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Mitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im Königreiche Sachsen / 2. Kammer
- Bandzählung
- 1842/43,1
- Erscheinungsdatum
- 1843
- Sprache
- Deutsch
- Signatur
- Hist.Sax.I.118-V,1842/43,2.K.,1
- Vorlage
- SLUB Dresden
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Lizenz-/Rechtehinweis
- Public Domain Mark 1.0
- URN
- urn:nbn:de:bsz:14-db-id20028226Z0
- PURL
- http://digital.slub-dresden.de/id20028226Z
- OAI-Identifier
- oai:de:slub-dresden:db:id-20028226Z
- Sammlungen
- Sächsische Landtagsprotokolle
- Saxonica
- Strukturtyp
- Band
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1842/43
- Titel
- 18. Sitzung
- Digitalisat
- SLUB Dresden
- Strukturtyp
- Protokoll
- Parlamentsperiode
- -
- Wahlperiode
- -
- Datum - Sitzung
- 1843-01-14
Inhaltsverzeichnis
- ZeitschriftMitteilungen über die Verhandlungen des Ordentlichen Landtags im ...
- BandBand 1842/43,1 -
- TitelblattTitelblatt -
- Protokoll1. Sitzung 1
- Protokoll2. Sitzung 19
- Protokoll3. Sitzung 25
- Protokoll4. Sitzung 29
- Protokoll5. Sitzung 41
- Protokoll6. Sitzung 53
- Protokoll7. Sitzung 73
- Protokoll8. Sitzung 83
- Protokoll9. Sitzung 111
- Protokoll10. Sitzung 135
- Protokoll11. Sitzung 167
- Protokoll12. Sitzung 179
- Protokoll13. Sitzung 201
- Protokoll14. Sitzung 227
- Protokoll15. Sitzung 241
- Protokoll16. Sitzung 281
- Protokoll17. Sitzung 301
- Protokoll18. Sitzung 325
- Protokoll19. Sitzung 347
- Protokoll20. Sitzung 369
- Protokoll21. Sitzung 389
- Protokoll22. Sitzung 415
- Protokoll23. Sitzung 437
- Protokoll24. Sitzung 457
- Protokoll25. Sitzung 487
- Protokoll26. Sitzung 509
- Protokoll27. Sitzung 519
- Protokoll28. Sitzung 543
- Protokoll29. Sitzung 575
- Protokoll30. Sitzung 591
- Protokoll31. Sitzung 619
- Protokoll32. Sitzung 643
- Protokoll33. Sitzung 663
- Protokoll34. Sitzung 687
- Protokoll35. Sitzung 707
- Protokoll36. Sitzung 731
- Protokoll37. Sitzung 747
- Protokoll38. Sitzung 761
- Protokoll39. Sitzung 791
- Protokoll40. Sitzung 819
- Protokoll41. Sitzung 841
- Protokoll42. Sitzung 865
- Protokoll43. Sitzung 889
- Protokoll44. Sitzung 911
- Protokoll45. Sitzung 939
- Protokoll46. Sitzung 967
- Protokoll47. Sitzung 987
- Protokoll48. Sitzung 997
- Protokoll49. Sitzung 1025
- Protokoll50. Sitzung 1051
- Protokoll51. Sitzung 1069
- Protokoll52. Sitzung 1101
- Protokoll53. Sitzung 1125
- BandBand 1842/43,1 -
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MittheLlungerr über die Verhandlungen des Landtags. 18. H. Kammer. Dresden, den 14. Januar 1843. Siebzehnte öffentliche Sitzung am 11. Januar 1843. Inhalt: Vortrag aus der Reg ist ran de. — Fortsetzung der Berachung desBerichts der außerordentlichen Deputation über den Entwurf einer neuen Criminalproceßordnung. — Vortrag und Genehmigung der standischenSchrift auf das k. Decret, die Verordnung zu Erläuterung einer in der Proceßordnung von 1622 enthaltenen privatrechtlichen Bestimmung betr. — Die Sitzung beginnt früh 10A Uhr mit Vorlesung des über die letzte Sitzung aufgenommenen Protokolls durch den Secretair v. Schröder in Gegenwart des Staatsmini sters v. Könncritz und des königl. Kommissars 0. Weiß und in Anwesenheit von 71 Mitgliedern. Präsident D. Haase: Wenn Niemand in Bezug auf das Mn vorgelesene Protokoll Etwas zu bemerken hat, so würde dasselbe sonach für genehmigt zu achten sein, und ich ersuche die beiden Abgg. Simon und v. Gablenz, an welchen die Reihe steht, das Protokoll mit zu unterzeichnen. — Es erfolgt diese Unterzeichnung. Präsident v. Haase: Auf der Registrande ist einge- gangen: 1. (Nr. 136.) Den 10. Januar. Der Professor Herr C. Biedermann zu Leipzig überreicht der Kammer zwei Hefte der von ihm herausgegebenen deutschen Monatsschrift für Lite ratur und öffentliches Leben, worin zwei Abhandlungen über die Reform des Verfahrens im Criminalprocesse enthalten sind, welche auf den der Kammer jetzt vorliegenden Gesetzentwurf ge richtet sind. Präsident v. Haase: Diese Schriften sollen zur Biblio thek der Kammer genommen werden, und ich werde dem Herrn Einsender im Namen der Kammer dafür danken.