Verdachtsgründe vorlagen, das ist gewiß, und daß es vielleicht schwer war, die Wahrheit zu erforschen, und daß mithin die Untersuchung, sollte sie gründlich sein, Weit läufig wurde, das bezweifle ich gar nicht. Aber, meine Herren, das werden Sie bei dem andern Verfahren auch finden. Bei dem öffentlichen und mündlichen Verfahren würde in diesem Falle der Staatsanwalt die Anklage ebenfalls gestellt und nebst dem Jnstructionsrichter ebenfalls Alles versucht haben, um zu er mitteln, ob der Angeschuldigte schuldig sei oder nicht. Wie lange die Untersuchung gedauert hat, weiß ich nicht, weil es der Ab geordnete nicht angeführt hat und mir der Fall nicht bekannt ist; aber soviel ist gewiß, daß beide zur Sprache gekommene Leute nicht länger als nöthig gesessen haben. Habe ich recht verstan den, so haben sie 50 und 24 Tage gesessen. Nach dem französi schen Verfahren, wo nur die öffentliche Audienz die Hauptunter suchung bildet, hätte das viel länger dauern können. Daß diese Untersuchungsacten bei dem Verspruch so lange zurückgelegen haben, ist zu bedauern, und ist wahrscheinlich eine Folge der da maligen Geschäftsüberhäufung der Appellationsgerlchte, die das Ministerium auch zu Erhöhung des Postulats vermocht hat. Da die Beschuldigten nicht in Haft waren, ist ihnen wenigstens durch diese Verzögerung ein besonderer Nachtheil als die Unruhe hierdurch nicht erwachsen. Was von dem Kostenbetrag gesagt worden ist, so würden diese bei dem französischen Verfahren, vor ausgesetzt, daß die Verdachtsgründe in der Instruction ebenso sorgfältig verfolgt werden, sich wenigstens ebenso hoch belaufen. Kann dies ohne Vergleichung der Sporteltaxen in den verschiede nen Ländern von mir auch nicht durch Zahlen erwiesen werden, so geben doch die Zeitungen häufig Beispiele, wonach die Kosten in einzelnen Fällen mehre tausend Thaler betragen. Es schei nen mir also jene beiden Fälle nicht gegen das Princip zu spre chen. Die humoristischen Auslassungen des Abgeordneten über gehe ich, wohl aber habe ich auf eine Aeußerung desselben ernsterer Art zu antworten. In seinem edlen patriotischen Gefühl rich tete der Redner, der nie vergißt, daß er ein Sachse ist, die ernste Mahnung, die sächsische Regierung mögeauch hierin Deutschland ein Vorbild sein. Er glaube mir, solche Gesinnungen finden auch aufdieser Bank den vollsten Anklang und den lautesten Wie derhall. Ja, die sächsische Negierung glaubt, daß seine Meinung hierüber bei der RegierungAnklang finden werde. Sie will vorwärts gehen, sie will nicht stillstehen und hat ebendeshalb vorliegenden Gesetzentwurf bearbeitet. Sie würde, wie früher mit Abschaf fung der Tortur, so auch mit Einführung der Mündlichkeit und Oeffentlichkeit vorangehen, wenn sie es für einen Vorschritt und nicht vielmehr für einen Rückschritt hielte. Daß es aber ein Vorschritt zum Besseren sei, davon hat sich die Regierung nicht überzeugen können. Präsident!). Haase: Die Zeit ist bereits zu weit vorge rückt, um die Sitzung heute zu verlängern. Ich bestimme die nächste Sitzung auf morgen um 10 Uhr und bitte die Redner, welche sprechen wollen und sich dazu bereits noch nicht angemel- det haben, sich einschreiben zu lassen. Die Sitzung wird um A auf 3 Uhr geschloffen. Mit der Redactwn beauftragt: D. Gr et sch et» Druck und Papier vom B. G. Teubner m Dresden?
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