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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 17. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-13
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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Es ist also möglich, daß im letzter» Falle Jemand sogar als Mörder in Ketten liegen, und dennoch ganz unschuldig sein kann. Erwägen Sie, wie leicht solche Falle eintreten können, und wie wichtig daher für Jeden unter uns die Formen und Bürg schaften sein müssen, welche einen gerechten Urtheilsspruch zu för dern geeignet sind. Es ist aber drittens sogar möglich, wegen aller übrigen gemeinen Verbrechen, z. B. Brandstiftung, Betrug, Fälschung, Erpressung u. s. w., in eine Untersuchung verwickelt zu werden, sei es in Folge boshafter Anklage, oder auch nur in Folge eines unglücklichen Zusammentreffens von Umständen, welche den Unschuldigen als schuldig darstellen. Wähne daher Niemand, daß es sich hier nUr um ein Gesetz gegen Gesindel und Bösewich ter handle;, wage Niemand, daraus den Schluß zu ziehen, es komme eben nicht darauf an, ob mit etwas mehr oder weniger Sorgfalt die Formen gewählt, die Bürgschaften gesucht werden, wonach und unter welchen jene Verbrecher gerichtet werden sol len. Nein, meine Herren, nach demselben Gesetze, wonach jene Verbrecher ihre verdiente Strafe erhalten, soll auch der Unschul dige — sollen auch wir und unsere Mitbürger in allen Fällen einer Crimknaluntersuchung behandelt werden. Nicht aus Furcht vor der Gerechtigkeit, welche uns ereilen könnte, und die, wenn wir schuldig sind, uns treffen soll, sondern im Interesse der wah ren Gerechtigkeit, zum Schutze derselben wollen wir mit Eifer und Besonnenheit die Mittel zum Zwecke abwägen und wählen. Denn, meine Herren, eine hohe Verantwortlichkeit ist mit dieser Frage auf uns gelegt worden, eine Verantwortlichkeit nicht nur, wie bereits bemerkt, gegen uns selbst, gegen unsere Mitbürger und gegen das gefammte Vaterland, sondern, ich sage es mit Bedeutung: eine Verantwortlichkeit ganz Deutschland gegenüber, ganz Deutschland, wo jetzt überall dieselbe Frage über das Princip des Jnquisitions- oder Anklagepröcesscs theils schon erörtert wird oder es zu werden im Begriff steht. Es han delt sich darum, die dreihundertjährige Schmach eines aufge drungenen, unfreien, geheimen und mechanischen Verfahrens ab- zuwerfen, einer Procedur, welche weder mit dem Selbstbewußt sein freier Staatsbürger und dem öffentlichen Rechte freier Staa ten vereinbar ist, noch den Fortschritten der Wissenschaft und den Forderungen der Gerechtigkeit entspricht. Es handelt sich darum, das ursprünglich deutsche Palladium eines freien, volksthümli- chen öffentlichen und mündlichen Verfahrens wiederherzustrllen; eines Palladiums, welches von allen Völkern germanischen Ur sprungs vordem besessen, von einigen sorgfältig gepflegt und er halten, von mehren andern in den neueren Zeiten wieder gewon nen worden ist, und wonach die Blicke aller übrigen germani schen Völker mit Sehnsucht gerichtet sind. Und diese für Sach sen zu treffende Wahl ist es, welche Ihnen, meine Herren, nach dem Gesetzentwürfe und dem Gutachten Ihrer Deputation jetzt vorliegt und doppelt wichtig ist, wenn man bedenkt, daß sie zu gleich für ganz Deutschland eine präjudicielle Entscheidung, mindestens ein leuchtendes Beispiel zu geben, wohl geeignet fein könnte. Sie werden daher diese Frage lösen mit der Frei- müthigkert und Energie, aber auch mit der Würde und Rück sicht, welche der Sache selbst und der hohen Staatsregierung gebührt. Indem ich nunmehr zur Sache selbst komme, kann mir nicht daran gelegen sein, auf das weitschichtige Detail der Motive und des Deputationsberichtes einzeln einzugehen; es möchte das die Grenzen des Vortrages überschreiten, welche ich mir setzen darf, und ich kann wohl annehmen, daß das, was die Deputation Ihnen in ihrem Berichte vorgelegt hat, von Ihnen bereits sorgfältig werde erwogen und geprüft worden sein. Was von sieben Männern Ihrer Wahl, welche — wohl ein merk würdiges Zusammentreffen.' — zufällig in allen Theilen des Landes, im Mittelpunkte, wie an den verschiedenen entferntesten Grenzen desselben, heimisch sind und den verschiedenen Nüancen der Gesellschaft angehören, — was von diesen nach sorgfältiger Sammlung und Prüfung des reichen Materials, nach wieder holter gewissenhafter Prüfung für richtig erkannt worden ist, und was die gewandte Feder eines talentvollen Berichterstatters in Worte zu fassen gestrebt hat, liegt Ihnen nebst dem darauf ge gründeten einstimmigen Gutachten Ihrer Deputation vor Augen. Ich kann mich daher darauf beschränken, nur allgemeine Umrisse zu geben, und, was dort im Speciellen niedergelegt ist, mit allgemeinen Schlußfolgerungen zu beleuchten.— Betrachte ich nun zunächst die Frage des Anklageprocesses, so soll es künftig nicht etwa darauf ankommen, ob irgend ein Verletzter oder sonst Betheiligtcr, oder gar Jemand aus dem Volke sich finden werde, der Lust und Muth genug habe, die Anklage we gen eines begangenen Verbrechens zu erheben und den Verbrecher vor Gericht zu ziehen. Nein, meine Herren, solchen Zufällig keiten soll die sächsische Justizpflcge auch künftig nicht ausgesetzt sein. Der in ganz Deutschland anerkannte Grundsatz, daß durch das Verbrechen des Einzelnen an Einzelnen der gefammte Staat verletzt erscheint und ihm daher, wie das Recht, so auch die Pflicht zukommt, diese Verletzung durch die Strafe sühnen zu lassen, daß mithin alle Verbrechen, mit alleiniger Ausnahme der bisher schon ausgenommenen, von Amtswegen zur Untersuchung und Bestrafung gebracht werden sollen — dieser Grundsatz soll nach dem Vorschläge der Deputation seine Geltung auch künftig be halten ; aber in veränderter und modisicirter Anwendung, unter Theilung der verschiedenen Functionen. Es ist bereits von mehren Seiten hervorgehoben worden, wie unvereinbar die verschiedenen Functionen sind, welche unsere gegenwärti gen Untersuchungsrichter auszuüben berufen sind, wie diese verschiedenen Functionen sich gegenseitig Widerstreiten, sich gegenseitig aufheben. Unsere jetzigen Richter sollen näm lich zu gleicher Zeit anklagen und entschuldigen, Verdacht erforschen und verfolgen und Verdacht entkräften, nach bei den Seiten der Schuld und Unschuld hin untersuchen und mit gleicher Sorgfalt, Unparteilichkeit und Unbefangenheit für den Angeschuldkgten wie gegen denselben thätig sein. Das ist unmöglich. Meine Herren! Es bedarf keines Beweises, keiner Beredsamkeit, nur der Berufung an den einfachen Verstand, wenn ich frage, ob man nicht in Idealen sich bewegt, wenn man einem Menschen diese Zumuthung macht? So wenig sich ein Mensch in zwei oder drei Personen beliebig zerspalten und in diesen getheilten Persönlichkeiten verschiedene Ansichten, Willen
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