— Wir können nun übergehen zur Tagesordnung selbst, und ich habe zunächst den Abg. Erchenbrecher, welcher heute zuerst zu sprechen hat, aufzufordcrn, das Wort zu nehmen. Abg. Erchenbrecher: Mehre der verehrten Sprecher ha ben gestern und vorgestern in diesem Saale über einen höchst wichtigen Gegenstand, über welchen ich ebenfalls zu reden ge ll. 18. , dachte, solche ausführliche und erschöpfende Vortrage gehalten, daß ich mich, da ich mit denselben in der Hauptsache überein stimme, des erbetenen Wortes füglich begeben könnte. Ich will daher nur, um nicht durch lästige Wiederholungen zu ermüden, mir erlauben, vor jetzt im Allgemeinen, mit Vorbehalt der spätem speckellen Eingehung, einige kurze Bemerkungen hinzuzufügen. Sachsen besitzt seit dem 30. März 1838 ein eigenes Criminalge- setzbuch, welches klare Bestimmungen über die jedem einzelnen Verbrechen folgenden Strafen enthält. In Bezug auf die Cri- minalrechtspflege soll nun auch Etwas geschehen. Eine zeitgemäße Reform ist nothwendig, in Betracht das zeitherige Verfahren kei nerlei Garantien gibt gegen Uebelstände und Mißgriffe aller Art. Die Einführung der Oeffentlichkeit dürfte also als die einzige und wesentliche Garantie eines guten und sichern Rechtszustandes anzu sehen sein, sie zu dem konstitutionellen Leben und liberalen System der Volksvertretung gehören und zur materiellen Wahrheit führen. Durch das öffentliche Verfahren gewinnt der Staat, indem da durch dem Volke, dessen Kern Oeffentlichkeit und Mündlichkeit eingeführt zu sehen wünscht, dieses Anrecht beansprucht und darin ein Zeichen der bürgerlichen Freiheit erblickt, Vertrauen und ein eigenthümliches Gefühl von Sicherheit eingeflößt wird. Durch das öffentliche Verfahren gewinnt aber auch das Volk und jeder Einzelne, da dadurch mehr Sinn zu Erlangung der Gesetzkennt- niß erweckt und hervorgebracht wird. Oeffentlichkeit, meine Herren, ist die nicht zu entbehrende Basis des modernen Staats lebens. Ich schließe mich daher dem in den beiden Berichten der außerordentlichen Deputation vom 5. November und 31. De- cember vorigen Jahres dargelegtcn Gutachten an, indem ich den vorliegenden Entwurf der Strafproceßordnung, so gut es auch damit gemeint ist, ablehne, weil derselbe nicht allen Bedürfnissen entspricht, die Oeffentlichkeit und Mündlichkeit im Interesse des Staats, des Volks, des Richters, des Angeklagten, des Rechts, der Wahrheit und der Freiheit liegt, und man dadurch zu einem bessern und sicherem Ziele gelangen kann, der Criminalrechtspflege aber eine Würde und Feier verleihet, welche im nicht öffentlichen Jnquisitionsprocesse vermißt wird. Staatsminister v. Könneritz: Die Rede des geehrten Abgeordneten ist in der That zu allgemein und stellt nur Be hauptungen Behauptungen entgegen, als daß ich mich veranlaßt fühlen könnte, speciell Etwas darauf zu antworten. Abg. Klinger: Wenn schon, meine Herren, ich nicht im Stande sein werde, etwas Neues über den vorliegenden Gegen stand zu sagen, da schon gestern und vorgestern ausgezeichnete 1
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